Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Eibinger-Miedl will private Vorsorge steuerlich begünstigen, das Déjà-vu ist perfekt

Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) möchte die dritte Säule des Pensionssystems, also die private Vorsorge, steuerlich attraktiver machen. Nach den Reformen bei der gesetzlichen Pension und der Betriebspension seien Steuerbegünstigungen bei der privaten Vorsorge „der nächste logische Schritt“, so die Staatssekretärin in einem APA-Interview. Konkret nennt sie Steuerbegünstigungen, eine Behaltefrist und Ähnliches, das sie noch in dieser Legislaturperiode angehen möchte. Als Vorbilder verweist sie auf die Nachbarländer Slowenien, Deutschland, Ungarn und Tschechien, wo es solche Begünstigungen bereits gibt.

Wer die österreichische Kapitalmarktpolitik der letzten Jahre verfolgt hat, dem kommt das alles sehr bekannt vor. Die Behaltefrist ist der Evergreen der ÖVP-Finanzpolitik, und bislang ist aus den Ankündigungen genau nichts geworden.

Zur Erinnerung: Die Ausgangslage

Seit 2012 gilt in Österreich die Wertpapier-KESt auf Kursgewinne, unabhängig davon, wie lange ein Wertpapier gehalten wird. Zunächst mit 25 Prozent, seit 2016 mit 27,5 Prozent. Davor waren Kursgewinne nach einer Behaltefrist von einem Jahr steuerfrei. Bei einem Verkauf mit Gewinn innerhalb eines Jahres fiel damals die Besteuerung nach Tarif an. In etwaan diese alte Regelung knüpfen die politischen Vorstöße seit Jahren an, wenn auch in unterschiedlichen Varianten.

Erster Anlauf: Gernot Blümel

Bereits im türkis-grünen Regierungsprogramm 2020 bis 2024 war die „Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten“ festgeschrieben. Der damalige Finanzminister Gernot Blümel bespielte das Thema regelmäßig medial. Er wollte Anreize schaffen, damit die Menschen in Zeiten der Nullzinsen zusätzlich zum Sparbuch am Kapitalmarkt veranlagen, wobei die Befreiung Vorsorgende unterstützen und nicht Spekulation fördern sollte. Bei der ökosozialen Steuerreform im Herbst 2021 fehlte die Behaltefrist dann allerdings komplett, aus dem Finanzministerium hieß es nur, das Projekt bleibe wichtig. Umgesetzt wurde unter Blümel nichts.

Zweiter Anlauf: Magnus Brunner

Sein Nachfolger Magnus Brunner nahm den Faden Anfang 2022 kurz nach Amtsantritt auf und machte die Behaltefrist zu einem seiner erklärten Herzensprojekte. Im Finanzministerium wurde ein detailliertes Modell eines Vorsorgedepots ausgearbeitet: ein eigenes Depot bei der Bank, jährliche Einzahlungen bis zu einem Maximalbetrag, Veranlagung in bestimmte Wertpapiere wie Fonds, Anleihen oder Aktien, und nach einer Behaltefrist von zehn Jahren wäre die KESt auf die Gewinne entfallen. Ausnahmen waren für Vorsorgezwecke vorgesehen, etwa bei Pensionsantritt oder dem Kauf einer Vorsorgewohnung.

Rund zweieinhalb Jahre wurde mit dem grünen Koalitionspartner verhandelt, das Modell wurde mehrfach vorgelegt und nachgebessert. Die Grünen lehnten dennoch ab, mit dem Argument, Kapitalgewinne seien gegenüber Arbeitseinkommen ohnehin steuerlich privilegiert und von einer KESt-Reduktion würden vor allem Vermögende profitieren. Im Sommer 2024 erklärte Brunner das Projekt für diese Legislaturperiode offiziell für gescheitert und kündigte an, es in ein künftiges Regierungsprogramm einbringen zu wollen, sofern die ÖVP dazu die Gelegenheit bekommt. Bekanntlich kam es anders, Brunner wechselte als Kommissar nach Brüssel.

Dritter Anlauf: Barbara Eibinger-Miedl

Nun also der dritte Anlauf, diesmal aus dem Staatssekretariat im Finanzministerium. Die Zutaten sind dieselben wie bei Blümel und Brunner: Stärkung der dritten Säule, Steuerbegünstigung, Behaltefrist, Verweis auf das Ausland. Auch die Hürde ist dieselbe, nur mit anderen Vorzeichen. Eibinger-Miedl räumt selbst ein, dass es innerhalb der Regierung unterschiedliche Zugänge der Parteien gibt. Die SPÖ stand Steuererleichterungen bei Wertpapieren historisch stets ablehnend gegenüber, Stichwort „Geschenk für Reiche“, eine Argumentation, die schon von Arbeiterkammer und Gewerkschaft gegen die Brunner-Pläne ins Treffen geführt wurde. Die NEOS wiederum haben das Scheitern der Behaltefrist 2024 scharf kritisiert und wären in dieser Frage ein natürlicher Verbündeter der ÖVP.

Einordnung

Aus Sicht von Investorinnen und Investoren wäre eine steuerliche Begünstigung der privaten Vorsorge selbstverständlich zu begrüßen. Wer seit 2020 mitliest, weiß aber auch: Zwischen Ankündigung und Gesetzestext liegt in dieser Sache erfahrungsgemäß ein sehr weiter Weg. Blümel hat angekündigt, Brunner hat verhandelt und ein fertiges Modell in der Schublade gehabt, gekommen ist nichts. Die Karotte Behaltefrist wird uns nun schon von der dritten Person im Finanzministerium vorgehalten, dieses Mal von der Finanzstaatssekretärin Barbara Eibing-Miedl.

Eine andere Sichtweise warum eine kapitalgedeckte Pension riskant ist und Finanzmärkte mächtiger macht und welche Auswirkungen das auf unseren Alltag haben könnte, zeigt Dr. Leonhard Dobusch in diesem Beitrag im Blog des Momentum Instituts. Eine interessante Sichtweise.

Immerhin, ein fertig ausgearbeitetes Konzept des Vorsorgedepots liegt im BMF bereits vor und müsste nicht neu erfunden werden. Ob die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS in dieser Frage einen gemeinsamen Nenner findet, wo schon Türkis-Grün daran zerbrochen ist, bleibt abzuwarten. Bis ein Gesetzesentwurf in Begutachtung geht, gilt für Investorinnen und Investoren weiterhin: 27,5 Prozent KESt auf Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer.

Quelle: ORF.at, APA-Interview mit Barbara Eibinger-Miedl vom 16. Juli 2026

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