Scalable Capital hat Anfang Dezember 2025 die Wertpapierbestände aus den bisherigen Baader Bank Depots auf das neue Depot bei der Scalable Capital Bank GmbH übertragen, soweit bekannt und schon mehrmals berichtet (siehe auch . Der technische Übertrag erfolgte schrittweise am Freitag 5. und Samstag 6. Dezember 2025 und wurde anschließend als erfolgreich abgeschlossen kommuniziert. Die bisherigen Baader Depots inklusive Verrechnungskonten wurden geschlossen.
Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen ist dieser Depotübertrag steuerlich relevant und mit einer klaren Frist verbunden, ansonsten gilt der Depotübertrag als fiktiver Verkauf und löst gegebenenfalls eine Kursgewinnsteuer oder realisierten Verlust (für den Verlustausgleich) aus.
Gut zu wissen: Die Kommunikation und die Reports von Scalable Capital sind beispielhaft und bislang einzigartig in Österreich. Noch nie hat ein Broker bei einem Ausland-Ausland-Depotübertrag so intensiv und umfänglich mit den Kundschaften kommuniziert und so viel Hilfestellung geboten und angeboten. Vorbildlich und Daumen nach oben!
Wichtig ist hier auch zu wissen, dass am Ende wir selbst für die korrekte Meldung an das Finanzamt verantwortlich sind, daher unbedingt den Report prüfen und die Fristen selbst berechnen.
Nutzt die Feiertage um die Meldung ans Finanzamt zu machen, sofern relevant!
Warum der Depotübertrag steuerlich relevant ist
Nach österreichischem Steuerrecht kann ein Depotübertrag zwischen ausländischen Depotbanken als sogenannter fiktiver Verkauf qualifiziert werden. In diesem Fall unterstellt das Finanzamt eine Veräußerung der Wertpapiere zum Marktpreis mit anschließender Neuanschaffung. Wird der Übertrag nicht innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt gemeldet, kann dies folgende Konsequenzen haben:
- Besteuerung unrealisierter Kursgewinne mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer
- Entstehung steuerlich relevanter Verluste
Meldung über FinanzOnline erforderlich
Die Meldung des Depotübertrags ist von den betroffenen Kundinnen und Kunden selbst, oder über eine steuerliche Vertretung, über FinanzOnline vorzunehmen. Das Formular findet sich unter „Weitere Services, Depotübertragung“. Voraussetzung ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wer bislang nur eine Arbeitnehmerveranlagung abgabe, der muss auf den schnellsten Wege einen Erklärungswechsel durchführen. Freischaltung für Steuererklärungen.
Für die Meldung sind insbesondere folgende Angaben relevant:
- Art der Übertragung: Übertragung auf ein Depot derselben steuerpflichtigen Person, von Ausland auf Ausland gemäß § 27 Abs. 6 Z 2 EStG
- Datum der Übertragung: Laut Scalable KPMG Steuerreport 7.12.2025, laut Details Auslieferung am 5.12.2025 und Einlieferung am 6.12.2025
- Übernehmende depotführende Stelle: Scalable Capital Bank GmbH
- BIC: SCABDEMMXXX
- Angaben zu den übertragenen Wertpapieren inklusive ISIN, ganze Stückzahl und Anschaffungskosten
Hier gibt es den Versuch eines Tutorials für die Meldung über FinanzOnline:
- Tutorial Depotübertrag in FinanzOnline melden – Einfaches Schritt-für-Schritt-Tutorial
Anschaffungsdaten-Report als Grundlage für die Meldung
Zur Unterstützung stellt Scalable Capital den betroffenen Kundinnen und Kunden einen Anschaffungsdaten-Report zur Verfügung, der von KPMG erstellt wurde. Dieser Report ist seit dem 18. Dezember 2025 in der Mailbox der App abrufbar. Er enthält eine Übersicht aller übertragenen Wertpapiere sowie deren steuerlich relevante Anschaffungskosten, berechnet nach dem gewichteten Durchschnittspreisverfahren. 20251218 Steuerreport Scalable …
Nur ganze Stückzahlen meldbar – keine Bruchstücke!
Erste Rückmeldungen ergaben, dass Scalable auch Bruchstücke angeführt hat in ihrem Report. Nachdem es nur ganze Stück von einer Aktie oder Anleihe gibt und alles andere eine buchhalterische Darstellung des Brokers ist, können gegenüber dem Finanzamt auch nur die ganzen Stück zum aktuellen Zeitpunkt gemeldet werden. Achtzugeben ist auch darauf, dass die Anschaffungskosten um diesen nicht meldepflichtigen Teil zu reduziert werden. Bruchstücke sind nicht meldepflichtig.
Beispiel Bruchstücke im Steuerreport
Kauf über Broker:
- Gekauft: 2,75 Aktien
- Kaufpreis gesamt: 275 Euro
- Preis je Aktie: 100 Euro
Steuerlich relevant sind nur ganze Stücke.
| Position | Stück | Anschaffungskosten |
|---|---|---|
| Ganze Stücke, meldepflichtig | 2 | 200 Euro |
| Bruchstück, nicht meldepflichtig | 0,75 | 75 Euro |
| Gesamt laut Broker | 2,75 | 275 Euro |
Meldung an das Finanzamt
- Gemeldet werden: 2 Stück
- Anschaffungskosten: 200 Euro
Bruchstücke sind nicht meldepflichtig, die Anschaffungskosten sind entsprechend zu reduzieren.
Auch wurde rückgemeldet, dass z. B. Sonderzeichen wie das „&“ nicht eingegeben werden können bei der Bezeichnung. Hier muss man sich praktisch behelfen, dank der ISIN ist jedes Wertpapier eindeutig identifizierbar.
Der Report wird automatisch bereitgestellt und muss nicht gesondert beantragt werden. Bei mehreren Portfolios, etwa Broker und Wealth oder mehreren Wealth-Portfolios, erfolgt eine konsolidierte Darstellung aller übertragenen Wertpapiere.
Patrick Brünner, Steuerberater bei LeitnerLeitner, machte mich darauf aufmerksam, dass es beim spätesten Abgabedatum womöglich sinnvoll ist auf den spätesten Meldetag 5. Jänner 2026 abzustellen. Der Grund liegt darin, dass in Rz 6158 es heißt „… ab dem Zeitpunkt der Übertragung… „ beginnt die einmonatige Frist zu laufen. Die Auslieferung aus dem Baader Depot erfolgte laut Aufstellung am Freitag 5. Dezember, die Einlieferung erfolgte am 6. Dezember 2025 in das Scalable Depot. Spätester Meldetermin ist laut Scalable Capital der 7. Jänner 2026. Je nach Rechenweise wäre der späteste Meldetermin somit der 5. Jänner 2026 bzw. der 7. Jänner 2026 (da der 6. Jänner ein Feiertag in Österreich ist und dieser Tag laut BAO § 108 Abs 3 somit ausgenommen ist – dank geht hier an Dr. Alex).
Daher: Lieber auf Nummer sicher gehen und nicht auf den letzten Tag warten. Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!
Wer melden muss und wer nicht
Die Meldepflicht betrifft ausschließlich Wertpapierüberträge. Kundinnen und Kunden, die ausschließlich Bareinlagen und keine Wertpapiere gehalten haben, erhalten keinen Report und müssen keine Meldung an das Finanzamt vornehmen.
Keine Steuerberatung durch Scalable Capital: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Scalable Capital weist mehrfach darauf hin, dass keine Steuerberatung erbracht wird, dieser Hinweis findet sich auf allen Steuerreports die von Scalable bislang kamen. Die Verantwortung für die fristgerechte und korrekte Meldung liegt ausschließlich bei den Kundinnen und Kunden. Bei Unsicherheiten, insbesondere bei verpassten Fristen, Kapitalmaßnahmen oder komplexen Wertpapierstrukturen, wird ausdrücklich empfohlen, eine steuerliche Beratung oder direkt das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Hier Screenshots vom Report den Scalable an die betroffenen Kundschaften am Donnerstag, 18. Dezember 2025 aussandte:



Fazit
Der Depotübertrag von der Baader Bank auf das neue Scalable Depot ist bereits erfolgt und für österreichische Kundinnen und Kunden steuerlich relevant. Da die Meldefrist bereits läuft sollte die Meldung an das Finanzamt rasch abgefschlossen werden, am besten werden die Feiertage rund um Weihnachten genützt.
Wichtig ist, den Report und die darin enthaltenen Daten zu prüfen. Der von Scalable Capital bereitgestellte Anschaffungsdaten-Report erleichtert die Abwicklung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Prüfung.
Mehr
- Erklärungswechsel: Von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung
- Tutorial Depotübertrag in FinanzOnline melden – Einfaches Schritt-für-Schritt-Tutorial
Hallo Andreas,
danke für die Informationen zum Depotübertrag. Ich hätte eine Frage zum Ausfüllen der Meldung.
Ich habe in meinem Scalable Report Stückzahlen (mit Kommastellen) angegeben, die im zugehörigen Feld Menge der Meldung nicht genommen werden („Ungültiges Zeichen im Feld Menge“). Wie geht man hier vor? Muss ich dort statt der Stückzahl die Kennung der Menge als Nominale angeben und daher laut Handbuch im Feld ‚Menge‘ die Anschaffungskosten?
Danke!
Zusatz: es handelt sich hierbei um den L&G Gerd Kommer ETF und das ist der einzige ETF in meinem Depot, bei dem Stückzahlen mit Kommastellen angegeben sind. Hier nimmt FinanzOnline tatsächlich auch das „&“ im Namen nicht.
Melde nur die ganzen Stücke ein, weiter unten wird darüber diskutiert, dass Bruchstücke nicht gemeldet werden können, dürfen. Runde also ab. Den Preis je Anteil multiplizierst du dann auf die ganze Stück und erhältst somit die Gesamtkosten.
Wenn FinanzOnline das „&“ nicht nimmt, mache einfach L+G oder LG … draus, dank der ISIN ist es eindeutig.
Danke wieder einmal für deine ausführlichen Erklärungen. Gerade die Steuerthematik ist bei Wertpapieren in Österreich keine leichte… Aus meiner persönlichen Situation berichtet schaut es allerdings so aus als zwickt es bei den erstellten Berichten ein wenig an der Datenbasis: ich habe mehrere Positionen in der Tabelle stehen, die mit 0 € Anschaffungskosten bewertet wurden. Ob mir das Finanzamt glauben wird, dass ich die ETFs geschenkt bekommen habe? Und das, obwohl ich ausschließlich den Robo Advisor benutzt und nie etwas händisch gehandelt habe, die Situation sollte also verhältnismäßig überschaubar sein. Abgesehen davon ist am Format des Berichts leider ein wenig unschön,… Weiterlesen »
Hallo Philipp, ich habe mich dieses Mal herausgenommen, beim Abenteuer Depotübertrag. Zu viel schon erlebt. Daher kann ich nicht mitreden, welche Werte Scalable hier verwendet und bin hier auf Feedback von euch abhängig. Die 0 € Anschaffungskosten, das klingt eh klar, nicht plausibel. Vielleicht ist es aber auch ein Fehler bei der Erstellung des Reports? Frag doch bei Scalable nach. Bzgl. Tausender-Kommas und so: Wenn du dich traust diese Informationen einer „KI“ zu übergeben, kann sie dir womöglich dabei helfen hier eine copy-paste-freundlichere Lösung auszugeben? Womöglich aber auch eine total dumme Idee von mir, weil das auch einiges an Zeit… Weiterlesen »
Hallo Andreas, der Tausch der Trennzeichen kann sicher auch mit Excel bewerkstelligt werden, sollte man den Bericht keiner KI anvertrauen wollen. „Copy & Paste“ wird ohnehin nicht bei jedem funktionieren, da in Finanz Online nur „ganze“ Stücke eingetragen werden können. Da wird dann der im Report stehende Betrag unter „Total in EUR“ auch angepasst werden müssen. Liebe Grüße Markos
Servus MarDo,
da hast du recht, es gibt viele Möglichkeiten die Zahlen so anzupassen, dass sie für einen passen. Hoffentlich gibt es auch nicht viel einzugeben. Ich bin allgemein gespannt, ob es auch Bruchstücke gibt in diesem Report oder nur auf ganze Stücke abgestellt wurde?
Grüße,
Andreas