Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Consorsbank: ~100 € ETF-Geschenk für Neukunden bei Depot-Eröffnung

Die nicht steuereinfache Consorsbank startet mit heute eine neue Aktion für Wertpapierdepot-Neukundschaften: Wer im Aktionszeitraum bis zum 24. Juli 2025 ein Depot eröffnet, erhält als Geschenk einen Anteil des ETF iShares Core MSCI World (WKN A0RPWH) im Wert von rund 100 Euro.

Voraussetzungen für das ETF-Geschenk:

  • Depot-Eröffnung: zwischen 03.07.2025 und 24.07.2025
  • Erster Trade: bis spätestens 31.08.2025, mit einem Mindestordervolumen von 500 Euro
    (gültig für Käufe und Verkäufe, ausgenommen CFDs und Eurex-Geschäfte)
  • Einbuchung des ETF-Anteils: erfolgt bis spätestens 30.09.2025

Das Angebot richtet sich an Neukund:innen, die ein Wertpapierdepot oder ein Young Trader Zero Depot eröffnen.

Wichtige Hinweise:

  • Die bekannte 40-Euro-Prämie bleibt weiterhin für Neukund:innen des Tagesgeldkontos bestehen, sofern mindestens 25.000 Euro auf dem Verrechnungskonto eingehen. Also wenn möglich, beides nutzen. Einmal den ETF-Anteil und einmal die 40 Euro Prämie.

Über die Consorsbank

Die Consorsbank bietet ein kostenloses Depot ohne laufende Depotgebühren sowie ein ebenfalls gebührenfreies Verrechnungskonto. Damit ist der Einstieg für Anleger kostenfrei möglich. Doch beim Wertpapierhandel zeigt sich ein gemischtes Bild: An deutschen Börsen wie Tradegate oder Xetra sind die Orderkosten mit 10,95 Euro (z. B. bei einer 1.000-Euro-Order) durchaus attraktiv. Bei Auslandsbörsen hingegen steigen die Gebühren teils drastisch – etwa auf 65,95 Euro an der Wiener Börse, was sie für österreichische Anleger unattraktiv macht. ETF-Sparpläne kosten 1,5 % je Ausführung, bieten aber mit über 1.100 ETFs eine breite Auswahl. Dividenden werden ohne zusätzliche Gebühr gutgeschrieben, auch eine Devisenprovision fällt nicht an. Ein Nachteil für Anlegende in Österreich: Die Consorsbank ist nicht steuereinfach – die Kapitalertragsteuer muss daher selbst berechnet und abgeführt werden, was zusätzlichen Aufwand bedeutet.

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