Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

BYD-Bonusaktien: Korrekturen bei Trade Republic – Steuerfalle oder Missverständnis?

Die steuerliche Behandlung der BYD-Bonusaktien sorgt weiterhin für Verwirrung unter Anleger:innen. Nachdem BYD im Juni 2025 eine Kapitalmaßnahme im Verhältnis 10:8 durchführte, wurde diese in Österreich von vielen Brokern unterschiedlich qualifiziert und so auch unterschiedlich besteuert.

Interessant ist jetzt, dass Trade Republic die Rolle teilweise rückwärts macht und ihre Kundschaften über Korrekturen informiert die in den nächsten Tagen stattfinden werden. Es ist und bleibt komplex. Aufmerksam auf die Umstellung wurde in der Broker-Test.at Community gemacht, denn hier gibt es auch das eine oder andere Mitglied welches BYD Aktien im Depot liegen hat und angeschrieben wurde.

Was genau wird bei Trade Republic geändert?

In einer Nachricht an Kund:innen informierte Trade Republic am 5. August 2025 über neue steuerliche Vorgaben und die daraus resultierenden Anpassungen:

  • Bonusaktien im Verhältnis 10:12 (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln): Keine Änderung, steuerlich weiterhin mit 0 EUR Einstandspreis bewertet.
  • Bonusaktien im Verhältnis 10:8 (Stockdividende): Neuer Einstandspreis von 130,10 HKD / 14,50 EUR – laut Mitteilung erforderlich für eine korrekte steuerliche Bemessungsgrundlage.
    → Storno und Neuberechnung der ursprünglichen Buchung angekündigt.
  • Auch die Quellensteuer auf die Dividende wird angepasst: statt 10 % werden künftig 12,01309 % berechnet.
    → Auch hier erfolgt eine Neuberechnung.

Nachdem es bei Trade Republic nicht möglich ist sich die steuerlichen Anschaffungskosten anzusehen – zumindest im Moment – werden ein Teil der Änderungen nicht ersichtlich sein, sondern werden erst über einen Verkauf kontrollierbar werden. Auf jeden Fall wird es die nächsten Tage zu einigen Buchungen kommen am Trade Republic Verrechnungskonto.

Hintergrund: Warum ist das relevant?

Wie bereits in einem früheren Artikel auf Broker-Test.at beschrieben, war vielen Anleger:innen zunächst unklar, warum bei dem einen Broker sofort die Steuern anfallen, bei anderen aber gar keine. Die Erklärung: Die Kapitalmaßnahme wurde von verschiedenen Datenlieferanten unterschiedlich behandelt und die steuereinfachen Broker halten sich an diese Informationen. Welche Datenlieferanten nun bei Trade Republic zu einem Meinungsumschwung führten und woher zuvor die Daten kamen, das ist unbekannt und wurde von Trade Republic in seiner Aussendung an die betroffenen Kundschaften nicht mitgeteilt.

Stellungnahme von Flatex zur steuerlichen Behandlung

Auch Flatex Österreich hatte sich bereits zur Einbuchung der BYD-Aktien geäußert. Bei Flatex hieß es zur letzten Kapitalmaßnahme:

„Die Kapitalmaßnahme von BYD stellt formal also keinen Aktiensplit dar, sondern ist wirtschaftlich als Dividendenzahlung zu bewerten. Folgerichtig haben wir bei der Einbuchung der Aktien für unsere Kunden in Österreich Kapitalertragsteuer einbehalten. Unterschiedliche nationale Steuergesetze können dabei zu anderer steuerlicher Behandlung führen. So wird für Kunden in Deutschland keine Steuer einbehalten.“

Damit wird deutlich: Es handelt sich um eine länderspezifische Thematik, die selbst unter den sogenannten steuereinfachen Brokern zu unterschiedlichen Auslegungen führt. Während deutsche Anleger:innen steuerfrei ausgingen, wurden österreichische Kund:innen mit KESt belastet – ohne tatsächlichen Mittelzufluss.

Fazit

Der Fall BYD zeigt einmal mehr, wie wichtig eine präzise technische und steuerliche Einordnung von Kapitalmaßnahmen ist – und wie schwer diese manchmal selbst für Broker zu treffen ist. Positiv zu werten ist, dass Trade Republic nun aktiv Korrekturen vornimmt – auch wenn sie spät kommen. Bei anderen Brokern wie Flatex bleibt es offenbar bei der ursprünglichen Einstufung.

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2 Kommentare
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In Deutschland wurden auch Steuern abgeführt. Vielleicht nicht beim Broker TR, aber bei Consorsbank und DKB.

Auch bei TR!

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