Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Trade Republic: Änderung bei der Saveback-Besteuerung

Seit mehr als einem Monat ist Trade Republic in Österreich steuereinfach und wie die ersten Wochen zeigten, ist die Besteuerung zumindest manchmal noch immer ein kleines oder größeres Abenteuer. Letztes Monat wurde aufgezeigt, dass bei der Besteuerung des Savebacks der Zufluss mit 27,5 % besteuert wird und das darum gekaufte Asset mit Anschaffungskosten von 0 Euro angesetzt wird und der sich daraus ergebende realisierte Kursgewinn abermals mit 27,5 % besteuert wird. Es wurde im damaligen Beitrag die Frage gestellt, ob nicht der Saveback Zufluss mit 25 % zu besteuern wäre und das darum gekaufte Asset mit den tatsächlichen Anschaffungskosten und ein etwaiger Kursgewinn mit 27,5 % zu besteuern wäre.

Eine entsprechende Anfrage zur Klärung dieser Punkte wurde bereits an Trade Republic übermittelt. Sollte eine Antwort vorliegen, wird dieser Beitrag aktualisiert und um die Antworten von Trade Republic ergänzt.

Neues Monat, neue Besteuerungsregelung?

Im Juni 2025 wurde das nächste Saveback-Guthaben besteuert – und erneut zeigt sich eine Änderung: Beim Zufluss wird nun der besondere Steuersatz von 25,0 % angewendet. Problematisch bleibt weiterhin, dass nach dem Abzug der Kapitalertragsteuer vom Cashkonto-Guthaben erneut der Bruttobetrag „hergestellt“ wird, um diesen dann zu investieren. Die Steuer wird an das Finanzamt abgeführt und gleichzeitig nimmt Trade Republic vom Cashkonto den selben Betrag um wieder auf den ursprünglichen Saveback Betrag zu kommen.

Wie lässt sich das nachvollziehen? Nur schwer – denn die Übersicht bei Trade Republic leidet stark, und die bereitgestellten Dokumente haben mit klassischen Kontoauszügen kaum etwas gemeinsam. Die Saveback-Abrechnung findet sich im Reiter „Cash“, dort unter dem Menüpunkt „Karte“ und weiter unten unter „Saveback“.

Die Steuer von 25 % auf 15,00 Euro ergibt 3,75 Euro – in der Abrechnung als „Zinssteuer“ bezeichnet. Mit Trade Republic halten also auch neue Steuerbegriffe in Österreich Einzug. Wenn die Kreativabteilung die Abrechnungsbelege erstellt.

Den Kontoauszug gibt es unter dem Profil zu finden. Dort unter Auszüge. Dort kann ein Kontoauszug erstellt werden, welcher sich dann im Auszug als „Kontoübersicht“ bzw. „Umsatzübersicht“ deklariert.

Verkauf nun auch korrekt besteuert oder nicht?

Bekanntlich erfolgte der erstmalige Verkauf mit Anschaffungskosten von 0,00 Euro – entsprechend hoch fiel der realisierte Gewinn aus, was zu einer entsprechend hohen Steuerlast führte. In einem erneuten Versuch zeigte sich nun eine Änderung: Eine Microsoft-Aktie wurde für 15,00 Euro gekauft und für 15,01 Euro verkauft. In diesem Fall – siehe Screenshot – wurde keine Kapitalertragsteuer abgezogen. Als Bonmot: Hier wird die Steuer korrekt bezeichnet mit Kapitalertragsteuer, zuvor wurde sie bekanntlich noch als „Zinssteuer“ tituliert.

Wer wissen möchte, welche Anschaffungskosten bei Trade Republic tatsächlich hinterlegt sind, wird enttäuscht werden. Das lässt sich vor einem Verkauf leider nicht nachvollziehen. Es gibt keine Möglichkeit, die steuerlichen Anschaffungskosten einzusehen, und auch der Support konnte in Tests hierzu keine Auskunft geben.

In diesem konkreten Fall, siehe Screenshot zuvor, wurde keine Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten. Der faktische Gewinn ist auch nur 0,01 Euro. Ein Indiz dafür, dass es in diesem Fall nicht so war, dass die Anschaffungskosten mit 0,00 Euro angenommen wurden. Das war bekanntlich noch bei der letzten Saveback Berechnung im Vormonat der Fall.

Wäre der Gewinn jedoch höher ausgefallen, bleibt fraglich, ob KESt korrekt abgezogen worden wäre – denn es ist kein Einzelfall, dass keine KESt abgeführt wird, obwohl dies eigentlich hätte erfolgen müssen. Hier ein Fallbeispiel einer Nicht-VerKEStung:

Dass eine Zeile mit „Kapitalertragsteuer“ angedruckt wurde, ist jedoch ein leicht positives Zeichen. Das Angebot von Trade Republic ist in jeder Hinsicht Low-Cost. Fehlende Transparenz und keine Kommunikation, dazu noch andauernde Änderungen. Jemand für Fragen erreichbar? Schwer bis gar nicht.

Viele Trade Republic-Kundinnen und -Kunden lassen ihren Saveback-Sparplan auf dasselbe Asset laufen wie den regulären Sparplan. Dadurch vermischen sich unterschiedliche Anschaffungszeitpunkte und -kosten, was schnell zu einem Verlust des Überblicks führen kann. Im Verkaufsfall überprüfen wohl nur die wenigsten, ob der Broker tatsächlich korrekt abgerechnet hat. Da die steuerlichen Anschaffungskosten fehlen, kein Verlusttopf vorhanden ist und die einzelnen Abrechnungen nur wenige Informationen enthalten, ist eine Kontrolle kaum möglich. Vermutlich nur mit Nebenrechnungen in Excel & Co. Der Aufwand? Immens!

Was passiert mit der Saveback Besteuerung von Mai 2025?

Nachdem es nun zu einer Änderung der Besteuerung des Savebacks kam, darf angenommen werden, dass ein Meinungsumschwung bei Trade Republic entstand wie der Saveback zu besteuern ist. Kommunziert wird nicht, der Mai Saveback auch (noch) nicht korrigiert. Der Support? Schwer bis nicht erreichbar und falls doch geantwortet wird, ist die Qualität gelinde gesagt verbesserungswürdig. Als Kundschaft bleiben so in der Regel die Fragen offen. Ob Trade Republic nun die Besteuerung des Mai Savebacks von sich aus ändert oder man die zu viel bezahlte Steuer noch nächstes Jahr über die Einkommensteuererklärung korrigieren muss, das ist ungewiss.

Fazit

Die steuerliche Behandlung von Saveback-Gutschriften bei Trade Republic in Österreich bleibt auch nach den jüngsten Änderungen komplex und wenig transparent. Zwar wurde der Steuersatz beim Zufluss nun von 27,5 % auf 25 % angepasst, doch die Art und Weise der Abrechnung wirft weiterhin Fragen auf – insbesondere durch die Belastung des Guthabens und fehlende Einsicht in die tatsächlichen Anschaffungskosten. Ohne klare Informationen, verständliche Abrechnungen und einen Verlusttopf bleibt es für Anlegerinnen und Anleger schwierig, die korrekte steuerliche Behandlung selbst zu überprüfen. Wer seine Steuer korrekt erledigen möchte, muss derzeit noch mit erheblichem Aufwand rechnen oder auf einen altbewährten Broker wie Bank Direkt, DADAT Bank, easybank oder Flatex verwenden. Trade Republic ist zwar auf dem Weg, steuereinfach zu sein – aber am Ziel ist man offenbar noch nicht. Eine Anfrage zu diesen Änderungen und anderen steuerlichen Fragen ist an Trade Republic gestellt worden, die Antworten werden gegebenenfalls eingearbeitet.

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1 Kommentar
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KEST Buchungen auf Saveback total unübersichtlich. Zuallererst wieder ein großes Danke an Andreas alle möglichlichen Ungereimtheiten aufzudecken und zu informieren und bei Trade Republic nachzuhaken. Die Unübersichtlichkeit ist nicht zu überbieten! Mir haben beim Vergleich des verfügbaren Cash und meinen Aufzeichnungen eine unerklärliche Differenz gehabt. Letzlich hat sich herausgestellt, dass dies der Betrag der KEST (alias „Zinssteuer“) für das erhaltene Saveback ist. Nur ist in Analytics keine wie immer geartete Saveback und/oder KEST Buchung verhanden. Erst durch Andreas obigen Post bin ich draufgekommen, dass man auch eine Umsatzübersicht übre das aktuelle Monat generieren kann. Sehr kreativ ist, dass dies nicht… Weiterlesen »

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