Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Auch KuCoin holt sich MiCar-CASP Linzenz von der FMA, aber noch nicht steuereinfach

Heute in der Früh wurde es bereits unabsichtlich gespoilert ohne dass es jemanden auffiel. KuCoin, eine der größten Kryptobörsen und -broker der Welt, hat sich neben 21bitcoin, Bitpanda und anderen bei der heimischen FMA um eine der beliebten MiCAR-CASP Lizenzen beworben und auch bekommen. In der Mitteilung von heute Früh über 21bitcoin und die beliebte MiCAR Lizenz wurde auch bereits KuCoin erwähnt.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat der KuCoin EU Exchange GmbH (FN 641084x) mit Bescheid vom 27. November 2025 die Zulassung als Anbieterin von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 63 der Verordnung (EU) 2023/1114, der Verordnung über Märkte für Kryptowerte, erteilt. Die Zulassung ermöglicht der Gesellschaft, in Österreich sowie im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum regulierte Dienstleistungen anzubieten.

Die KuCoin EU Exchange GmbH ist künftig zur Erbringung folgender Kryptowerte-Dienstleistungen berechtigt, jeweils gemäß Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 16 der MiCAR:

  • Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kundinnen und Kunden, litera a
  • Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag, litera c
  • Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte, litera d
  • Platzierung von Kryptowerten, litera f
  • Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kundinnen und Kunden, litera j

KuCoin EU mit Sitz in Wien setzt damit einen wichtigen Schritt zur Etablierung eines vollständig MiCAR-konformen Angebots. Das Unternehmen betont, dass die neue Regulierung den Weg für eine sichere, transparente und europaweit einheitliche Nutzung von Kryptodienstleistungen ebnet. Laut Unternehmensangaben soll die Plattform speziell auf den europäischen Markt zugeschnitten werden, mit Fokus auf Sicherheit, Rechtskonformität und technologische Weiterentwicklung.

Screenshot von KuCoin:

Das Angebot von KuCoin

KuCoin bietet in Europa einen Brokerdienst mit einfachen Sofortkäufen sowie eine klassische Börse mit Orderbuchhandel. Im Broker fallen meist fixe Aufschläge auf den Marktpreis an, typischerweise zwischen 0,5 und 1,0 Prozent pro Transaktion. Die Börse arbeitet mit gestaffelten Handelsgebühren, die für gewöhnliche Nutzerinnen und Nutzer bei etwa 0,10 Prozent für Maker und Taker beginnen und bei Zahlung der Gebühren mit KCS auf rund 0,08 Prozent sinken können. Beim Futures-Handel liegen die Gebühren üblicherweise bei etwa 0,02 Prozent für Maker und 0,06 Prozent für Taker. Einzahlungen in Kryptowährungen sind in der Regel kostenlos, während SEPA-Einzahlungen und -Auszahlungen meist etwa 1 Euro kosten. Für Auszahlungen von Kryptowährungen fallen netzwerkabhängige Pauschalen an, beispielsweise rund 0,0005 BTC für Bitcoin. Inaktivitäts- oder Depotgebühren gibt es nicht.

Wann steuereinfach?

Auch Bybit hat diese Lizenz bereits inne. Im Mai 2025 wurde diese frohe Botschaft verkündet, danach dauerte es noch Monate bis Neukundschaften steuereinfach sind. Bestandskundschaften von Bybit.eu sind noch immer nicht steuereinfach. Ähnlich lange könnte es auch bei KuCoin dauern. Aktuell hat KuCoin mal die Lizenz für den Kryptohandel in der EU, wann sie ihn steuereinfach in Österreich anbieten werden – weil Sitz in Österreich – das ist noch unbekannt.

Fazit

KuCoin sichert sich mit der MiCAR-CASP-Lizenz einen wichtigen Zugang zum europäischen Markt, bietet aber zum Start noch kein steuereinfaches Angebot in Österreich. Die Plattform kombiniert Broker und Börse, verlangt im Brokerbereich spürbare Aufschläge und positioniert sich im Börsenhandel mit wettbewerbsfähigen Gebühren. Wie lange es bis zur tatsächlichen Umsetzung eines steuereinfachen Betriebs dauert, ist offen, Erfahrungen mit anderen Anbietern zeigen jedoch, dass dies mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

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