Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Bitpanda und der Depotübertrag: Was Kundinnen und Kunden jetzt unbedingt klären sollten

Mit dem Start des steuereinfachen Wertpapierangebots von Bitpanda Ende Jänner 2026 rückt ein Thema besonders in den Mittelpunkt: der Depotübertrag. Auf der einen Seite, weil Bitpanda das unter bestimmten Umständen mit einem 1 % Bonus versüßt (aber Achtung, sehr viele Bedingungen müssen erfüllt sein) und auf der anderen Seite, weil so einiges passieren kann, was man nicht wollte.

Sowohl beim eingehenden als auch beim ausgehenden Übertrag zeigen Recherchen derzeit mehrere Unklarheiten, widersprüchliche Informationen und mögliche steuerliche Konsequenzen. Für Kundinnen und Kunden in Österreich ist daher besondere Vorsicht angebracht, solange zentrale Fragen nicht eindeutig geklärt sind.

Eingehender Depotübertrag: Bitpanda will ohne Zustimmung Depot von der DADAT übertragen – Kontaktaufnahme ohne unterschriebenen Auftrag?

Ein konkreter Praxisfall wirft grundlegende Fragen zum Ablauf auf. Innerhalb der Bitpanda-App wurde ein Depotübertrag vorbereitet, jedoch bewusst nicht abgeschlossen. Das generierte Übertragungsformular wurde weder unterschrieben noch an die abgebende Bank übermittelt so wie es der im Screenshot abgebildete Prozess vorgibt. Es wurden lediglich die Schritte 1 und 2 durchgeführt anhand des Beispiels eines Depots bei der DADAT Bank.

Wenige Tage später erfolgte eine telefonische Kontaktaufnahme durch die DADAT Bank mit dem Hinweis, dass Bitpanda die Bank aktiv zu einem Depotübertrag im Namen des Kunden – meiner Person – kontaktiert habe mit der Bitte um Depotübertrag an Bitpanda!

Im persönlichen Telefonat mit der DADAT wurde dieser die Weisung gegeben keinen Depotübertrag durchzuführen, da es dazu keine Berichtigung für Bitpanda gibt. So zumindest meine Rechtsansicht.

Damit stellen sich mehrere zentrale Fragen:

  • Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt eine Kontaktaufnahme ohne unterschriebenen Auftrag?
  • Welche Daten wurden dabei übermittelt?
  • Wie wird sichergestellt, dass Depotüberträge ausschließlich nach eindeutiger Zustimmung der Kundinnen und Kunden eingeleitet werden?
  • Ist eine solche (Vorab)-Kommunikation Teil des regulären Prozesses?

Bitpanda wurde mit diesen Fragen konfrontiert, eine Antwort steht bislang noch aus. Kommt eine Antwort, wird diese ergänzt.

Solange diese Punkte unbeantwortet bleiben, besteht Unsicherheit über Einwilligung und der Prozessklarheit.

Ausgehender Depotübertrag: Widersprüchliche Aussagen und steuerliche Risiken

Kritisch ist die Situation auch beim ausgehenden Depotübertrag aus dem Bitpanda-Depot. Hier existieren derzeit unterschiedliche Informationen:

  • Teilweise wird kommuniziert, dass ein ausgehender Depotübertrag nicht möglich sei wie der Screenshot einer Supportanfrage auf Reddit zeigt.

Ist es tatsächlich nicht möglich von Bitpanda seine Wertpapiere weg zu transferieren, so wäre das ein gänzlicher Lock-in und es bliebe nur noch der Verkauf der eigenen Wertpapiere.

In einem Praxistest wurde der Versuch gestartet Wertpapiere von Bitpanda weg zu einem anderen österreichischen Broker zu starten. Der Support war hier hilfreich mit dem Verweis auf ein eigenes Formular. Beim Lesen des Inhalts des Formulars ergeben sich jedoch Fragen. Diese konnte der Support jedoch nicht beantworten. Was findet sich im Formular?

  • In diesem Formular heißt es, dass ausgehende Depotüberträge automatisch mit der Kursgewinnsteuer besteuert werden und man hierfür die Zustimmung erteilt

Besonders relevant ist der Hinweis, dass ein ausgehender Depotübertrag als steuerpflichtiges Ereignis gewertet werden könnte. In diesem Fall würden auch nicht realisierte Kursgewinne sofort der Kapitalertragsteuer unterliegen.

Sollte sich diese Praxis bestätigen, hätte das erhebliche Folgen:

  • Ein steuerneutraler Depotübertrag wäre faktisch eingeschränkt.
  • Ein Brokerwechsel könnte sofortige Steuerzahlungen auslösen.
  • Es entstünde ein deutlicher Lock-in-Effekt für bestehende Kundinnen und Kunden.

Gerade im steuereinfachen österreichischen Umfeld wäre das ein wesentlicher Unterschied zu etablierten Brokern, bei denen steuerneutrale Depotüberträge grundsätzlich als eine von mehrere Optionen vorgesehen sind.

Allgemein ist zu hoffen, dass sich Bitpanda auch in diesen Fragen deklariert, welche dieser Einschränkungen beim ausgehenden Depotübertrag denn nun zutreffen und ob es in der Zukunft hier zu Änderungen kommt. Der Standard ist nun einmal, dass Depotüberträge möglich sind und diese mit dem Übertrag auch nicht besteuert werden.

Depotübertragsaktion verstärkt die Unsicherheit zusätzlich: FOMO lässt grüßen

Parallel bewirbt Bitpanda eine Cashback-Aktion für Depotüberträge und Käufe. Es gibt ein Cashback in der Höhe von 1 % für gelungene Depotüberträge, aber es heißt schnell zu sein. Nur die ersten 5.000. Das löst natürlich FOMO aus – fear of missing out. Wer möchte das schon gerne verpassen? Die Bedingungen zeigen jedoch, dass der Bonus weder garantiert noch kurzfristig verfügbar ist. Maßgeblich sind unter anderem:

  • Nur die ersten 5.000 Überträge, keine Anzeige der aktuellen Zahl
  • spätere Bonusbewertung Monate nach Aktionsende, fortbestehendes Marktrisiko bis zur letzten Auszahlung
  • Übertrag muss bis bestimmtes Datum erfolgt sein
  • begrenzte Teilnehmerzahl ohne transparente Anzeige

Damit entsteht eine zusätzliche Komplexität rund um Depotwechsel, während gleichzeitig zentrale Fragen zur steuerlichen Behandlung weiterhin offen sind. Mehr Informationen zur 1 % Cashback Aktion beim Depotübertrag zeigt dieser Beitrag.

Gebühren bei Bitpanda im Überblick

KostenpunktHöhe / Hinweis
Ordergebühr Aktien, ETFs, ETCs1 Euro pro Trade zuzüglich Spread und möglicher Produktkosten
Sparpläneim Aktionszeitraum kostenlos, danach 1 Euro pro Ausführung laut Konditionenblatt
Depotführung0 Euro, keine laufenden Depotgebühren
Verwahrung0 Euro, in der Depotführung enthalten
Einzahlungen und Auszahlungengrundsätzlich kostenlos, mögliche Fremdkosten durch Zahlungsdienstleister
Spreadvariabel, im Kurs enthalten, zentrale indirekte Kostenquelle
Fremdwährungsumrechnungmögliche Kosten bei internationalen Dividenden oder Wertpapieren
Kapitalmaßnahmenetwa 10 Euro pro Vorgang
Anmeldung Hauptversammlungrund 60 Euro inklusive Umsatzsteuer
Registrierung von Namensaktienbis zu etwa 600 Euro bei deutschen Aktien
Ausgehender Depotübertragrund 30 Euro je ISIN
Eingehender Depotübertragkostenlos

Bitpanda positioniert sich beim neuen steuereinfachen Wertpapierangebot in Österreich als kostengünstiger App-Broker mit schlanker Preisstruktur. Für den Kauf und Verkauf von echten Aktien, ETFs und ETCs fällt eine fixe Ordergebühr von 1 Euro pro Trade an, zusätzlich wirken sich Spreads sowie mögliche Produkt- und Dritt­kosten auf den tatsächlichen Preis aus. Depotführung, Verwahrung sowie Ein- und Auszahlungen sind laut Konditionen grundsätzlich kostenlos, wodurch laufende Fixkosten entfallen. Gebühren können jedoch bei Sonderleistungen entstehen, etwa bei Kapitalmaßnahmen, der Anmeldung zu Hauptversammlungen, der Registrierung von Namensaktien oder beim ausgehenden Depotübertrag, der mit rund 30 Euro je ISIN verrechnet wird. Relevante indirekte Kosten ergeben sich zudem aus Fremdwährungsumrechnungen bei internationalen Wertpapieren sowie aus erhöhten Spreads außerhalb der Referenzhandelszeiten. Insgesamt zeigt sich damit ein einfaches, aber nicht vollständig kostenfreies Modell, bei dem insbesondere Spread-Kosten und Zusatzservices für die tatsächliche Gesamtbelastung entscheidend sind.

Fazit: Vor einem Depotübertrag genau prüfen und nachfragen

Der neue Wertpapierbereich von Bitpanda bringt Wettbewerb nach Österreich, gleichzeitig bestehen beim Thema Depotübertrag derzeit ungewöhnlich viele offene Punkte. Besonders relevant sind:

  • unklare Prozesse beim eingehenden Übertrag
  • widersprüchliche Informationen zum ausgehenden Übertrag
  • mögliche sofortige KESt-Belastung
  • komplexe und unsichere Aktionsbedingungen

Für Kundinnen und Kunden bedeutet das vor allem eines: Vor einem Depotübertrag sollten die konkreten Rahmenbedingungen unbedingt individuell geklärt und im Zweifel schriftlich bestätigt werden. Solange keine eindeutige offizielle Stellungnahme vorliegt, ist erhöhte Vorsicht angebracht.

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