Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Flatex Schreiben: Information zur Umstellung der Clearstream Verwahrart für bestimmte ausländische Wertpapiere in Deutschland

Die Kundschaften des Online-Brokers flatex Österreich haben vor wenigen Tagen Post in Form eines Serienbriefs erhalten: Eine standardisierte Information kündigt eine systemseitige Umstellung der Verwahrart für bestimmte ausländische Wertpapiere aus den USA, Kanada und der Schweiz an. Auf den ersten Blick liest es sich sehr fad, aber der Inhalt ist durchaus interessant.

Während flatex in dem Schreiben betont, dass kein Handlungsbedarf besteht und die Umstellung kostenfrei erfolgt, lohnt sich für Interessierte ein tieferer Blick in die juristischen und strukturellen Details im Hintergrund, denn es wird in Hinblick auf die liebe Sicherheit nicht besser – Clearstream versucht seine hauseigenen Risiken weiterzugeben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Kein operativer Handlungsbedarf: flatex stellt die betroffenen Positionen am Wochenende vor dem Juni 2026 (Wave 2) automatisch um.
  • Struktureller Wechsel: Die Verwahrung wechselt von der vertrauten Girosammelverwahrung zur
    sogenannten Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift).
  • Die rechtliche Kette: Anlegende halten künftig statt eines sachenrechtlichen Miteigentums einen
    schuldrechtlichen Anspruch.

Hier das Schreiben im Original:

Der Kern der Änderung: Die neue Verwahrkette

Hinter der Maßnahme steht eine strategische Umstrukturierung der deutschen Zentralverwahrstelle Clearstream Banking AG (CEU) im Rahmen ihres Projekts „Unified for New Opportunities“. Bisher unterhielt Clearstream direkte, synchrone Links zu den ausländischen Zentralverwahrern wie der DTC (USA), CDS (Kanada) und SIX SIS (Schweiz). Über diese Direktlinks wurde deutschen Depots (und dazu gehört auch Flatex Österreich) ein sachenrechtlicher Miteigentumsanteil am Gesamtbestand verbucht. Ab Juni 2026 kappt Clearstream diese Direktverbindungen und schaltet globale, systemrelevante Großbanken (G-SIBs) als intermediäre Zwischenverwahrer dazwischen.

  • Bisher: Endkunde → flatex DEGIRO → Clearstream Europe (CEU) → Clearstream Luxemburg → US-Zentralverwahrer (DTC)

Dadurch verändert sich die Verwahrkette für eine US-Aktie fundamental und verlagert sich auf die Ebene schuldrechtlicher Forderungen:

  • Neu: Endkunde → flatexDEGIRO → Clearstream Europe → Clearstream Luxemburg → Zwischenverwahrer (z.B. Citibank) → US-Zentralverwahrer (DTC)

Die konkreten Risiken unter der Lupe

Auch wenn flatex die ökonomische Gleichwertigkeit betont (Dividendenansprüche und Kursrisiken bleiben
identisch), verschiebt sich das rechtliche Risikoprofil im theoretischen Krisenfall zuungunsten des
Endanlegers bzw. der -anlegerin. Das offizielle Begleitdokument von Clearstream sowie das Kundenschreiben weisen auf spezifische Risikofaktoren hin:

  1. Verlust des sachenrechtlichen Miteigentums
    Bei der herkömmlichen Girosammelverwahrung in Deutschland ist das Wertpapier im Insolvenzfall der Depotbank vollständig geschützt, da es als Sondereigentum des Kunden gilt und nicht in die Insolvenzmasse einfließt. Bei einer Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) verringert sich diese rechtliche Barriere. Die Anlegenden besitzt lediglich einen schuldrechtlichen Auslieferungsanspruch gegen seine Bank. Die Bank wiederum hat diesen Anspruch gegen Clearstream, und Clearstream gegen die ausländische Großbank. Abwälzung des Auslands-Lagerlandrisikos
    Dies ist der entscheidende Punkt für das De-Risking von Clearstream. Im offiziellen Schreiben heißt es unmissverständlich: „Auslieferungsansprüche aus WR-Gutschriften sind aus dem im Ausland geführten Deckungsbestand zu erfüllen. Wirtschaftliche und rechtliche Nachteile/Schäden, die den Deckungsbestand anteilig betreffen, können die Inhaber von WR-Gutschriften treffen.“
    Sollte es also bei der ausländischen Lagerstelle oder dem Zwischenverwahrer durch hoheitliche Eingriffe, Sanktionen, extreme politische Krisen oder Enteignungen zu Verlusten im dortigen Sammelbestand kommen, haftet Clearstream nicht mehr in Frankfurt dafür. Das Risiko wird eins zu eins nach unten an die Depotbanken und letztlich an den Endkundschaften durchgereicht.
  2. Fremdes Recht und Gerichtsstand
    Für den ausländischen Deckungsbestand gilt nicht das deutsche Depotgesetz, sondern die Rechtsordnung des jeweiligen Lagerlandes (USA, Kanada oder Schweiz). Im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder der Abwicklung eines insolventen Zwischenverwahrers greifen ausländische Gesetze, was die Durchsetzung von Ansprüchen für europäische Privatanleger massiv verkompliziert.

Direkter Vergleich: Vorher vs. Nachher

MerkmalBisheriges SystemNeues System (ab Juni 2026)
VerwahrartGirosammelverwahrung (GS)Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift)
Rechtsposition des KundenSachenrechtliches Miteigentum am GesamtbestandSchuldrechtlicher Lieferanspruch gegen die Kette
ZwischenschrittDirektlink Clearstream <-> DTC / SIX SISEinschaltung lokaler Intermediäre (z. B. Citibank, UBS)
Haftung bei AuslandsverlustClearstream stand in der primären HaftungRisiko wird direkt auf den Endkunden abgewälzt

Warum vollzieht Clearstream diesen Schritt?

Für die Zentralverwahrstelle handelt es sich vermutlich um eine rein betriebswirtschaftliche und regulatorische Optimierung:

  • Risiko-Auslagerung: Clearstream befreit sich strategisch von unkalkulierbaren Haftungsrisiken bei geopolitischen Verwerfungen.
  • Prozess- und IT-Kosten: Durch die Konsolidierung auf standardisierte globale Abwicklungswege (OneClearstream / OneCAS) entfällt die teure und komplexe Pflege nationaler Einzelschnittstellen über verschiedene Zeitzonen hinweg.
  • Compliance-Druck: Die verschärften steuerlichen und regulatorischen Anforderungen der US-Behörden (IRS/SEC, z.B. FATCA) werden auf die US-Großbanken als lokale Partner delegiert.

Wer sind die neuen Zwischenverwahrer?

Aus den detaillierten Funktionsspezifikationen der „Wave 2“-Umstellung geht hervor, welche Institute die Brücke in die jeweiligen Märkte schlagen. Hierbei greift Clearstream auf die etabliertesten Akteure des globalen Finanzsystems zurück:

  • USA Citibank AG (Verarbeitung über den Citibank-DTCC-Flow)
  • KANADA RBC (Royal Bank of Canada) (Abwicklung über den RBC-CDS-Flow)
  • SCHWEIZ UBS AG (Anbindung über den UBS-SIX-SIS-Flow)

Die Wahl dieser Partner minimiert das klassische Kontrahentenrisiko (Gegenparteirisiko) im operativen Alltag erheblich, da es sich um systemrelevante Institute handelt. Ein Szenario vergleichbar mit historischen Derivate-Brokern (wie z.B. MF Global) ist aufgrund der reinen Depotverwahrungs-Funktion unwahrscheinlich.

Und was ist, wenn ich nicht mehr zu meinen Wertpapieren komme? Hier hilft die Anlegerentschädigung, ABER …

Die Anlegerentschädigung ist in Österreich auf maximal 20.000 Euro begrenzt. In anderen Staaten ist die Anlegerentschädigung anders geregelt und betrifft auch Wertpapierdepots die in Österreich angeboten werden:

  • Österreich: 100 % bis max. 20.000 Euro für natürliche Personen, 90 % bis max. 20.000 bei juristischen Personen
  • Deutschland (Flatex, Trade Republic, …): 90 % bis max. 20.000 Euro
  • Frankreich : 100 % bis max. 70.000 Euro

Fazit und Ausblick für Anlegende

Für den alltäglichen Handel, die Gutschrift von Dividenden oder die steuerliche Behandlung (z. B. als steuereinfacher Broker in Österreich) ändert sich für flatex-Kunden absolut nichts. Auch ETFs sind von dieser Umstellung nicht betroffen, da europäische ETFs (mit ISINs beginnend mit IE oder LU) in der europäischen Girosammelverwahrung verbleiben, die Verwahrung der darin enthaltenen US-Aktien regelt die Fondsgesellschaft (wie iShares oder Vanguard) separat über eigene Custodians. Die Umstellung zeigt jedoch einmal mehr, wie im Hintergrund des globalen Finanzsystems Risiken still und leise von den großen Institutionen auf die Endverbraucherinnen und -verbraucher verlagert werden. Ein Grund zur Panik besteht nicht, denn man steht nahezu ohnmächtig dieser Veränderung gegenüber.

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7 Kommentare

Seit der Umstellung habe ich bei Flatex schon 2 Dividendenzahlungen nicht bekommen.
2+4 WOCHEN überfällig. 2 Wochen keine Reaktion vom Support.

Flatex Support braucht per Mail aktuell sehr sehr lange. Warte schon 2 Monate auf eine Rückmeldung. Ein zwischenzeitlicher Reminder meinerseits hat nichts gebracht.

Betrifft das nur Flatex oder auch andere Broker, wie die Dadatbank? Sonst muss man eventuell einmal umschichten…

Meine Vermutung ist, dass wenn ein Broker so schlau war das zu machen, dann die anderen nicht lange warten werden…

Danke Andreas für diesen Input – ich hatte das in der Tiefe nicht durchgearbeitet.

Fun Fact: Als die Umstellung bei mir passierte habe ich mehrere Dutzend separate Schreiben digital von Flatex erhalten… Pro Wertpapier eines 😉

Das ist nicht richtig/vollständig…
Neu: Endkunde → flatexDEGIRO → Clearstream Europe → Zwischenverwahrer (z.B. Citibank) → US-Zentralverwahrer (DTC)

Zwischen Clearstream Europe und dem Zwischenerwahrer ist noch Clearstream Luxemburg. Clearstream Europe hat keine Depotverbindung mit dem Zwischverwahrer vor Ort, sondern hat ein Depot bei Clearstream Luxemburg und die wiederum haben ein Depot beim Zwischverwahrer… also eine Jurisdiktion mehr

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