Kryptowährungen sind seit Jahren im Hype und die Medien berichten genüsslich darüber. Hier ein All-Time-High dort wieder einmal ein Betrugsfall und manche träumen vom schnellen Geld. Die Realität kann aber oftmals sehr ernüchternd sein und die verschiedenen Aufsichtsbehörden warnen durchaus gerne vor so manchen Angeboten. Jetzt gibt es eine koordinierte Aktion auf EU-Ebene. Die drei europäischen Aufsichtsbehörden – die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) sowie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) – haben Anfang Oktober 2025 ihre gemeinsame Warnung vor Risiken im Zusammenhang mit Kryptowerten aktualisiert. Trotz der seit Dezember 2024 geltenden EU-Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) bleiben viele digitale Vermögenswerte hochriskant und unterliegen nur begrenzt einem einheitlichen Verbraucherschutz. Unabhängig vom Verbraucherschutz gibt es natürlich weitere Risiken wie z. B. hohe Kursschwankungen, Marktrisiken oder Manipulationen!
MiCA: Einheitliche Regeln mit Lücken im Verbraucherschutz
Die MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) schafft erstmals EU-weit verbindliche Regeln für bestimmte Kryptowerte und die dazugehörigen Dienstleistungen. Sie deckt drei Hauptkategorien ab: E-Geld-Token (EMTs), vermögensreferenzierte Token (ARTs) sowie sonstige Kryptowerte wie Utility-Token. Ziel ist es, klare Zulassungsvorschriften und Transparenzpflichten einzuführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützenUpdated Joint ESAs Factsheet on….
Trotzdem bleiben zahlreiche Krypto-Produkte außerhalb des MiCA-Regelwerks – etwa viele sogenannte Meme-Coins, bestimmte Stablecoins oder NFTs, die Teil größerer Serien sind. Solche unregulierten Kryptowerte fallen nicht unter den harmonisierten EU-Schutzrahmen und bergen daher erhebliche Risiken.
Hohe Volatilität, Betrugsgefahr und begrenzter Schutz
Die ESAs betonen, dass Kryptowerte weiterhin mit erheblichen Risiken verbunden sind. Dazu zählen:
- Extreme Preisschwankungen: Der Wert vieler Kryptowerte kann in kurzer Zeit stark steigen oder fallen, was zu Totalverlusten führen kann.
- Liquiditätsrisiken: Auf illiquiden Märkten kann es schwierig sein, Vermögenswerte zu einem gewünschten Zeitpunkt oder Preis zu verkaufen.
- Irreführende Werbung: Viele Krypto-Produkte werden aggressiv beworben, oft mit unvollständigen oder bewusst falschen Informationen, insbesondere über soziale Medien und Influencer-Kampagnen.
- Betrug und Hackerangriffe: Gefälschte Plattformen, Phishing-Versuche und betrügerische Systeme sind weit verbreitet.
- Begrenzter Verbraucherschutz: MiCA bietet nur für bestimmte Kryptowerte ein Mindestmaß an Schutz. Entschädigungsregelungen wie bei traditionellen Finanzprodukten existieren nichtUpdated Joint ESAs revised warn….
Empfehlungen der Aufsichtsbehörden
Die europäischen Behörden raten allen Interessierten, vor einer Investition sorgfältig zu prüfen, ob ein Anbieter in der EU zugelassen ist. Offizielle Register – etwa das ESMA-Register oder nationale Datenbanken wie jene der BaFin – geben Aufschluss über die Zulassung von Krypto-Dienstleistern. Zudem sollten Nutzerinnen und Nutzer auf eine sichere Verwahrung ihrer privaten Schlüssel achten, starke Passwörter verwenden und keine öffentlichen WLAN-Netze für Transaktionen nutzen.
Hier gibt es zwei Informationsblätter die Interessierten helfen, ob eine Investition bzw. Spekulation mit Kryptowährungen tatsächlich für sie interessant sind:
- Informationsblatt Kryptowerte: Was bedeutet MICA für Sie? (Dateiformat:pdf, Dateigröße:712,1 KB, Sprache:Deutsch)
- ESA-Warnung vor Kryptowerten (Dateiformat:pdf, Dateigröße:621,5 KB, Sprache:Deutsch)
Übergangsphase bis Mitte 2026
Da die MiCA-Regulierung erst seit Ende 2024 vollständig anwendbar ist, gibt es eine Übergangsphase bis Juli 2026. In diesem Zeitraum dürfen bestimmte Unternehmen auf Basis nationaler Vorschriften tätig sein, ohne bereits über eine MiCA-Zulassung zu verfügen. Verbraucherinnen und Verbraucher genießen in solchen Fällen erst nach Ablauf dieser Frist den vollen MiCA-SchutzUpdated Joint ESAs revised warn….
Fazit
Mit der MiCA-Verordnung hat die EU einen wichtigen Schritt zur Regulierung des Kryptomarktes gesetzt. Dennoch bleibt der Schutz für Anlegerinnen und Anleger begrenzt, insbesondere bei unregulierten Kryptoprodukten oder Anbietern außerhalb der EU. Die europäischen Aufsichtsbehörden rufen daher zur Vorsicht auf: Wer in Kryptowerte investiert, sollte die Risiken genau verstehen, nur mit regulierten Anbietern zusammenarbeiten und technische Sicherheitsmaßnahmen ernst nehmen.