Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Flatex korrigiert steuerliche Behandlung bei BYD-Kapitalmaßnahme

Was passiert denn da bei den Broker, wenn es um die BYD Kapitalmaßnahme geht? Erst heute gab es einen Beitrag, dass Trade Republic die Besteuerung verändert, nun informiert auch Flatex seine Kundschaften. Resultat: Flatex besteuert die Kapitalmaßnahme NICHT bei Zufluss, Trade Republic jedoch zum Teil sehr wohl.

Die Diskussion war bislang schon groß und Flatex schickte erst vor kurzem folgendes Statement an alle aus:

„Aktionäre des chinesischen Unternehmens BYD erhalten im Zuge einer Kapitalmaßnahme von Anfang Juni 2025 Bonusaktien. Diese Aktien haben wir nunmehr in die Depots unserer Kunden eingebucht. Die Kapitalmaßnahme von BYD stellt formal also keinen Aktiensplit dar sondern ist wirtschaftlich als Dividendenzahlung zu bewerten. Folgerichtig haben wir bei der Einbuchung der Aktien für unsere Kunden in Österreich Kapitalertragssteuer einbehalten. Unterschiedliche nationale Steuergesetze können dabei zu anderer steuerlicher Behandlung führen. So wird für Kunden in Deutschland keine Steuer einbehalten.“

Nachzulesen in diesem älteren Beitrag. Die Aussage dürfte nun aber Schnee von gestern sein.

Was ist bislang passiert?

BYD hat eine komplexe Kapitalmaßnahme durchgeführt. Diese Einbuchung hatte flatex zunächst als Dividendenzahlung gewertet und entsprechend Kapitalertragsteuer einbehalten. Andere Broker haben diese Kapitalmaßnahme anders behandelt.

Nach einer erneuten Prüfung stellt sich jedoch heraus, so Flatex Österreich nun in einem Schreiben an die betroffenen Kundschaften, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine steuerpflichtige Dividende, sondern um eine steuerfreie Kapitalmaßnahme handelt. Infolgedessen wird die ursprüngliche Buchung rückgängig gemacht und die einbehaltene Steuer erstattet. Anschließend erfolgt eine erneute Einbuchung der zusätzlichen Aktien, diesmal steuerlich korrekt mit einem Einstandswert von null Euro.

Laut flatex erfolgt die Umbuchung automatisch am Wochenende, sodass ab Montag mit der richtigen Darstellung im Depot gerechnet werden kann. Die bereits eingebuchten Aktien werden vollständig storniert, Verluste werden nicht realisiert, und die einbehaltene Steuer wird erstattet. Belege über die Buchungen finden sich im persönlichen Dokumentenarchiv des Depots.

Für die steuerliche Bewertung wird der neue Einstandskurs der BYD-Aktien angepasst. Der Gesamtwert der bisherigen Investition wird durch die nun höhere Stückzahl geteilt, was zu einem niedrigeren Durchschnittskurs führt. In einem Beispiel mit 100 ursprünglich gehaltenen Aktien zu je 40 Euro ergibt sich durch den Erhalt von 200 weiteren Aktien ein neuer steuerlicher Durchschnittswert von rund 13,33 Euro pro Aktie.

Dividendenzahlungen sind von der Korrektur nicht betroffen. Ebenso entstehen keine Sollzinsen durch die verspätete Umbuchung. Flatex kündigt an, aus dem Vorfall zu lernen und Maßnahmen zu setzen, um ähnliche Fehler künftig zu vermeiden.

Das Schreiben von Flatex

Das ist das Anschreiben von Flatex an die österreichischen Kundschaften:

Ende Juli haben wir in Ihr Depot Aktien von BYD, ISIN CNE100000296, eingebucht, die aus einer Kapitalmaßnahme aus dem Juni 2025 resultierten.

Auf Basis der uns übermittelten Daten haben wir die Kapitalmaßnahme als Dividendenzahlung bewertet und bei der Einbuchung Kapitalertragsteuer einbehalten.

Aufgrund neuer Informationen ist diese Entscheidung zu revidieren. Im Ergebnis kann nun eine Einbuchung ohne Einbehalt von Kapitalertragsteuer erfolgen. Wir werden deshalb die ursprüngliche Buchung stornieren und die Steuern zurückerstatten – danach erfolgt die steuerfreie Einbuchung der Aktien.

Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Antworten auf die wichtigsten Fragen haben wir unten für Sie zusammengestellt.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder wir Sie bei der Kapitalmaßnahme unterstützen können, sind wir jederzeit gerne für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr flatex Team

Ärger nun bei Trade Republic Kundschaften?

Spannend ist nun sicherlich, was mit all den Trade Republic Kundschaften ist, die ebenso ein Schreiben von ihrem Neobroker erhalten haben. Dort passiert nun nämlich zum Teil sehr wohl eine Behandlung als Dividendenzahlungen bei der durchgeführten Kapitalmaßnahme. Rechtlich alles okay, aber viele Kundschaften fragen sich hier sicherlich, was ist denn da los. Mehr über die Veränderung bei der BYD Kapitalmaßnahme bei Trade Republic.

Nicht steuereinfacher Broker

Diese Kapitalmaßnahme von BYD zeigt es sehr deutlich, dass ein Auslandsbroker durchaus schwierige Sachverhalte zu Tage fördert. Wer nämlich einen Auslandsbroker hat, der muss die korrekte steuerliche Einstufung des Sachverhalts selbst vornehmen. Liegt man falsch so kann der Fehler gleich einen höheren Betrag ausmachen und womöglich steuerliche Schwierigkeiten mit sich bringen.

Fazit

Die Korrektur durch Flatex zeigt, wie komplex Kapitalmaßnahmen aus dem Ausland in der Praxis sein können – selbst für steuereinfache Broker. Der ursprüngliche Fehler, die Maßnahme als Dividende zu behandeln, wurde erkannt und rückabgewickelt. Für betroffene Kundinnen und Kunden bedeutet das: Die zu Unrecht einbehaltene Kapitalertragsteuer wird zurückerstattet, die Aktien korrekt eingebucht und steuerlich sauber dokumentiert.

Gleichzeitig wird deutlich, wie unterschiedlich Broker solche Fälle handhaben. Während Flatex nachbessert und die Kapitalmaßnahme als steuerfrei behandelt, wählt Trade Republic teilweise einen anderen Weg. Wer bei einem nicht steuereinfachen Broker ist, muss sich in solchen Fällen eigenständig um die steuerliche Bewertung kümmern – ein Umstand, der zu finanziellen Nachteilen führen kann, wenn falsche Annahmen getroffen werden.

Die Ereignisse rund um BYD unterstreichen einmal mehr, wie wichtig es ist, die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im Auge zu behalten und sich gegebenenfalls frühzeitig zu informieren oder rechtlich beraten zu lassen.

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4 Kommentare
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Bei mir sind die BYD Aktien jetzt richtig im Flatexdepot eingebucht. Sogar der gesammte Einstandswert über alle Käufe stimmt👍. Nur in der Buchungsmitteilung wird das noch immer als Stockdividende betitelt.
Mal sehen ob Flatex die ganze Aktion, wegen Formfehler, nochmal machen muss🤨?

Frage, wie werden die einzelnen Positionen versteuert wenn in Tranchen (zB.1/4) verkauft wird?
Kursdifferenz zum gesamten Einstandswert oder nach FIFO zum echten Einstandswert?

Danke für die rasche Antwort Andreas.
Also so wie bei ETF bzw. Fond Anteilen.
Ich bin bin zwar schon seit fast 15 Jahren in Aktien, aber in Tranchen gekauft und verkauft habe ich noch nie (glaube ich).

Zuletzt bearbeitet 2 Tage her von Peter
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