Der nicht steuereinfache Broker Trading 212, mit seiner Niederlassung in Deutschland, hat am 7. Juli 2026 neue Cashback-Bedingungen für die Trading 212 Card veröffentlicht. Die Änderungen treten am 7. August 2026 in Kraft und bringen für Karteninhaber gleich zwei Verschlechterungen:
- Der Cashback-Satz sinkt von 2 auf 1,5 Prozent, also um 0,5 Prozentpunkte.
- Gleichzeitig wird der Anspruch auf Cashback an neue Voraussetzungen geknüpft. Die Bedingung? Durchaus „bemerkenswert“, denn es muss einmal im Monat ein Abo von der Debitkarte abgebucht werden
Wer diese nicht erfüllt, erhält künftig gar kein Cashback mehr.
Die neuen Anspruchsvoraussetzungen
Bisher genügte es, die Trading 212 Card zu nutzen, um Cashback auf Kartenzahlungen zu erhalten. Ab 7. August 2026 müssen laut den aktualisierten Bedingungen zwei Kriterien gleichzeitig erfüllt sein:
- Ein aktives berechtigtes Abonnement, das über die Trading 212 Card abgerechnet wird. Darunter versteht Trading 212 eine wiederkehrende Zahlung an einen Drittanbieter für den laufenden Zugang zu Waren oder Dienstleistungen, mit einem Abrechnungsintervall von höchstens einem Monat und ohne überfällige Zahlungen. Ein klassisches Streaming- oder Software-Abo, das monatlich über die Karte läuft, sollte diese Bedingung erfüllen.
- Beispiele für Abos wären Netflix, Spotify, Amazon Prime, … und das mit monatlicher Abbuchung
- Die Funktion „Cashback Investing“ muss im Invest-Konto aktiviert sein. Damit wird das Cashback automatisch in ein Finanzinstrument oder einen Pie der eigenen Wahl investiert.
Wer eines der beiden Kriterien nicht erfüllt, bekommt ab dem Stichtag 0 Prozent Cashback. Die bisherige Rate von 2 Prozent gilt nur noch für die verbleibenden 30 Tage bis zum Inkrafttreten der neuen Bedingungen.
Obergrenze bleibt bei 15 Euro pro Monat
Unverändert bleibt die monatliche Cashback-Grenze von 15 Euro pro Kalendermonat. Ist diese erreicht, wird für den Rest des Monats kein weiteres Cashback gutgeschrieben. Ein nicht ausgeschöpfter Teil verfällt und kann nicht in Folgemonate übertragen werden. Um die 15 Euro künftig voll auszuschöpfen, sind bei 1,5 Prozent Cashback-Satz Kartenumsätze von 1.000 Euro im Monat nötig, bisher reichten 750 Euro.
Die Auszahlung erfolgt weiterhin pro Transaktion, gerundet wird dabei auf den nächsten ganzen Cent ab. Beträge unter einem Cent behält Trading 212 ein und sammelt sie, bis eine ganze Währungseinheit erreicht ist. Gutgeschrieben wird das Cashback täglich am Ende jedes Geschäftstages auf dem Invest-Konto.
Ausgeschlossene Händler und weitere Klauseln
Wie bisher gibt es eine Liste ausgeschlossener Händler, bei denen kein Cashback anfällt. Die vollständige Übersicht führt Trading 212 auf der FAQ-Seite, behält sich aber ausdrücklich vor, diese Liste jederzeit zu ändern. Auch die Bedingungen selbst kann das Unternehmen mit einer Vorankündigung von nur sieben Tagen aussetzen, beenden oder ändern. Es gilt deutsches Recht, maßgeblich ist die deutsche Sprachfassung.
Interessant für österreichische Anlegende: Trading 212 übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für steuerliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Cashback. Nachdem Trade Republic ein sehr ähnliches Cashback-Modell hat, kann man diese Besteuerung wohl als Blaupause wählen, mit einem Unterschied. Das Cashback auf jeden Kartenumsatz wird als zinsähnlicher Ertrag besteuert, bei Trade Republic mit 25 % KESt-Abzug. Folgt man dieser Besteuerungslogik auch bei Trading 212 so wäre dies hier dann der besondere Steuersatz von 27,5 %. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass Trade Republic eine Bank ist während Trading 212 keine Bank ist.
Endlich: Mehr Dokumente in der App
Neben den verschärften Cashback-Regeln gibt es auch eine erfreuliche Neuerung, auf die viele Kunden lange gewartet haben. Trading 212 stellt nun deutlich bessere Dokumente direkt in der App bereit. Kontoauszüge lassen sich künftig für einen individuell wählbaren Zeitraum erstellen und sofort herunterladen. Dazu kommen Handelsbestätigungen mit einer vollständigen Auflistung aller Ausführungen, einsehbar über den Auftragsverlauf.
Gerade für die Steuererklärung und die eigene Dokumentation war die bisherige Dokumentenlage bei Trading 212 ein häufiger Kritikpunkt. Dass sich hier etwas tut, ist ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Über Trading 212
Trading 212 verrechnet für den Handel mit Aktien und ETFs im Invest-Konto keine Orderprovisionen, auch Depotführung und Inaktivität sind kostenlos. Kosten fallen erst beim Währungswechsel an: Wird ein Wertpapier in einer Fremdwährung gehandelt, verrechnet Trading 212 eine FX-Gebühr von 0,15 Prozent, wer ausschließlich in Euro notierte Titel handelt, zahlt diese nicht. Einzahlungen per Banküberweisung sind kostenlos, bei Einzahlungen per Karte, Google Pay oder Apple Pay fällt oberhalb von 2.000 Euro eine Gebühr von 0,7 Prozent an. Zu beachten ist außerdem, dass Trading 212 aus österreichischer Sicht nicht steuereinfach ist, die Steuer muss also selbst über die Steuererklärung abgeführt werden. Aktuell gibt es einen attraktiven Zinssatz von 3,50 % auf Guthaben. Diese werden auf einem Sammelkonto bei verschiedenen Banken aber auch in Geldmarktfonds geparkt.
Fazit
Die Cashback-Senkung um 0,5 Prozentpunkte in Kombination mit den neuen Anspruchsvoraussetzungen macht die Trading 212 Card als Cashback-Karte deutlich weniger attraktiv. Wer weiterhin Cashback erhalten will, muss aktiv werden: ein monatliches Abo auf die Karte legen und Cashback Investing aktivieren. Für alle anderen fällt das Cashback ab 7. August 2026 komplett weg. Positiv bleibt die verbesserte Dokumentenfunktion, die den Broker im Alltag und bei der Steuer spürbar praktischer macht.
Mehr
* Hinweis: Bei diesem Link handelt es sich um einen Werbe- bzw. Affiliate-Link. Wenn du darüber einen Kauf tätigst oder ein Produkt abschließt, erhalte ich – abhängig vom Anbieter – eine Provision. Für dich bleibt der Preis und das Angebot unverändert. Mit deinem Klick unterstützt du das Projekt Broker-Test.at – vielen Dank dafür!