Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Zypern-Adieu bei Trading 212: BaFin-Aufsicht, neue Verwahrstrukturen und Pre-IPO-Orders

Der nicht steuereinfache Online-Broker Trading 212, eine Mischung aus Trade Republic und RobinHood aktualisiert per 6. September 2026 seine zentralen rechtlichen Dokumente (Invest-Bedingungen, Offenlegungshinweis, Ausführungsgrundsätze sowie FIDLEG-Informationen). Mit diesem Stichtag verabschiedet sich der Broker von der bisherigen parallelen Betreuung über die zypriotische Einheit und bündelt seine Dienstleistungen für Kundschaften in einer rein deutschen Gesellschaft der Trading 212 EU GmbH. Erst vor kurzem gab der Broker bekannt, dass sie das Cashback auf Kartenzahlungen verschärfen und versenken. Die Kartenzahlung eines Abos ist nun notwendig und die Höhe des Cashbacks wurde von 2,0 auf 1,5 % gesenkt.

Reiner Vertragspartner: Trading 212 EU GmbH übernimmt die Gesamtbetreuung

Bisher wurden Dienstleistungen zwischen der deutschen Trading 212 EU GmbH (Wertpapierhandel/FX) und der zypriotischen Trading 212 Markets Ltd. (Trading 212 CY, Verwahrung) aufgeteilt.

Ab dem 6. September 2026 entfällt Trading 212 CY als Vertragspartner vollständig. Einziger Vertragspartner ist fortan die Trading 212 EU GmbH mit Sitz in Ratingen, das war die frühere FX Flat, welche von Trading 212 übernommen wurde.

Auswirkungen auf den Anlegerschutz:

  • Der Schutz über den zypriotischen Anlegerentschädigungsfonds (ICF) entfällt.
  • Stattdessen greift für die Kunden die Anbindung an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Deutschland.

Verwahrstruktur: Omnibus-Konten statt klassischer Girosammelverwahrung

In den aktualisierten Bestimmungen hebt der Broker die Besonderheiten des angewendeten Verwahrungsmodells hervor, denn sie ist zum Teil anders als so mancher österreichischer bzw. deutscher Broker.

  • Keine Girosammelverwahrung: Es wird nicht das in Deutschland und Österreich verbreitete Standard-Verwahrungsmodell über die Clearstream Banking AG mit unmittelbarem dinglichem Miteigentum genutzt.
  • Omnibus-Kundenkonten: Die Wertpapiere liegen auf Sammelkonten (Omnibus-Konten) bei Dritt-Unterverwahrern.
  • Rechtlicher Anspruch: Anleger halten keinen unmittelbaren Sachsicherheitsanspruch an der Sammelurkunde bei der Wertpapierverwahrstelle, sondern einen vertraglichen Herausgabeanspruch gegen Trading 212 EU.

Wer aufmerksam die letzten Wochen die Broker-Test.at News las, der kann sich womöglich erinnern, dass auch Flatex zum Teil seine Verwahrart umstellte. Diese änderte sich für manche Wertpapiere auf Wertpapierrechnung. Wiederum eine andere Verwahrart, aber die Idee ist die selbe. Kein unmittelbares sachrechtliches Miteigenum an der Sammelurkunde einer Verwahrstelle sondern ein vertraglicher Herausgabeanspruch der Wertpapiere.

Neuordnung beim Order-Routing über Irland

Die Wege der Auftragsausführung wurden in den Ausführungsgrundsätzen neu geregelt:

  • Kundenaufträge im Wertpapierbereich werden an die verbundene Konzerngesellschaft Trading 212 Markets (Ireland) Limited („Trading 212 IE“) weitergeleitet, die als ausführender Broker dient.
  • Die Ausführung erfolgt entweder an externen Handelsplätzen oder über den Systematischen Internalisierer (SI) von Trading 212 IE.
  • Aufträge für Wertpapier-Bruchstücke (Fractional Shares) werden ausnahmslos außerbörslich über den SI von Trading 212 IE abgewickelt.

Neue Funktion: Rahmenbedingungen für Pre-IPO-Aufträge

Erstmals enthalten die Bestimmungen detaillierte Regelungen zum Handel vor offiziellen Börsengängen:

  • Keine Emissions-Zeichnung: Das Erteilen einer Pre-IPO-Order stellt keine direkte Teilnahme am Börsengang oder eine Zeichnung zum offiziellen Ausgabepreis dar.
  • Mechanismus: Pre-IPO-Aufträge werden rechtlich wie vorgemerkte Aufträge (Pending Orders) behandelt.
  • Ausführung: Die Ausführung erfolgt erst nach der offiziellen Handelszulassung im Sekundärmarkt zum ersten verfügbaren Marktpreis. Aufgrund hoher Volatilität und Nachfrage zu Handelsbeginn kann dieser Kurs deutlich von indikativen Vorab-Preisspannen abweichen.

Hinweis: Dieses neue Feature, welches wohl erst in den nächsten Wochen eingeführt wird, sich jetzt aber bereits in den Bedingungen findet, ist wohl als Marketinginstrument einzustufen. Ziel ist es den Kundschaften Lust auf Börsengänge zu machen und dabei zu sein, wenn die Aktie an der Börse landet. In diesem Fall nimmt man jedoch nicht am IPO selbst teil, sondern kauft anscheinend die Aktie gleich zu Beginn nach dem Börsengang. Oftmals rauschen hier die Kurse stark nach oben, weil viel Nachfrage aber noch kein Angebot und somit kommt kurzfristig ein hoher Kurs zustande der sich jedoch bald beruhigt. Die T212 könnten in diesem Fall eher teuer einkaufen. Ein Feature welches man sich wohl im Detail ansehen muss, nicht dass es später heißt: Außer Spesen, nichts gewesen.

Weitere Anpassungen: Partnerbanken, Bruchstücke und Depotüberträge

  • Partnerbanken für Bareinlagen: Nicht investiertes Guthaben kann auf verzinslichen Bank- oder Termineinlagen bei regulierten Instituten im EWR, in UK oder neu auch in der Schweiz gehalten werden.
  • Rundung von Bruchstücken: Bruchstücke werden auf genau 8 Dezimalstellen gerundet. Fällt eine Dividendenausschüttung für einen Kleinstbestand rechnerisch unter einen Cent, erfolgt keine Gutschrift auf dem Konto.
  • Depotübertragungen & Steuerdaten: Die Ziel-Bearbeitungszeit für Wertpapierüberträge wird auf 21 Kalendertage angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass steuerrelevante Anschaffungsdaten getrennt übermittelt werden können. Treffen diese verzögert oder unvollständig ein, kann dies vorübergehend zu einer ungünstigeren Steuerbemessung führen. Aus österreichischer Sicht sind Depotübertragungen aus dem Ausland sowieso stets ein steuerliches Abenteuer und löst Meldepflichten aus!

Über Trading 212

Trading 212 verrechnet für den Handel mit Aktien und ETFs im Invest-Konto keine Orderprovisionen, auch Depotführung und Inaktivität sind kostenlos. Kosten fallen erst beim Währungswechsel an: Wird ein Wertpapier in einer Fremdwährung gehandelt, verrechnet Trading 212 eine FX-Gebühr von 0,15 Prozent, wer ausschließlich in Euro notierte Titel handelt, zahlt diese nicht. Einzahlungen per Banküberweisung sind kostenlos, bei Einzahlungen per Karte, Google Pay oder Apple Pay fällt oberhalb von 2.000 Euro eine Gebühr von 0,7 Prozent an. Zu beachten ist außerdem, dass Trading 212 aus österreichischer Sicht nicht steuereinfach ist, die Steuer muss also selbst über die Steuererklärung abgeführt werden. Aktuell gibt es einen attraktiven Zinssatz von 3,50 % auf Guthaben. Diese werden auf einem Sammelkonto bei verschiedenen Banken aber auch in Geldmarktfonds geparkt.

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2 Kommentare

Passiert da womöglich ein meldepflichtiger Depotübertrag Ausland zu Ausland?

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