Scalable Capital hat Anfang Dezember 2025 die Wertpapierbestände aus den bisherigen Baader Bank Depots auf das neue Depot bei der Scalable Capital Bank GmbH übertragen, soweit bekannt und schon mehrmals berichtet (siehe auch . Der technische Übertrag erfolgte schrittweise am Freitag 5. und Samstag 6. Dezember 2025 und wurde anschließend als erfolgreich abgeschlossen kommuniziert. Die bisherigen Baader Depots inklusive Verrechnungskonten wurden geschlossen.
Für in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen ist dieser Depotübertrag steuerlich relevant und mit einer klaren Frist verbunden, ansonsten gilt der Depotübertrag als fiktiver Verkauf und löst gegebenenfalls eine Kursgewinnsteuer oder realisierten Verlust (für den Verlustausgleich) aus.
Gut zu wissen: Die Kommunikation und die Reports von Scalable Capital sind beispielhaft und bislang einzigartig in Österreich. Noch nie hat ein Broker bei einem Ausland-Ausland-Depotübertrag so intensiv und umfänglich mit den Kundschaften kommuniziert und so viel Hilfestellung geboten und angeboten. Vorbildlich und Daumen nach oben!
Wichtig ist hier auch zu wissen, dass am Ende wir selbst für die korrekte Meldung an das Finanzamt verantwortlich sind, daher unbedingt den Report prüfen und die Fristen selbst berechnen.
Nutzt die Feiertage um die Meldung ans Finanzamt zu machen, sofern relevant!
Warum der Depotübertrag steuerlich relevant ist
Nach österreichischem Steuerrecht kann ein Depotübertrag zwischen ausländischen Depotbanken als sogenannter fiktiver Verkauf qualifiziert werden. In diesem Fall unterstellt das Finanzamt eine Veräußerung der Wertpapiere zum Marktpreis mit anschließender Neuanschaffung. Wird der Übertrag nicht innerhalb eines Monats an das zuständige Finanzamt gemeldet, kann dies folgende Konsequenzen haben:
- Besteuerung unrealisierter Kursgewinne mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer
- Entstehung steuerlich relevanter Verluste
Meldung über FinanzOnline erforderlich
Die Meldung des Depotübertrags ist von den betroffenen Kundinnen und Kunden selbst, oder über eine steuerliche Vertretung, über FinanzOnline vorzunehmen. Das Formular findet sich unter „Weitere Services, Depotübertragung“. Voraussetzung ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Wer bislang nur eine Arbeitnehmerveranlagung abgabe, der muss auf den schnellsten Wege einen Erklärungswechsel durchführen. Freischaltung für Steuererklärungen.
Für die Meldung sind insbesondere folgende Angaben relevant:
- Art der Übertragung: Übertragung auf ein Depot derselben steuerpflichtigen Person, von Ausland auf Ausland gemäß § 27 Abs. 6 Z 2 EStG
- Datum der Übertragung: Laut Scalable KPMG Steuerreport 7.12.2025, laut Details Auslieferung am 5.12.2025 und Einlieferung am 6.12.2025
- Übernehmende depotführende Stelle: Scalable Capital Bank GmbH
- BIC: SCABDEMMXXX
- Angaben zu den übertragenen Wertpapieren inklusive ISIN, ganze Stückzahl und Anschaffungskosten
Hier gibt es den Versuch eines Tutorials für die Meldung über FinanzOnline:
- Tutorial Depotübertrag in FinanzOnline melden – Einfaches Schritt-für-Schritt-Tutorial
Anschaffungsdaten-Report als Grundlage für die Meldung
Zur Unterstützung stellt Scalable Capital den betroffenen Kundinnen und Kunden einen Anschaffungsdaten-Report zur Verfügung, der von KPMG erstellt wurde. Dieser Report ist seit dem 18. Dezember 2025 in der Mailbox der App abrufbar. Er enthält eine Übersicht aller übertragenen Wertpapiere sowie deren steuerlich relevante Anschaffungskosten, berechnet nach dem gewichteten Durchschnittspreisverfahren. 20251218 Steuerreport Scalable …
Nur ganze Stückzahlen meldbar – keine Bruchstücke!
Erste Rückmeldungen ergaben, dass Scalable auch Bruchstücke angeführt hat in ihrem Report. Nachdem es nur ganze Stück von einer Aktie oder Anleihe gibt und alles andere eine buchhalterische Darstellung des Brokers ist, können gegenüber dem Finanzamt auch nur die ganzen Stück zum aktuellen Zeitpunkt gemeldet werden. Achtzugeben ist auch darauf, dass die Anschaffungskosten um diesen nicht meldepflichtigen Teil zu reduziert werden. Bruchstücke sind nicht meldepflichtig.
Beispiel Bruchstücke im Steuerreport
Kauf über Broker:
- Gekauft: 2,75 Aktien
- Kaufpreis gesamt: 275 Euro
- Preis je Aktie: 100 Euro
Steuerlich relevant sind nur ganze Stücke.
| Position | Stück | Anschaffungskosten |
|---|---|---|
| Ganze Stücke, meldepflichtig | 2 | 200 Euro |
| Bruchstück, nicht meldepflichtig | 0,75 | 75 Euro |
| Gesamt laut Broker | 2,75 | 275 Euro |
Meldung an das Finanzamt
- Gemeldet werden: 2 Stück
- Anschaffungskosten: 200 Euro
Bruchstücke sind nicht meldepflichtig, die Anschaffungskosten sind entsprechend zu reduzieren.
Auch wurde rückgemeldet, dass z. B. Sonderzeichen wie das „&“ nicht eingegeben werden können bei der Bezeichnung. Hier muss man sich praktisch behelfen, dank der ISIN ist jedes Wertpapier eindeutig identifizierbar.
Der Report wird automatisch bereitgestellt und muss nicht gesondert beantragt werden. Bei mehreren Portfolios, etwa Broker und Wealth oder mehreren Wealth-Portfolios, erfolgt eine konsolidierte Darstellung aller übertragenen Wertpapiere.
Patrick Brünner, Steuerberater bei LeitnerLeitner, machte mich darauf aufmerksam, dass es beim spätesten Abgabedatum womöglich sinnvoll ist auf den spätesten Meldetag 5. Jänner 2026 abzustellen. Der Grund liegt darin, dass in Rz 6158 es heißt „… ab dem Zeitpunkt der Übertragung… „ beginnt die einmonatige Frist zu laufen. Die Auslieferung aus dem Baader Depot erfolgte laut Aufstellung am Freitag 5. Dezember, die Einlieferung erfolgte am 6. Dezember 2025 in das Scalable Depot. Im Report selbst, siehe Screenshot weiter unten, findet sich der 7. Dezember 2025 als Übertragungsdatum.
Laut Scalable Capital ist der späteste Meldetermin der 7. Jänner 2026. Je nach Betrachtungsweise könnte es auch der 5. Jänner 2026 sein, wenn das Auslieferungsdatum der Detailaufstellung herangezogen wird.
Daher: Lieber auf Nummer sicher gehen und nicht auf den letzten Tag warten. Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen!
Wer melden muss und wer nicht
Die Meldepflicht betrifft ausschließlich Wertpapierüberträge. Kundinnen und Kunden, die ausschließlich Bareinlagen und keine Wertpapiere gehalten haben, erhalten keinen Report und müssen keine Meldung an das Finanzamt vornehmen.
Keine Steuerberatung durch Scalable Capital: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Scalable Capital weist mehrfach darauf hin, dass keine Steuerberatung erbracht wird, dieser Hinweis findet sich auf allen Steuerreports die von Scalable bislang kamen. Die Verantwortung für die fristgerechte und korrekte Meldung liegt ausschließlich bei den Kundinnen und Kunden. Bei Unsicherheiten, insbesondere bei verpassten Fristen, Kapitalmaßnahmen oder komplexen Wertpapierstrukturen, wird ausdrücklich empfohlen, eine steuerliche Beratung oder direkt das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
Hier Screenshots vom Report den Scalable an die betroffenen Kundschaften am Donnerstag, 18. Dezember 2025 aussandte:



Fazit
Der Depotübertrag von der Baader Bank auf das neue Scalable Depot ist bereits erfolgt und für österreichische Kundinnen und Kunden steuerlich relevant. Da die Meldefrist bereits läuft sollte die Meldung an das Finanzamt rasch abgefschlossen werden, am besten werden die Feiertage rund um Weihnachten genützt.
Wichtig ist, den Report und die darin enthaltenen Daten zu prüfen. Der von Scalable Capital bereitgestellte Anschaffungsdaten-Report erleichtert die Abwicklung, ersetzt jedoch keine individuelle steuerliche Prüfung.
Mehr
- Erklärungswechsel: Von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung
- Tutorial Depotübertrag in FinanzOnline melden – Einfaches Schritt-für-Schritt-Tutorial
Eine Frage mal in die Runde,
habt ihr eure Scalable Steuerreporte mit den Meldungen auf dem OeKB Kundenportal abgeglichen – und wenn ja, stimmen die???
Ich habe nämlich bei 6 von meinen 12 ETFs Fehler gefunden (zT fehlten die Korrekturbeträge komplett oder es wurden falsche Werte bei den zu korrigierenden Anschaffungskosten des Fondanteils angegeben – und ja klar habe ich USD Werte in Euro umgerechnet).
Und welches Datum tragt ihr beim Datum der Übertragung ein (oder ist das relativ egal, wenn die Meldung vor dem 5.1.2026 bei FinanzOnline eintrifft)?
5.12. Auslieferung
6.12. Einlieferung
7.12. Scalable Steuerreport
Liebe Grüße
Kann man E27-6 Formular (Mitteilung – Depotübertragung) auch einfach ausdrucken und per Post ans Finanzamt schicken? Dann muss ich die Umstellung von ANV auf Einkommensteuererklärung auf Finanzonline (noch) nicht machen und kann die ANVs der letzten beiden Jahren noch in Ruhe machen.
Servus Dominik, vermutlich wird das schon gehen, dass du das PDF Formular befüllst und nicht digital, denn es ist das selbe Formular an sich. Was aber wohl nicht gehen wird ist, dass du weiterhin in der Arbeitnehmerveranlagung bleibst, das „E“ im Formular signalisiert das meines Wissens bereits. Allgemein stellt sich für mich die Frage, warum du nicht in der Einkommensteuererklärung bist, denn du müsstest doch bereits ausländische Kapitalerträge bei Scalable erhalten haben. Seien es realisierte Kursgewinne, Dividende, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge, Zinserträge oder Kapitalmaßnahmen. Es gibt so viele Möglichkeiten die zu einem Steuerereignis führen. So allgemein geschrieben. Wie das in deinem… Weiterlesen »
Bis vor kurzem waren alle meine Positionen akkumulierend, deshalb gab es noch keine Kapitalerträge zu melden.
Ich habe die ANVs jedenfalls schon abgeschickt und die Umstellung zur Einkommenssteuererklärung beantragt.
Werde das E27-6 trotzdem mal einfach so zum Finanzamt schicken, falls die Umstellung nicht mehr rechtzeitig freigeschaltet wird.
LG
Dominik
Hier besteht hier gem § 1 Abs 5 FOnErklV eine Pflicht zur Verwendung des Online-Formulars.
„alle meine Positionen akkumulierend“ -> verstehe ich leider nicht, was das heißt.
Wenn du damit thesaurierende ETFs meinst, so gibt es dort laufende die fortlaufend zu versteuern sind.
Mehr über ausschüttungsgleiche Erträge: https://www.broker-test.at/steuern/ausschuettungsgleiche-ertraege/
Ja, ich habe thesaurierende gemeint. Vielen Dank für die Info, das war mir leider nicht bekannt…
du hast einen Steuerreport von Scalable Capital bekommen, der dir wohl für die Vergangenheit schon zeigte, dass für die einzelnen Jahren Steuern hätten deklariert werden müssen.
Hallo allerseits! Ich habe leider keinen Report von KPMG erhalten. Laut der Dame vom Kundenservice von Scalable Capital muss der Depotübertrag (Ausland-Ausland) lediglich von Kunden ans Finanzamt gemeldet werden, die VOR Dezember 2024 ein Konto bei Scalable eröffneten. Angeblich erhielten Kunden, die nach 2024 ein Konto eröffneten, automatisch ein Konto bei der Scalable Bank. Stimmt dies? Und muss ich in dem Falll nichts weiter tun? Vielen Dank für die tollen Beiträge immer!! LG
Das ist richtig. Wenn du nie ein Depot bei der Baader Bank erhalten hast und bereits bei Scalable selbst damals dein Depot eröffnet hast, ab 2024, bist du hier gar nicht betroffen.
Hallo in die Runde, Ich habe sowohl im „Broker“ anlagen als auch im Wealth Portfolios. Im Dokument der KPMG sind unter Punkt I jedoch nur die Positionen des Brokers aufgeführt und im Einleitungsteil ist darauf verwiesen lediglich die im Teil I aufgelisteten Positionen über Finanzonline zu melden. Der Teil der Wealth Portfolios sind dort nicht aufgeführt. Die Auskunft einer KI Anfrage zeigte nun, dass Wealth Portfolios deshalb nicht gemeldet werden müssen, da diese gesamthaft im Rahmen der Vermögensverwaltung abgerechnet werden – daher keine Meldung auf Einzelpositionseben im Depotübertragung auf Finanzonline.at . Stimmt das auch so – hat jemand Erfahrung /… Weiterlesen »
Servus Christian,
ich habe keine Idee, wie der Wealth-Teil tatsächlich organisiert ist. Es klingt durchaus plausibel, kenne aber bislang nur den Trade Republic Support Chat und hier würde ich auf die Antworten NIEMALS vertrauen. Ein Anruf bei Scalable Capital um sich zu vergewissern, das wäre meine Vorgehensweise. Leider findet man in den FAQ auch nichts dazu (oder ich zumindest nicht): https://help.scalable.capital/das-neue-scalable-umstellung-0bb0b7ff
Gruß,
Andreas
Hallo, bin wegen der angepassten Anschaffungskosten an die ganze Stückzahl verunsichert (wäre nämlich ein ziemlich Nachteil). Ich bleib mal bei dem Beispiel mit den 2,75 Stück mit Anschaffungskosten von 275 Euro. Wenn ich jetzt die 2 Stück mit einem gesamten Anschaffungspreis von 200 Euro melde und dann die 2,75 Stück zu 200 Euro Stückpreis verkaufe, würde das heissen, dass ich vom Verkaufspreis (550 Euro) in dem Fall 350 versteuern müsste, bei nur 275 Euro Gewinn. Wenn ich jedoch für die 2 Stück die Anschaffungskosten von 275 Euro eintrage passt es besser. Denn wenn ich nur 2 Stück ebenfalls zu einem… Weiterlesen »
Hallo Jila,
die Finanz führt durch die Meldung zur Depotübertragung kein „Schattendepot“ für dich.
Es ist daher steuerlich mMn unerheblich, dass nur ganze Stück gemeldet werden konnten. Die Steuererklärung muss in diesem Fall wegen Auslandsdepot ohnehin von dir selbst erledigt werden. In dieser gibst du deine tatsächlichen realisierten (hoffentlich 🙂 Gewinne bekannt. Sollte die Finanz nachfragen, kannst du mit dem Bericht der KPMG und der gemachten Depotübertragung nachweisen, welche ursprünglichen AK du tatsächlich hattest – so würde ich das sehen.
Liebe Grüße
MarDo
Dem schließe ich mich an. Die Meldung über FinanzOnline, dass hier ein Depotübertrag gemacht wurde, ist eine Art „Kontrollmitteilung“ ans Finanzamt. Wird die nicht gemacht, wird es als fiktiver Verkauf gewertet.
Wird die Meldung korrekt gemacht und zu einem späteren Zeitpunkt realisiert, sprich verkauft, wird der etwaige Kursgewinn und die dazugehörige Steuer natürlich auf Basis der tatsächlichen Anteile errechnet. In Jilas Fall sind das die 2,75 Anteile mit Anschaffungskosten von 275 Euro.
Hallo in die Runde,
Für einige meiner Positionen scheint der durchschnittliche Kaufpreis nicht korrekt zu sein, und tatsächlich steht unten in einem Hinweis „*3 Nicht bewertbar aufgrund fehlender Anschaffungsdaten (weitere Informationen hierzu in den Erläuterungen zum Steuerreport)“.
Ist jemand in der gleiche Situation? Wie sollte man diese Anschaffungskosten zu Finanzamt melden?
Danke!
Du musst die tatsächlichen Anschaffungskosten melden. Du hast dafür deine eigenen Aufzeichnungen. Der Report von Scalable Capital ist lediglich ein Vorschlag, eine Idee – geprüft werden muss er von dir und du musst die korrekten Zahlen melden. Dafür bist du auch letztendlich verantwortlich.
Vielen Dank für deine Antwort Andreas, das ganze ist dann viel einfacher als ich dachte.
Um es ganz kurz zu fassen: Für jedes Werpapier muss man die Stückzahl (gerundet wie oben beschrieben) und die tatsächlichen durchschnittlichen Anschaffungskosten (direkt von SC) angeben.
Danke!
Hallo Dan,
das sehe ich nicht so wie du. Man muss die tatsächliche, ganze Stückzahl angeben. Nicht gerundet! Würde ja bedeuten, sofern kaufmännisch gerundet, dass du bei 27,5 dann 28 Anteile angeben würdest.
Es sind bei den Anschaffungskosten die tatsächlichen Anschaffungskosten für diese gemeldete Stückzahl anzugeben. Ich weiß nicht, was du mit durchschittlichen Anschaffungskosten meinst. Auch dein „direkt von SC“ sehe ich nicht so, weil du diese überprüfst anhand deiner Aufzeichnungen (https://www.broker-test.at/news/knaller-aufzeichnungspflicht-fuer-nicht-endbesteuertes-kapitalvermoegen-ab-2023/) und gegebenenfalls korrigierst.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
Danke nochmals für deine Antwort.
Ja, das meinte ich mit „runden“. Also, nur ganze Stücke, keine Bruchstücke.
Zu den Anschaffungskosten: Ich habe Wertpapiere mehrmals zu unterschiedlichen Preisen gekauft (z. B. Sparpläne). Wie sollte man damit umgehen? Ich sehe nur zwei Möglichkeiten: einen durchschnittlichen Kaufpreis (von SC bereitgestellt) verwenden oder für jede einzelne Anschaffung die entsprechenden Kosten beantragen?
Grüße,
Daniele
Servus Dan,
wie geschrieben, dein „runden“ ist bestenfalls ein „abrunden“ aber auf jeden Fall darf es kein typisches Runden, das kaufmännischen Runden, sein.
Du hast alle Anschaffungen selbst aufzuzeichen, das sind deine Pflichten. Also auch jeden Kauf. Dadurch müsstest du in der Lage sein die Anschaffungskosten selbst zu berechnen bzw. zu kontrollieren, ob diese auch tatsächlich nach dem „gleitenden Durchschnittspreisverfahren“ bewertet sind.
Grüße,
Andreas
Hallo Andreas,
danke für die Informationen zum Depotübertrag. Ich hätte eine Frage zum Ausfüllen der Meldung.
Ich habe in meinem Scalable Report Stückzahlen (mit Kommastellen) angegeben, die im zugehörigen Feld Menge der Meldung nicht genommen werden („Ungültiges Zeichen im Feld Menge“). Wie geht man hier vor? Muss ich dort statt der Stückzahl die Kennung der Menge als Nominale angeben und daher laut Handbuch im Feld ‚Menge‘ die Anschaffungskosten?
Danke!
Zusatz: es handelt sich hierbei um den L&G Gerd Kommer ETF und das ist der einzige ETF in meinem Depot, bei dem Stückzahlen mit Kommastellen angegeben sind. Hier nimmt FinanzOnline tatsächlich auch das „&“ im Namen nicht.
Melde nur die ganzen Stücke ein, weiter unten wird darüber diskutiert, dass Bruchstücke nicht gemeldet werden können, dürfen. Runde also ab. Den Preis je Anteil multiplizierst du dann auf die ganze Stück und erhältst somit die Gesamtkosten.
Wenn FinanzOnline das „&“ nicht nimmt, mache einfach L+G oder LG … draus, dank der ISIN ist es eindeutig.
Danke wieder einmal für deine ausführlichen Erklärungen. Gerade die Steuerthematik ist bei Wertpapieren in Österreich keine leichte… Aus meiner persönlichen Situation berichtet schaut es allerdings so aus als zwickt es bei den erstellten Berichten ein wenig an der Datenbasis: ich habe mehrere Positionen in der Tabelle stehen, die mit 0 € Anschaffungskosten bewertet wurden. Ob mir das Finanzamt glauben wird, dass ich die ETFs geschenkt bekommen habe? Und das, obwohl ich ausschließlich den Robo Advisor benutzt und nie etwas händisch gehandelt habe, die Situation sollte also verhältnismäßig überschaubar sein. Abgesehen davon ist am Format des Berichts leider ein wenig unschön,… Weiterlesen »
Hallo Philipp, ich habe mich dieses Mal herausgenommen, beim Abenteuer Depotübertrag. Zu viel schon erlebt. Daher kann ich nicht mitreden, welche Werte Scalable hier verwendet und bin hier auf Feedback von euch abhängig. Die 0 € Anschaffungskosten, das klingt eh klar, nicht plausibel. Vielleicht ist es aber auch ein Fehler bei der Erstellung des Reports? Frag doch bei Scalable nach. Bzgl. Tausender-Kommas und so: Wenn du dich traust diese Informationen einer „KI“ zu übergeben, kann sie dir womöglich dabei helfen hier eine copy-paste-freundlichere Lösung auszugeben? Womöglich aber auch eine total dumme Idee von mir, weil das auch einiges an Zeit… Weiterlesen »
Hallo Andreas, der Tausch der Trennzeichen kann sicher auch mit Excel bewerkstelligt werden, sollte man den Bericht keiner KI anvertrauen wollen. „Copy & Paste“ wird ohnehin nicht bei jedem funktionieren, da in Finanz Online nur „ganze“ Stücke eingetragen werden können. Da wird dann der im Report stehende Betrag unter „Total in EUR“ auch angepasst werden müssen. Liebe Grüße Markos
Servus MarDo,
da hast du recht, es gibt viele Möglichkeiten die Zahlen so anzupassen, dass sie für einen passen. Hoffentlich gibt es auch nicht viel einzugeben. Ich bin allgemein gespannt, ob es auch Bruchstücke gibt in diesem Report oder nur auf ganze Stücke abgestellt wurde?
Grüße,
Andreas
Guten Morgen, ich habe meinen Bericht von KPMG nun angepasst (geschwärzt und eine weitere Version auch entsprechend „bereinigt“) um diese der KI zur Verfügung zu stellen. Ich habe nur die Seite 1 bis zur letzten Seite der „I. Aufstellung von Anschaffungsdaten“ verwendet. Verwendet habe ich Gemini, ChatGPT, Perplexity und Mistral Le Chat. Mit der ausschließlich geschwärzten Version konnte Gemini, ChatGPT und Mistral sofort die richtige Lösung erstellen. Perplexity konnte das nicht zufriedenstellend erledigen. Bei der bereinigten Version konnten Gemini und Mistral sofort die selbe Lösung erstellen. ChatGPT hatte Schwierigkeiten und stellte 5 kurze Rückfragen. Nach Beantwortung auch hier eine richtige… Weiterlesen »
Oh vielen lieben Dank lieber MarDo, dass du diesen Prompt zur Verfügung stellst!