Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Altersvorsorgedepot 2027: Deutschland legt los, Österreich diskutiert weiter

Risikohinweis: Investitionen in Wertpapiere können zu Verlusten führen, im schlimmsten Fall zum Totalverlust. Dieser Beitrag ist rein informativ und stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Zum 1. Jänner 2027 startet in Deutschland das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot, ein Wertpapierdepot, das die Riester-Rente ablöst und mit dem gerade der erste Anbieter konkrete Konditionen vorgestellt hat. In Österreich wird ein strukturell ähnliches Modell, das „Vorsorgedepot“, seit über fünf Jahren diskutiert, zuletzt wieder mit neuem Schwung, aber weiterhin ohne Beschluss. Ein Überblick über beide Seiten der Grenze.

Was ist das deutsche Altersvorsorgedepot?

Der deutsche Bundestag hat am 27. März 2026 das Gesetz zur Reform der privaten Altersvorsorge, informell auch „Altersvorsorgereformgesetz“ genannt, beschlossen, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu. Ab dem 1. Jänner 2027 können Finanzunternehmen in Deutschland damit Altersvorsorgedepots anbieten, die die bisherige Riester-Rente als zentrales Förderinstrument der dritten Säule ersetzen.

Statt wie bei Riester in klassische, oft zinsbasierte Vorsorgeprodukte zu investieren, fließt das Geld direkt in Wertpapiere, vorgesehen sind insbesondere Aktien-ETFs, andere Fonds und Anleihen. Damit wird wohl der Niedergang der Riesterverträge einher gehen. Beim neuen Altersvorsrogedepot wird es zwei Varianten geben:

  • Standarddepot: ein Basisprodukt mit vorgegebener, kostenlimitierter ETF-Auswahl für Sparende, die sich nicht selbst um die Produktwahl kümmern wollen.
  • Frei wählbares Altersvorsorgedepot: Anlegende bestimmen die Wertpapiere selbst, auch außerhalb der Kostenobergrenze des Standarddepots.

Anders als bei Riester ist keine Beitragsgarantie mehr zwingend vorgeschrieben. Wer mehr Renditechancen will, kann auf das garantiefreie Altersvorsorgedepot setzen, wer Sicherheit bevorzugt, weiterhin ein Produkt mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie wählen. Zur Förderung zählen unter anderem eine Grundzulage, bis zu 540 Euro im Jahr, sowie zusätzliche Zulagen für Kinder und junge Sparende.

Offener Punkt: Die für die staatliche Förderfähigkeit nötige Zertifizierung der Anbieter und Produkte läuft. Das eigentliche förderfähige Produkt ist damit aktuell noch nicht am Markt, Anbieter kommunizieren bislang Absichten und Modellrechnungen, keine fertig zertifizierten Verträge.

Scalable Capital nennt als erster Anbieter Zahlen

Konkreter wird es nun aber bei Scalable Capital: Firmenchef Erik Podzuweit hat in einem Bild-Interview erste Konditionen für das geplante Angebot genannt und die haben es in sich!

Im Standarddepot sollen Konto- und Depotführung, Sparpläne, Käufe und Verkäufe kostenlos sein. Einzig die laufenden ETF-Kosten (TER) bleiben, begrenzt auf maximal 0,15 % pro Jahr, im ersten Jahr sogar bei 0 %.

Beim frei wählbaren Altersvorsorgedepot entfallen ebenfalls Gebühren für Konto, Depot, Sparpläne, Ein- und Auszahlungen. Die TER liegt hier je nach gewähltem Produkt dauerhaft ab 0,03 % p. a. (erstes Jahr ebenfalls mit 0-%-ETFs möglich). Für Käufe und Verkäufe stehen zwei Modelle zur Wahl: PRIME+ mit 0 € pro Order bei 4,99 € monatlicher Abogebühr, oder FREE mit 0,99 € pro Order ohne Abo. Garantieprodukte sind hier nicht vorgesehen, in der Auszahlungsphase ist ein flexibler Auszahlplan geplant, eine klassische Leibrente hingegen nicht.

Zur Kosteneinordnung: Bei 40 Jahren Ansparphase und identischer Rendite macht der Unterschied zwischen 1 % und 0,15 % Kosten pro Jahr laut einer Modellrechnung rund 287.000 Euro am Ende aus, ein guter Beleg dafür, warum die Kostenstruktur bei einem so langfristigen Produkt entscheidend ist.

Und in Österreich? Ein Vorsorgedepot wird seit 2020 diskutiert

Wichtig zur Einordnung: Was in Deutschland „Altersvorsorgedepot“ heißt, ist in Österreich seit Jahren unter dem Namen „Vorsorgedepot“ im Gespräch, ein eigenständiges, bislang nicht beschlossenes Konzept, keine österreichische Umsetzung des deutschen Produkts. Hier auf Broker-Test.at wurde die Entwicklung seit 2022 mehrfach begleitet:

  • Bereits im Regierungsprogramm der ÖVP-Grünen-Koalition 2020–2024 stand die „Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten“. Die damaligen Finanzminister Gernot Blümel und danach Magnus Brunner trieben das Thema voran (mehr dazu im Artikel von Mai 2022).
  • Das Bundesministerium für Finanzen arbeitete ein detailliertes Modell aus: eine Behaltefrist von rund zehn Jahren, nach der realisierte Kursgewinne von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit gewesen wären, mit Ausnahmen etwa beim Pensionsantritt (Stand Anfang 2024).
  • Der grüne Koalitionspartner lehnte das sogenannte Brunner-Modell ab. Finanzsprecherin Nina Tomaselli argumentierte, Kapitalgewinne seien gegenüber Arbeitseinkommen ohnehin steuerlich privilegiert, eine zusätzliche Begünstigung würde vor allem vermögende Haushalte begünstigen. Nach rund zweieinhalb Jahren Verhandlung erklärte Brunner das Projekt 2024 für gescheitert (Details in unserem Beitrag).
  • Im Regierungsprogramm der aktuellen ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition (2025–2029) findet sich das Vorsorgedepot nur noch als vager Hinweis, wonach man sich Vorsorge für junge Menschen über ETF-Sparpläne ansehen könnte – von einer Behaltefrist ist keine Rede mehr (meine Einschätzung vom Februar 2025).

Der aktuelle Stand: Neuer Anlauf im Sommer 2026

Im Juli 2026 kam wieder Bewegung in die Debatte. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) kündigte in einem APA-Interview an, die private Altersvorsorge als dritte Säule des Pensionssystems steuerlich attraktiver machen zu wollen – nach den Reformen bei gesetzlicher Pension und Betriebspension sei das „der nächste logische Schritt“. Als Vorbilder nannte sie ausdrücklich Slowenien, Deutschland, Ungarn und Tschechien, wo private Vorsorge bereits steuerlich begünstigt wird (Berichterstattung dazu).

Auf eine konkrete Dauer einer möglichen Behaltefrist wollte sich Eibinger-Miedl nicht festlegen – sie könnte kürzer oder länger als die zuletzt diskutierten zehn Jahre ausfallen. Ein fertig ausgearbeitetes Konzept liegt im Finanzministerium aus der Brunner-Ära ohnehin bereits vor. Gespräche mit den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS sind für Herbst 2026 angekündigt.

Die Ausgangslage innerhalb der Koalition bleibt aber ähnlich wie 2024: Die SPÖ hält am Vorrang der gesetzlichen Pension fest – Sozialministerin Korinna Schumann stellte bereits im April 2026 beim Beschluss zur Betriebspensionsreform klar, dass die private dritte Säule optional bleiben solle. Arbeiterkammer und ÖGB positionieren sich traditionell gegen KESt-Begünstigungen für Wertpapiere und verweisen auf geschätzte jährliche Steuerausfälle von 200 bis 300 Millionen Euro sowie darauf, dass vor allem einkommensstarke Haushalte profitieren würden. NEOS unterstützt eine Behaltefrist grundsätzlich, ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger warb zuletzt erneut dafür, langfristiges Investieren steuerlich besserzustellen als kurzfristige Spekulation.

Stand heute (21. August 2026): Eine neue Behaltefrist ist weder beschlossen noch im aktuellen Regierungsprogramm verankert. Es gibt in Österreich kein Produkt, das dem deutschen Altersvorsorgedepot entspricht. Realisierte Kursgewinne aus Aktien, Fonds und ETFs unterliegen weiterhin unabhängig von der Haltedauer der KESt von 27,5 %.

Deutschland und Österreich im Vergleich

KriteriumDeutschlandÖsterreich
StatusGesetz beschlossen (März/Mai 2026)Nicht beschlossen, seit 2020 in Diskussion
Start1. Jänner 2027Offen
ModellNeues, eigenständiges Depotprodukt inkl. ZulagenDiskutiert: KESt-Behaltefrist auf bestehende Depots
Löst ab / ergänztRiester-RenteBestehende 27,5 %-KESt-Regel (unverändert)
Aktueller Steuersatz auf KursgewinneAnsparphase steuerfrei, nachgelagerte Besteuerung27,5 % KESt, unabhängig von Haltedauer

Was bedeutet das für Sparende in Österreich?

Kurz gesagt: aktuell nichts Konkretes zum Abwarten. Ein österreichisches Altersvorsorgedepot oder eine KESt-Behaltefrist existieren nicht, und ob und wann sich das ändert, hängt von den für Herbst 2026 angekündigten Koalitionsgesprächen ab, Ausgang offen. Wer schon jetzt regelmäßig fürs Alter investieren möchte, ist weiterhin auf die bestehenden Möglichkeiten angewiesen: ETF-Sparpläne bei österreichischen und internationalen Brokern, unter den gewohnten steuerlichen Rahmenbedingungen (KESt, OeKB-Meldefondsstatus bei ausländischen Fonds). Sollte eine Behaltefrist tatsächlich kommen, dürfte sie ohnehin nur für künftig gehaltene Wertpapiere ab einem bestimmten Stichtag gelten – eine rückwirkende Begünstigung bereits bestehender Depots ist in keinem der bisher diskutierten Modelle vorgesehen.

Fazit

Deutschland hat mit dem Altersvorsorgedepot gezeigt, dass sich eine grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge politisch durchsetzen lässt, auch wenn die konkrete Umsetzung bei den Anbietern, wie das Beispiel Scalable Capital zeigt, gerade erst beginnt und die Zertifizierung noch aussteht. In Österreich bleibt die Debatte um ein Vorsorgedepot dagegen seit 2020 in derselben Schleife: Ankündigung, Gegenwind vom Koalitionspartner, Stillstand, neuer Anlauf. Ob Eibinger-Miedls Vorstoß im Herbst 2026 mehr wird als das bisher stets gescheiterte Vorhaben ihrer Vorgänger, bleibt abzuwarten. Falls etwas auftauchen sollte am Horizont in Hinblick auf ein Altersvorsorgedepot, auf Broker-Test.at gibt es das natürlich zu lesen!

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