Trading 212 informiert seine Kundinnen und Kunden derzeit per E-Mail über eine Umstellung der Verwahrungsstruktur. Die Verwahrung der Wertpapiere wird schrittweise von der zypriotischen Trading 212 Markets Ltd. auf die deutsche Trading 212 EU GmbH übertragen. Der Vorgang soll laut Broker einige Wochen dauern, Kundinnen und Kunden müssen nichts unternehmen und können ihr Konto wie gewohnt weiter nutzen.
Was sich konkret ändert
Bisher lief die Kundenbeziehung vieler europäischer Anlegerinnen und Anleger über die Trading 212 Markets Ltd. mit Sitz in Zypern, die von der dortigen Aufsichtsbehörde CySEC reguliert wird. Nach Abschluss der Umstellung besteht die Vertragsbeziehung ausschließlich mit der Trading 212 EU GmbH mit Sitz in Ratingen, der ehemaligen FXFlat Bank, die Trading 212 im Jahr 2024 vollständig übernommen hat. Diese Gesellschaft wird von der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Trading 212 begründet den Schritt mit einer Vereinfachung der Konzernstruktur. Tatsächlich ist die Verlagerung die logische Fortsetzung der FXFlat-Übernahme: Wer in der EU ansässig ist, soll künftig vollständig über die deutsche Einheit betreut werden, statt wie bisher über das Konstrukt aus zypriotischer Vertragsgesellschaft.
Einlagensicherung und Anlegerentschädigung
Mit dem Wechsel der Vertragsgesellschaft ändert sich auch das zuständige Entschädigungssystem. Bei der zypriotischen Markets Ltd. greift der Investor Compensation Fund (ICF) mit einem Schutz von bis zu 20.000 Euro pro Kunde im Falle eines Unternehmensversagens. Bei der deutschen Gesellschaft sind Kundengelder und Wertpapiere über die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) abgesichert, das deutsche Anlegerentschädigungssystem.
Wichtig zur Einordnung: Diese Entschädigungssysteme sind vor allem für den Fall relevant, dass Wertpapiere nicht ordnungsgemäß verwahrt wurden. Die Wertpapiere selbst sind Sondervermögen und fallen im Insolvenzfall des Brokers nicht in die Insolvenzmasse. An der eigentlichen Verwahrkette ändert sich wenig: Die Bestände werden weiterhin bei Interactive Brokers und der Bank of New York Mellon gehalten.
Was bedeutet das für Anlegerinnen und Anleger aus Österreich?
Für österreichische Kundinnen und Kunden ist die Umstellung deutlich mehr als ein formaler Vorgang, denn steuerlich liegt ein Depotübertrag von einer ausländischen auf eine andere ausländische depotführende Stelle vor. Die Vertragsbeziehung wechselt von der Trading 212 Markets Ltd. in Zypern auf die Trading 212 EU GmbH in Deutschland, also auf einen anderen Rechtsträger. Nach § 27 Abs 6 EStG gilt die Übertragung von Wertpapieren auf ein anderes Depot grundsätzlich als Veräußerung. Ohne weitere Schritte würde der Wechsel also wie ein fiktiver Verkauf behandelt, bei dem der besondere Steuersatz von 27,5 Prozent auf alle aufgelaufenen Kursgewinne anfallen würden, obwohl kein einziges Wertpapier tatsächlich verkauft wurde.
Die Veräußerungsfiktion lässt sich vermeiden, allerdings nur durch eigenes Zutun: Beim Übertrag zwischen zwei ausländischen Stellen müssen die Anlegenden die Übertragung selbst innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt melden. Anders als bei einem Übertrag von einem inländischen Depot, wo die Bank die Meldung übernehmen kann, gibt es bei ausländischen Brokern niemanden, der das für einen erledigt. Trading 212 wird diese Meldung an das österreichische Finanzamt nicht vornehmen. Wie das mit dem Depotübertrag und der Meldung funktioniert zeigt dieser Beitrag.
An der laufenden steuerlichen Behandlung ändert sich darüber hinaus nichts: Trading 212 bleibt für österreichische Anlegerinnen und Anleger nicht steuereinfach.
Fazit
Die Umstellung ist ein sinnvoller Schritt zur Vereinfachung der Konzernstruktur und bringt österreichische Anlegerinnen und Anleger unter das Dach der BaFin-regulierten deutschen Gesellschaft. Handlungsbedarf besteht für uns hier in Österreich, wenn Wertpapiere gehalten werden. Hier ist der Depotübertrag ans Finanzamt zu melden oder es wird als fiktiver Verkauf gewertet. Wer ein Depot bei Trading 212 führt, sollte lediglich die Abschlussmeldung des Brokers abwarten und danach prüfen, ob alle Bestände korrekt übernommen wurden.
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