Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Achtung: Falsche Berechnung der Kursgewinnsteuer bei Brokerjet – ein Einzelfall?

Durch die Einstellung des Services von Brokerjet, einer Marke der Erste Bank, müssen sich rund 38.000 Brokerjet Kunden um einen neuen Anbieter umsehen. Es gibt dabei verschiedene Strategien, um sein Depot bei Brokerjet aufzulösen bzw. zu transferieren. In einem eigenständigen Beitrag wurden die 5 Möglichkeiten aufgezeigt.

Ich persönlich nutze die Chance der aktuell vorhandenen 25 %igen Kursgewinnsteuer (ab 1.1.2016 ist diese 27,5 %) und vor allem der Chance mein Depot zu bereinigen. Nun kam es im Zuge der Bereinigung bzw. vollständigen Verkaufs aller Positionen natürlich auch zur Be- und Verrechnung der Kursgewinnsteuer. Nun passierte bei Brokerjet folgendes in meinem Fall:

Aktiensplit wurde mit falschem Anschaffungskurs eingebucht

Ich hatte Google Aktien, welche vor geraumer Zeit gesplittet wurden in A- und C-Aktien. Durch diesen Aktiensplit kam es anscheinend so, dass die Anzeige der Performance falsch dargestellt wurde und so falsche Tatsachen dargestellt wurden. Dies war die erste Ungereimtheit, die zweite Ungereimtheit mit deutlich größeren Auswirkungen geschah beim Verkauf dieser Positionen und bei der Berechnung der Kursgewinnsteuer. Anscheinend wurde beim Aktiensplit ein falscher Anschaffungskurs (manuell?) eingebucht und so kam es bei der dazugehörigen Berechnung der Kursgewinnsteuer zu einem Fehler, welcher nicht zu meinem Gunsten war.

Durch die Aufmerksamkeit meinerseits und dem Umstand, dass ich nicht gleich locker ließ nach den ersten Beteuerungen des Brokerjet Mitarbeits am Telefon rechnete ich im Detail nach und bemerkte so, dass Brokerjet mir um ~ 66 % zu viel Kursgewinnsteuer zu Gunsten des Finanzamtes berechnete. Nach dem Aufzeigen des vermeintlichen Fehlers, korrigierte nun Brokerjet diesen Fehler, jedoch fehlt noch eine offizielle Stellungnahme, ob ich ein Einzelfall bin, oder ob es ein „Wir-sind-Einzelfall“ gibt.

Tipp bei der Brokerjet Schließung: Unbedingt nachrechnen!

Fehler passieren und niemand ist unfehlbar, trotzdem ist man als Kunde sauer, wenn es um das liebe Geld geht und hier ein größerer Fehler geschieht und man aufpassen muss wie ein Haftlmacher, damit man diese erkennt. Daher unbedingt nachrechnen, kontrollieren, denn im allgemeinen Trubel können diese Fehler passieren und wer weiß, wie Reklamationen nach der Schließung von Brokerjet behandelt werden.

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12 Kommentare
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Ich habe gehört dass es einige Berechnungsfehler bei Brokejet gab. Den genauen Sachverhalt hab ich nicht mehr im Kopf, ein Bekannter hat mir nur erzählt, dass Brokerjet bei der Auflösung grobe Fehler gemacht hat, die er nur durch Zufall entdeckt hat. Skandalös

Bei mir hat Brokerjet fälschlich die Kursgewinnsteuer von meinem Konto abgezogen, obwohl ich diese Aktien niemals verkauft habe.
Dauerte trotz meiner Urgenz mehrere Tage, bis das korrigiert wurde.

Kann man das selbst Überprüfung, wenn man selbst keine historischen Einkaufs-/Aktiensplitkurse von Google (oder anderen Aktien) notiert hat?

Handelt es sich dabei zufällig um Buowg/Immofinanz? Die BUWOG-Aktien sind bei mir bei brokerjet auch mit einem falschen Einstandskurs drinnen..

Nach der Trennung der Lagerstellen Wien und Deutschland von Brokerjet im April dieses Jahres, stimmt die Anzeige des Anschaffungskurses teilweise nicht mehr. Ich habe damals nachgefragt was mein eigentlicher Einstiegskurs ist (den ich natürlich auch hatte) und der hat dann gepasst. Trotzdem sehr unprofessionell, und es war wohl schon der Anfang vom Ende von Brokerjet, und so können Sie bei einem Übertrag mehr Fremdspesen berechnen.

Ja, bis April hat immer alles gepasst, auch das Modell, keine Depotkosten bei einem Trade pro Quartal hat mir gefallen. Aber 38000 Kunden in einem Milliarden-Konzern rentieren sich wohl nicht mehr, die Erste schreibt wieder Gewinn, und andere Mütter haben auch schöne Töchter 😉

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