Update am 6.5.2025: Es ist alles sehr kompliziert und der deutsche Neobroker tut so einiges dazu, dass die Saveback Buchungen schwer nachzuvollziehen sind. Am 6. Mai 2025 wurde der Beitrag aktualisiert und die Zuflussbuchung und Besteuerung des Savebacks neu erklärt bzw. abgeändert.
Abenteuerliche Steuerabenteuer begleiteten die Verbuchung des Savebacks bei Trade Republic. Der deutsche Neobroker ist erst seit Kurzem auch in Österreich steuereinfach – und zum Start läuft dabei nicht alles ganz rund. Kleine Hoppalas inklusive.
So auch bei der Abwicklung meines Savebacks: Eine wahre Steuerreise voller Abenteuer, mit überraschend hoher Steuerlast und einer (vorübergehenden) Freude für den Staat dank üppiger Steuereinnahmen. Eine Korrektur dieser Buchung ist allerdings in den nächsten Wochen oder Monaten zu erwarten – und wohl auch notwendig.
Disclaimer: Ich bin Steuerlaie und verfüge über kein nennenswertes Steuerwissen. Daher sind all diese allgemeinen Gedanken mit äußerster Vorsicht zu genießen. Für den eigenen, persönlichen Fall ist eine Steuerberatung bzw. das Finanzamt Österreich zu kontaktieren.
Um was geht es denn genau?
Trade Republic: Doppelt hält besser… zwei Mal voll besteuert aber dennoch verkehrt!?
Alles der Reihe nach… wie kündigte Trade Republic die Besteuerung von Saveback an?
In einem Beitrag zum Steuereinfach-Start von Trade Republic machte ich in diesem Beitrag darauf aufmerksam, dass ein Unternehmensvertreter von Trade Republic zu der folgenden steuerlichen Einschätzung von Saveback kommt:
- Es wird der besondere Steuersatz von 27,5 % bei der Veräußerung des Assets verwendet und Anschaffungskosten von 0,00 Euro verwendet.
So zumindest wurde die Äußerung verstanden, Irrtümer sind hier natürlich vorbehalten.
Kontobuchungen Saveback – was passierte nun tatsächlich:
Wie bekannt, gibt es 1 % Saveback auf bestimmte Kartenumsätze – bis zu einem Maximum von 15,00 Euro pro Monat. In meinem Fall wurde dieses Maximum im April 2025 tatsächlich erreicht. Auf meine Anweisung hin wurde der Betrag in Alphabet-Aktien investiert – über Trade Republic.
In der drittletzten Zeile ist der Geldeingang über 15,00 Euro aus dem Saveback ersichtlich. Kurz darauf habe ich die erhaltenen Alphabet-Anteile verkauft und dabei 10,01 Euro erlöst. Das zeigt sich in den Transaktionen wie folgt:
Saveback Abrechnung: Saveback von 1 % ist Netto-Betrag!
Was passierte im Hintergrund? Ich habe effektiv 15,00 Euro unter den Transaktionen verbucht bekommen. Aber Achtung, die Transaktionen Sicht unterscheidet sich vom Kontoauszug, denn hier wurden 19,12 Euro verbuch.
- 15,00 Euro werden als Kauf der Alphabet Aktie eingebucht → ich erhielt dafür 0,105226 Alphabet-Aktien.
- 4,12 Euro Kapitalertragsteuer wird zusätzlich vom Konto abgezogen (Die 4,12 Euro (sic!) werden vom Verrechnungskonto als Gesamtsumme 19,12 Euro abgezogen bzw. investiert. Die Steuer wird nicht aus der Saveback Prämie bezahlt sondern vom Guthaben am Verrechnungskonto)
Trade Republic bemisst die Steuer in der Höhe von 27,5 % bei Zufluss von 15,00 Euro. Davon 27,5 % sind 4,125 Euro, was aufgerundet 4,13 Euro an Steuern ist, Trade Republic errechnet jedoch 4,12 Euro an Steuern. Netto sind so 10,88 Euro zugeflossen, die restlichen 4,12 Euro die auf 15 Euro fehlen die TR investieren möchte, nimmt TR vom Verrechnungskonto und dort vom freien Guthaben.
- „Wir wollen, dass beim Kunden 15,00 € ankommt – also nehmen wir die restlichen nötigen Euros die auf den Bruttobetrag fehlen, vom Verrechnungskonto des Kunden.“
Verkauf Abrechnung: Trade Republic besteuert mit 27,5 % auch bei Verkauf
Wird zu einem späteren Zeitpunkt die Anteile des Savebacks verkauft, werden abermals 27,5 % fällig wie die Abrechnung von Trade Republic aufzeigt. Trade Republic setzte hier Anschaffungskosten von 0,00 Euro an. Warum Trade Republic das tut? Das ist bislang nicht bekannt
Position | Betrag |
---|---|
Verkaufserlös brutto | 15,18 Euro |
Fremdkostenzuschlag | –1,00 Euro |
Kapitalertragsteuer (KESt) | –4,17 Euro (15,18 Euro reiner Gewinn) |
Auszahlung auf Konto | 10,01 Euro |
Hier der dazu passende Beleg:
Insgesamt habe ich in dieser Transaktion von Trade Republic 15,00 Euro Cashback erhalten und 8,29 Euro an Kapitalertragsteuern bezahlt!
Finanzverwaltung: 25,0 % Steuer bei Zufluss des Savebacks, danach 27,5 % auf realisierte Kursgewinne auf Wertpapier bzw. Kryptowährung
Unser Gerald aus der Broker-Test.at Community fragte vor fast einem Jahr bei der heimischen Finanzverwaltung an, wie er denn das Cashback für die Kartenzahlungen von Trade Republic zu versteuern hätte. Er erklärte den Sachverhalt und bekam von der Finanzverwaltung die Antwort, dass es sich hier um Einkünfte aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten handelt und hier der besondere Steuersatz von 25,0 % angewendet wird. Die Steuer ist zum Zuflusszeitpunkt fällig.
Diesen Sachverhalt habe ich dann Ende Juli in diesem Beitrag auch eingearbeitet.
Im letzten Begutachtungsentwurf zu den Einkommensteuerrichtlinien findet sich übrigens ein vergleichbarer Sachverhalt, der das bei Trade Republic ausgezahlte Cashback (auch „Saveback“ genannt) sehr treffend beschreibt. Auch dort wird klar festgehalten, dass die Besteuerung zum Zeitpunkt des Zuflusses zu erfolgen hat – und zwar mit dem regulären Kapitalsteuersatz von 25 %.
Hier der relevante Auszug aus dem Begutachtungsentwurf zum Thema Cashback:
Nachdem es sich hier um einen Entwurf handelt und die neuen Einkommensteuerrichtlinien noch nicht verabschiedet sind, könnte es hier natürlich noch zu Änderungen kommen.
Das Saveback wird bei Trade Republic in ein Wertpapier wie eine Aktie/ETF oder in eine Kryptowährung nach Wahl investiert. Hier müsste normalerweise der Nettowert des Zuflusses investiert werden, es wird jedoch der Bruttowert stets investiert. Das sind zugleich dann die Anschaffungskosten. Wird später veräußert und ein Gewinn erzielt, so handelt es sich hier um eine Realisierung die mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert werden muss – so der Laiengedanke.
Wäre es nach den Regeln des BMF gelaufen, hättte ich auf das Cashback 3,75 Euro an KESt bei Zufluss bezahlt und beim Verkauf einen Gewinn erlöst von 0,18 Euro, dafür fallen 0,05 (=0,495 sind die 27,5 % Steuer) an KESt an. Sind also insgesamt 3,80 Euro an Kapitalertragsteuer. Hingegen wurden bei Trade Republic 8,29 Euro an KESt abgezogen.
Es bleibt komplex und kompliziert
Trade Republic überrascht nicht nur mit einem attraktiven Angebot sondern auch mit der kreativen Verbuchung des Savebacks. Es konnte wohl niemand erahnen, dass die beworbenen 1 % Saveback in der steuereinfachen Phase nun tatsächlich der Nettowert des Savebacks ist und Trade Republic sozusagen „die Steuer übernimmt“, wenn auch falsch berechnet aufgrund der irrtümlichen Annahme der Bemessungsgrundlage. Die weitere Vorgehensweise der Besteuerung der erworbenen Savebackanteile ist genau so wie es von Trade Republic angekündigt wurde. Die bisherigen bekannten Auskünfte der Finanzverwaltung lassen jedoch einen anderen Schluss zu.
Wie das Saveback steuerlich behandelt wird, ist noch offen. Es deutet aber alles darauf hin, dass es so wie es aktuell berechnet und abgerechnet wird noch nicht final ist und es hier zu Korrekturen kommen wird. Das Manöver der Korrekturbuchungen könnte umfangreicher ausfallen, da sich sowohl die Bemessungsgrundlage, der anzuwendende Steuersatz als auch der Zeitpunkt der Besteuerung ändern könnte:
Es bleibt spannend.
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Aus meiner Sicht könnte es- unter Berücksichtigung der Meinung des BMF- so ablaufen wenn der Cashback 15€ beträgt: CB 15€ abzüglich 25% KESt (besonderer Steuersatz)- 3,75€ = 11,25€. Dieser Betrag könnte dann investiert werden, Bewertung mit dem aktuellen Anschaffungswert. Eine Besteuerung mit 27,5% käme dann bei Verkauf mit Gewinn und Dividendenerträgen zur Anwendung. Vermutlich gefällt TR diese Vorgangsweise nicht, weil so weniger investiert wird, als der errechnete CB ausmacht. Daher wäre es imho auch ein rechnerisch gangbarer Weg, wenn TR 15,-€ investiert, 3,75€ KESt abführt-> Abbuchung vom Konto damit 18,75€, CB- Gutschrift 15,-€. Der Kontostand würde damit um die KESt… Weiterlesen »
Ich halte das ganze für einen Schwachsinn. Entweder man setzt die erhaltenen Anteile mit 0€ Anschaffungspreis an, dann fallen beim Verkauf 27,5% auf den jeweiligen Wert an. Oder man versteuert den Cashback Betrag vor dem Invest mit 25% (was ich generell idiotisch finde aber wenn die Leute bei der Finanz meinen), dann muss man aber auf jeden Fall den Kaufpreis zum Kaufzeitpunkt berücksichtigen und dann fällt beim Verkauf nur mehr der tatsächliche Wertzuwachs als Grundlage für die Wertpapier-KESt an. Alles andere ist Doppelbesteuerung. Variante 1 ist leichter zu verwalten und wäre für die Finanz sogar besser, daher verstehe ich nicht… Weiterlesen »
Für dich ist es ein Kleinbetrag, in Summe ist es ein wesentlicher Betrag. Die Argumentation ist ähnlich warum es denn auf einen Kaffee eine Umsatzsteuer gibt. Das ist doch nur ein Kleinbetrag. 😉 So wie es aktuell TR berechnet, das erschließt sich mir auch nicht, was hier gemeint ist. Der Argumentation des BMF kann ich aber sehr wohl nachvollziehen, weil die 1 % zinsähnlich ist. Finde das Modell des BMF sehr einleuchtend, hätte auch die erzählte Version von TR für einleuchtend empfunden, wenn sie es mit einer Story hinterlegt hätten. Haben sie aber nicht. Jetzt kommt eine wilde Doppelbesteuerung mit… Weiterlesen »
Ich stelle hier aber nicht Steuern insgesamt infrage, nur die Tatsache, dass die Finanz hier die paar Euro Cashback noch besonders kreativ besteuert. Nur weil man das Geld erst aus der Hand gibt und danach eine Kleinigkeit wieder zurückbekommt sollen Steuern für Erträge aus der Überlassung von Kapital anfallen? Als nächstes kommen dann Steuern auf irgendwelche Rabatte und Aktionen. Ein Aspekt der hier noch gar nicht erwähnt wurde: Der Staat hat auf die damit bezahlten Umsätze in den meisten Fällen 20% (und selbst bei den ermäßigten Sätzen 10-13%) USt kassiert und zwar auf die volle Summe. Die USt auf den… Weiterlesen »
Weil der Artikel gerade auf Reddit verlinkt wurde. Die 4,12€ „Steuer“ stimmen und auch die 27,5% stimmen. 1.) TR Schüttet 15€ aus und die 4,12€ sind die 27,% der 15€. Es wird hier halt nicht vom ausgeschütteten Betrag abgezogen sondern die Steuer extra vom Verrechnungskonto. Ist unüblich aber beim reinvestieren durchaus als Methodik bekannt. Gibt andere Broker in Deutschland die das auch so gemacht haben. 15€ sind der ausgeschüttete Bruttobetrag, 10,88€ sind es Netto. 4,12€ sind die Steuer. 10,88€ kommen beim Kunden an. 4,12€ holt sich TR zusätzlich vom Verrechnungskonto damit es die 15€ Brutto reinvestieren kann. 2.) Die 27,%… Weiterlesen »
Servus Illustrious_Bad1347, danke für deinen Beitrag, dem ich aber widersprechen muss. 😉 Ad 1) so funktioniert das mit der Bemessungsgrundlage nicht für die KESt. Wenn du 15+4,12 Euro rechnest, kommst du auf 19,12 Euro. Wenn du hiervon den KESt-Satz von 27,5 % rechnest so kommst du auf 5,26 Euro und nicht auf 4,12 Euro. Du siehst deine zitierte „Methodik“ ist falsch, weil so zu wenig Steuern abgeführt werden. Deine „Methodik“ bei der Umsatzsteuer angewandt und dem Staat brechen Milliarden weg… Rechnen in Hundert, von Hundert und auf Hundert. Wir können uns dunkel wieder erinnern, dass da etwas war. Ad 2)… Weiterlesen »
„4,12 Euro Kapitalertragsteuer wird zusätzlich vom Konto abgezogen (diesen Part übernimmt anscheinend Trade Republic. Die Steuer wird nicht aus der Saveback Prämie bezahlt)“
Wie meinst du „diesen Part übernimmt anscheinend Trade Republic“?
Bei mir wurde das vom TR Konto abgebucht. Es steht zwar nicht bei TR unter „Transaktionen“. Aber mir fehlt genau der Betrag von 4,12€.
Am Kontoauszug steht 19,12 Euro und 15,00 Euro kommen dann bei den Transaktionen an.