Ein Weihnachtswunder? Ein Weihnachtsgeschenk? Egal, die DADAT stellt nun wieder den KESt-Statusbericht zur Verfügung und damit wissen die Anlegerinnen und Anleger bei der DADAT Bank, wie viel Gewinne bzw. Verluste sie denn heuer noch machen können bzw. sollten, um steueroptimal unterwegs zu sein unter der Berücksichtung des Verlustausgleichs.
Hintergrund
Nach der monatelangen Abschaltung steht der KESt-Status-Bericht der DADAT Bank nun wieder zur Verfügung. Kundinnen und Kunden können damit erneut jederzeit eine detaillierte Übersicht über die steuerlich relevanten Daten ihres Depots abrufen. Der Bericht liefert unter anderem Informationen zu realisierten Gewinnen und Verlusten, dem aktuellen Stand des Verlusttopfes, der potenziell gutzuschreibenden Kapitalertragsteuer sowie den steuerlichen Einstandsdaten der einzelnen Wertpapiere.
Beispiel
Ein aktuelles Beispiel eines solchen Berichts zeigt, dass die Darstellung wie gewohnt umfassend erfolgt, inklusive Bemessungsgrundlagen, bezahlter KESt, Verlustverrechnung sowie detaillierter Aufschlüsselung nach einzelnen Wertpapieren.
Die Bemessungsgrundlage zeigt die Summe aller realisierten Gewinne und Erträge sowie jener Verluste, die noch nicht im Verlustausgleich berücksichtigt wurden. In der KESt-Spalte wird jener Steuerbetrag ausgewiesen, der sich aus einer positiven Bemessungsgrundlage ergibt. Die potenziell maximale KESt-Gutschrift beschreibt jenen fiktiven Steuerbetrag, der im laufenden Kalenderjahr noch gutgeschrieben werden kann, sofern künftig Gewinne oder Erträge anfallen.
Nicht verwertete KESt entsteht, wenn Verluste mit Einkünften verrechnet werden, die einem niedrigeren Steuersatz als 27,5 Prozent unterliegen. Die Differenz bleibt stehen und kann bei späteren Einkünften mit höherem Steuersatz erstattet werden. Die Bruttoeinkünfte gesamt umfassen alle realisierten Wertsteigerungen und Erträge, während der Verlust gesamt alle realisierten negativen Einkünfte abbildet.
Unter KESt Derivate werden bereits abgeführte Steuerbeträge aus derivativen Geschäften ausgewiesen. Die Position bezahlte KESt zeigt die bereits abgeführte Kapitalertragsteuer, etwa auch auf inländische Dividenden.
Keine KESt-Satz Reihung?
Auffällig ist, im Vergleich zu den Berichten von der Raiffeisenbank oder easybank, dass es hier am KESt-Statusbericht der DADAT Bank keine Reihung der KESt-Sätze der unterschiedlichen Transaktionen gibt. Womöglich passiert dies im Hintergrund. Diese KESt-Satz-Reihung ist mit der neuen Steuerreporting Verordnung, gültig seit 1.1.2025 notwendig geworden und gibt an, in welcher Reihenfolge etwaige Verluste den Gewinnen, Dividenden etc. gegengerechnet werden – die Quellensteuer hat hier einen wesentlichen Einfluss darauf, wie hoch der KESt-Satz denn ist. Hier ein Beispiel aus dem Reporting der easybank:
Fazit
Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet die Wiedereinführung eine deutliche Erleichterung bei der laufenden steuerlichen Kontrolle, etwa im Hinblick auf Verlustverrechnung, Ausschüttungen und Kursgewinne. Insbesondere rund um den Jahreswechsel ist der KESt-Status-Bericht ein zentrales Werkzeug, um steuerliche Entscheidungen fundiert zu treffen und den Überblick über die individuelle Steuerposition zu behalten.
Damit steht ein wichtiges Reporting-Instrument, das zwischenzeitlich gefehlt hat, wieder vollumfänglich zur Verfügung.
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Geht es eigentlich nur mir so, oder hält es die Datat-Bank nicht für nötig ihre Kunden über derartige „Nebensächlichkeiten“ wie die Aussetzung/Neuerstellung des KESt-Statusberichts zu informieren? Gäbe es den Broker-Test nicht, wüßte ich überhaupt nicht, was bei dieser Bank so passiert (an dieser Stelle Dank an Andreas!). Und dann bekommt man nach über einem halben Jahr kurz vor Weihnachten einen neuen KESt-Statusbericht vorgesetzt, bei dem man sich ernsthaft fragen muß, was da eigenlich solange gedauert hat. Beim alten Bericht gab es zwei Summen, welche für den Anleger von Interesse waren: 1. Steuer bezahlt 2. Verlusttopf Überhang Der jetzige Bericht wurde… Weiterlesen »
Servus Harrybert, für uns Außenstehende ist es auf den ersten Blick tatsächlich schwer zu verstehen, warum das so lange dauert und warum das jetzt auf einmal so komplex und sperrig klingt. Im Hintergrund ist die DADAT aber eine der wenigen Banken die die Gesetzesvorgaben bereits implementiert haben (wobei mir jener Report von der BAWAG/easybank im Detail besser gefällt). Mit 2025 hat sich nämlich einiges verändert im Verlustausgleich und die lieben Banken und Broker müssen 2026 erstmals einen neuen Report (gemäß Steuerreporting Verordnung) erstellen und da bin ich auf so manche Anbieter gespannt, wie die das lösen. Verluste werden nicht mehr… Weiterlesen »
Ich finde die Übersicht etwas verwirrend, da in der Spalte „Die potenziell maximale KESt-Gutschrift“ gar nichts angeführt ist. Und unten bei „Gewinn gesamt“ und „Verlust gesamt“ in der Spalte „KEST“ kein KEST-Betrag ausgewiesen ist.
In dem angeführten Beispiel müssten aber über den Verlustausgleich im laufenden Jahr noch die 586,07 Euro KEST nutzbar/gutschreibbar sein.