Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Ausschüttungsgleiche Erträge: Besteuerung und How-To mit ausländische Broker

Ausschüttungsgleiche Erträge: Besteuerung und How-To mit ausländische Broker

Andreas von Broker-Test.at

14. September 2026

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Was sind ausschüttungsgleiche Erträge und wann fallen sie an? Hier gibt’s die Auflösung, inklusive Tutorial und Video
  • Die laufende Besteuerung der Erträge innerhalb des Fonds bzw. ETFs wird auf die Einstandskosten angerechnet und reduziert im Regelfall so die etwaige spätere Kursgewinnsteuer, so ein anfallen würde
  • Bei einem steuereinfachen Broker kümmert sich dieser um die ordnungsgemäße Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge, die Infos hier helfen dir, die Abrechnung nachzuvollziehen
  • Warum habe ich eine Steuerzahlung, obwohl ich gar keine Ausschüttungen erhalten habe? So findest du heraus, warum dein steuereinfacher Broker ausschüttungsgleiche Erträge abgerechnet hat
  • Hat man hingegen einen Broker im Ausland, sprich keinen steuereinfachen Broker, muss man die Versteuerung selbst in die Hand nehmen, das ist komplex
  • Auf my.oekb.at findest du die ausschüttungsgleichen Erträge und kannst die Abrechnung deines Brokers kontrollieren. Gemeldet werden die Daten vom steuerlichen Vertreter des Fonds, dein Broker rechnet damit ab. Inklusive Erklärvideo

In diesem Ratgeber

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.

Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder eine Steuerberatung zu wenden. Diese beiden Gruppen können sich einen Überblick über die persönliche Situation machen. Im Rahmen einer Steuerberatung gibt es auch die dazu passende persönliche Beratung. 

Achtung: Der steuereinfache Broker kümmert sich um die korrekte Berechnung der ausschüttungsgleichen Erträge sowie die Abfuhr der Steuer als Kapitalertragsteuer (KESt). Die Kundschaft eines steuereinfachen Brokers muss sich daher um nichts kümmern. Eine Kontrolle der Abrechnungen der ausschüttungsgleichen Erträge sowie die korrekte Anpassung der Anschaffungskosten ist jedoch auch beim steuereinfachen Broker eine sinnvolle Idee. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die hier bereitgestellten Informationen können jedoch dazu dienen, dieses Thema besser zu verstehen.

Was sind ausschüttungsgleiche Erträge?

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So sieht die passende Mitteilung von Flatex aus, wenn die ausschüttungsgleichen Erträge abgerechnet wurden.

Ausschüttungsgleiche Erträge sind jene Erträge, zum Beispiel Zinsen, Dividenden aber auch mit Kursgewinn verkaufte Wertpapiere innerhalb der Fondshülle, die innerhalb eines Fonds (und ETFs sind auch Fonds) anfallen, aber nicht an dich ausgeschüttet, sondern im Fonds reinvestiert werden. Steuerlich wirst du trotzdem so behandelt, als hättest du sie erhalten, auch ohne tatsächlichen Geldzufluss auf deinem Konto. Gemeldet werden diese Beträge vom steuerlichen Vertreter des Fonds an die OeKB, dein Broker bucht die Steuer auf Basis dieser Meldung ab. Im Gegenzug erhöhen die versteuerten Beträge deine Einstandskosten, wodurch beim späteren Verkauf entsprechend weniger Gewinn zu versteuern ist, eine Doppelbesteuerung wird so vermieden.

Handelt es sich um einen Meldefonds, so können bei diesem ausschüttungsgleiche Erträge entstehen. Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelt.

Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meistens bei thesaurierenden Fonds an, können aber auch bei ausschüttenden Fonds anfallen. Die ausschüttungsgleichen Erträgen setzen sich aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen des Fonds zusammen.

Video

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Mehr Informationen

Inländischer Broker oder ausländischer Broker

Mit einem ausländischen Broker haben Sie meist kostengünstigere Spesen, aber Sie haben sicherlich auch einen höheren Aufwand mit den steuerlichen Belangen. Auch wenn Broker wie Smartbroker, Finanzen.net Zero, DEGIRO damit werben, dass dort fast zum Nulltarif ETFs gekauft werden können, kann die jährliche Arbeit mit der korrekten Abführung der Steuer ein erheblicher Aufwand werden und birgt natürlich auch ein Risiko in sich. Du bist dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt berechnet und ans Finanzamt abführt werden.

Ausschütter oder thesaurierender Fonds?

Es wird in der Veranlagung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds unterschieden. Meist ist es so, dass ausschüttende Fonds Ausschüttungen haben und thesaurierende Fonds eben die ausschüttungsgleichen Erträge.

Es gibt jedoch keine Garantie darauf und es ist gar nicht so selten, dass auch ein Ausschütter ausschüttungsgleiche Erträge hat. Sei dir dieses Umstands bewusst und später nicht erstaunt, dass es hier keine „Sortenreinheit“ gibt.

Es ist eine verbreitete Urban Legend, dass es bei ausschüttenden Fonds keine ausschüttungsgleichen Erträge gibt. Dem ist nicht so. Kann sein, muss aber nicht sein.

my.oekb.at liefert die Steuerdaten für Meldefonds

In diesem Video siehst du, wie du an die Informationen  der ausschüttungsgleichen Erträge auf my.oekb.at kommst und welche Zeilen im Dokumenten-Download dann für dich wichtig und relevant sind. Alternativ gibt es auch die darunter vorfindbare Anleitung. Der im Beispiel erwähnte Fonds ist ein Fonds, welcher in US-Dollar notiert (Umrechnung zum Stichtag nicht vergessen).

LU0392494562 Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF IAuf die Website my.oekb.at gehen und und dort die ISIN des gewünschten Fonds eingeben. Achte darauf, dass keine Leerzeichen eingegeben werden (gerne ein Copy&Paste Fehler). Die Abhandlung des Beispiels erfolgt mit dem ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing welcher in US-Dollar notiert  mit der ISIN „IE00B3RBWM25“. Herausgegeben wird dieser von Vanguard Funds plc.

Aufruf von Vanguards Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing

Danach erhältst du das Ergebnis von my.oekb.at und du kannst dir hier nun die Details zum Fonds ansehen und gegebenenfalls sogar als CSV-Datei herunterladen. Wir möchten uns die Steuerdaten ansehen und sehen bereits bei der Übersicht, dass es sich hier um einen Fonds (bzw. ETF) handelt, welcher seit 22.5.2013 ein KESt-Meldefonds in Österreich ist. 

KESt-Meldefonds seit 2013 - das sagt my.oekb.at

Seit Dezember 2020 sind die notwendigen Informationen auf einen Blick leicht ersichtlich und das sogar rückwirkend über viele Jahre! Kein aufwendiges Suchen mehr, sondern alles schön übersichtlich auf einer Seite bzw. in einem Bereich für den Anleger.

Hier sind die ausschüttungsgleichen Erträge angeführt

Hier eine andere Jahresmeldung des ETF „Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF I“ mit der ISIN LU0392494562. Die grün markierten Felder zeigen das jeweilige Meldedatum bzw. über die Pfeile kann zu früheren Meldungen navigiert werden und natürlich auch heruntergeladen werden.

Jahresdatenmeldung Jahresdatenmeldung

Genau mit diesen Daten kann die E1kv rasch und korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben in der Meldung sind je Fondsanteil und je nachdem in welcher Währung der Fonds notiert, muss eventuell noch der Fondsanteil in Euro umgerechnet werden und am Ende mit der Anzahl der Fondsanteil zum Zeitpunkt der Meldung multipliziert werden. Die Währung des Fonds zeigt sich ebenso im Stammblatt des Fonds auf my.oekb.at

Den jeweils aktuellen Umrechnungskurs bei Notierung in Fremdwährung zum Meldestichtag kann am besten hier abgerufen werden: Wechselkurs der EZB am Tage der steuerlichen Meldung. Erfolgt die Meldung my.oekb.at z. B. am 3.1.2020, so suchen Sie sich den Umrechnungskurs dazu. Zum 3.1.2020 war z. B. der Umrechnungskurs des Euro zum US-Dollar bei 1,147. Nimmt man das obige Beispiel des ETFs „LU0392494562“ her, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge in der höhe von 1,1616 US-Dollar umgerechnet dann 1,0421 Euro ausschüttungsgleicher Ertrag pro Stück in Euro von dem die 27,50 %ige Kursgewinnsteuer abgeführt werden muss. Sie müssen hier nur noch herausfinden, wie viele Stück Sie denn am Meldestichtag in Ihrem Depot hatten. Es zählt hier der Zuflusszeitpunkt.

Hinweis: Damit es zu keiner Dopppelbesteuerung kommt, wird der Anschaffungswert Jahr für Jahr angepasst (meist erhöht, Ausnahmen gibt es und es kann auch der Anschaffungswert gesenkt werden). Dafür gibt es bei den gemeldeten Daten der OeKB eine eigene Zeile „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“. Zum Zeitpunkt des Verkaufs des Wertpapieres wird somit der erhöhte Anschaffungswert berücksichtigt und so kommt es es zur korrekten Besteuerung. In diesem Fall ist keine Korrektur notwendig.

Drei wichtige Hinweise:

  1. Auch Ausschütter können in ihren Jahresmeldungen ausschüttungsgleiche Erträge haben. Oftmals kann es sogar auch so sein, dass die Ausschüttungen unter ausschüttungsgleiche Erträge gemeldet werden.
  2. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige AIF-Einkünfte noch gesondert erklärt werden müssen. Überprüfe daher über den Reiter „Ertragssteuerliche Behandlung“ ob dein  Fonds keine AIF-Einkünfte führt.
  3. Handelt es sich um einen Ausschütter der die Ausschüttungen nicht über den steuerlichen Vertreter an die OeKB meldet, so sind die Ausschüttungen auch noch gesondert zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Wenn du nun noch Fragen oder Ergänzungen zu diesem Beitrag über ausschüttungsgleiche Erträge hast, so stelle doch deine Frage in der untigen Kommentarfunktion. Gerne auch Feedback zu diesem Beitrag. 

Steuereinfachen Broker verwenden

Die ausschüttungsgleichen Erträge selbst zu versteuern, da ein ausländischer Broker verwendet wurde, ist eine komplexe Sache, die von vielen wohl unterschätzt wurde, als man sich für einen Broker im Ausland entschied. Man spart sich dort wohl den einen oder anderen Euro, doch ist man bei der korrekten Versteuerung dann ganz auf sich selbst gestellt, denn die Informationen die man vom Broker aus dem Ausland erhält sind nur rudimentär und keine wirkliche Unterstützung. Wenn du die Zeit in Euros umrechnest die du danach für die korrekte Steuerberechnung und -abfuhr benötigst (und du stehst gegenüber dem Finanzamt dafür gerade), so wirst du rasch feststellen, das lohnt sich nicht! Die Angebote der steuereinfachen Broker hierzulande ist bereits so umfangreich und kostengünstig, dass ein Ausweichen ins Ausland sich wohl selten lohnt. Daher mein persönlicher Tipp: Nimm einen steuereinfachen Broker, der dazu passende Vergleich hilft dir bei der Suche nach einem steuereinfachen Broker für dich.

Achtung: Die ausschüttungsgleichen Erträge nicht zu versteuern ist überhaupt keine gute Idee, denn die Broker aus dem Ausland sind natürlich dazu verpflichtet die Depotinhaber an ihre nationalen Steuerbehörden zu melden und diese wiederum melden weiter an die österreichischen Finanzbehörden. Die Meldung ist sehr umfangreich und das Finanzamt weiß also bescheid über dein Depot im Ausland. Geregelt ist dieser Austausch mit dem Zauberwort „Common Reporting Standard“. Einen eigenen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.

Nimm also einen steuereinfachen Broker wie Flatex, DADAT , easybank oder Trade Republic um ein paar Möglichkeiten zu nennen. 

Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen mit ausländischen Brokern (DEGIRO, Scalable, Interactive Brokers, eToro, Smartbroker+, ...)

Es ist alles einfacher, wenn ein steuereinfacher Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich verwendet wird, wie es bei Flatex, DADAT, Easybank, etc. der Fall wäre. Will man dennoch den schweren und harten Weg gehen, so muss man die oben beschriebenen Daten für den ETF erheben und in das Formular E1kv, welches das Finanzamt anbietet, eintragen. Wie kommt man zum Formular E1kv für das jeweilige Jahr? Du musst dazu die Möglichkeit haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Falls du dies bereits kannst, so starte beim Punkt b) los, wenn du bislang eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, so starte bei Punkt a) los – du musst hier zuerst in die Einkommensteuererklärung optieren und die Arbeitnehmerveranlagung hinter dir lassen.

a) Du verwendest im Moment noch eine Arbeitnehmerveranlagung um eine Steuererklärung durchzuführen?

Wechsel bitte zur Einkommensteuererklärung, denn nur dort gibt es das notwendige Formular E1kv. Um einen Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung durchzuführen, melde dichFinanzOnline an, klicke danach im Menü auf „Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel“ und dort wähle den „Wechsel zur Einkommensteuererklärung“ aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel detailreich erklärt. Nach dieser Aktion erhältst du die Bestätigung, dass der Erklärungswechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Das kann wenige Tage dauern, selten auch viel länger. Nun kannst du bei b) fortfahren.

b) Du machst bereits eine Einkommensteuererklärung?

Um die ausschüttungsgleiche Erträge ordnungsgemäß zu versteuern, wähle in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen). 

Achtung, EURO-Beträge einfügen: Achte davor unbedingt darauf, dass du bei Fonds in Fremdwährungen zuerst die ausschüttungsgleichen Erträge der Fremdwährung in Euro umrechnest zum Wechselkurs am Meldestichtag.

Bei einem steuereinfachen Broker versteuert dieser die ausschüttungsgleichen Erträge, über die Kennzahl 937 kannst du die ausschüttungsgleichen Erträge von Fonds bei einem ausländischen Broker selbst versteuern: 

Kennzahl 937:

Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) Achtung: allfällige AIF-Einkünfte sind gesondert zu erklären

Kennzahl 998: 

Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998)

Kennzahlen in der Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung
In der Beilage E1kv zur Einkommensteuererklärung müssen die richtigen Kennzahlen ausgefüllt werden – mittlerweile ist das aber keine große Zauberei mehr.

Weil man es nicht oft genug sagen kann, auch hier wieder der Hinweis:

Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt!

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutze doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen oder um Fragen zu stellen.

Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.

Die einfachste Alternative zu all diesem Steuerkram ist es natürlich, wenn du dir einen steuereinfachen Broker suchst. Alternativ ist eine Steuerberatung eine kluge Idee. Dort lassen sich die dafür notwendigen Expertinnen und Experten finden.

In diesem Beitrag wird das Thema Versteuerung von Fonds und ETFs nochmals genauer betrachtet und erklärt.

Fazit

Das Thema Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen ist definitiv kein einfaches Thema und erfordert so einiges an Hirnschmalz. Ob die oben gemachten Ausführungen korrekt sind, das entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sind auf jeden Fall nach besten Wissen und Gewissen erstellt und werden immer wieder aktualisiert. 

Handelt es sich um einen ausländischen Meldefonds, so liefert dieser über seinen steuerlichen Vertreter die Steuerdaten über Meldungen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB), welche dieser auf der Website profitweb.at veröffentlicht. Von dort holt sich der steuereinfache Broker diese Daten und rechnet die Steuer im Namen des Kunden ab. Haben Sie keinen steuereinfachen Broker, so müssen Sie sich selbst das nötige Wissen aneignen und die Daten von Profitweb herunterladen, aufbereiten und schlussendlich über Ihre Einkommensteuer-Erklärung versteuern. Das Finanzamt und ein Steuerberater sind hier Ihre Hilfestellungen, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht. 

Die ausschüttungsgleichen Erträge sind Vorabsteuern für den Staat bei einem Fonds. Damit es beim Verkauf nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden die bereits bezahlten Steuern berücksichtigt. Dazu werden die Anschaffungskosten bzw. die Einstandspreise angepasst.

Hinweis zu den Kommentaren

Andreas, muss ich jetzt bei meinem ETF mit der ISIN nun den Wert x in das Feld y meiner Einkommensteuererklärung einfügen?

Fragen wie diese sind persönliche Fragen die nur eine Steuerberatungskanzlei passend und treffend beantworten kann. Bitte um Verständnis, dass ich keine persönliche Beratung anbieten kann – daher entweder selbst die Entscheidung treffen oder die ExpertInnen der Steuerberatungskanzleien aufsuchen. Oder… noch einfacher, einen steuereinfachen Broker verwenden!

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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556 Kommentare

Hallo Andreas, erstmal danke für deine tollen Artikel und Erklärungen. Habe bei mir gerade ein Problem mit dem ETF LU1829221024. Scheinbar sind sich da nicht alle einig, welche Fondswährung benutzt wird. Auf myOEKB steht USD, was natürlich heißt, dass ich für die agE und die Korrektur der Anschaffungskosten in EUR umrechnen muss. Auf etlichen anderen ETF-Websites steht Fondswährung in EUR. Der Steuerreport von SC behandelt ihn leider auch als EUR. Bei Amundi selbst hab ich 2 verschiedene Informationsblätter gefunden, einen in USD, einen in EUR. https://www.amundietf.de/pdfDocuments/kid-priips/LU1829221024/DEU/DEU/20260428 https://www.amundietf.de/pdfDocuments/kid-priips/LU1829221024/DEU/DEU/20260605 Was stimmt den nun? Ist ja nicht gerade so, als hätte das keine… Weiterlesen »

Danke Andreas,
für die Steuererklärung hab ich’s sowieso so gemacht, allerdings sehe ich ein Problem für die Anschaffungswerte, wenn SC vielleicht wirklich bald steuereinfach wird und falsche Werte übernimmt und da kein Eingriff möglich ist. Ich möchte ja auch nicht zu viel Steuern zahlen.
mfg Christian

Hallo Andreas, danke für die Ausführungen. Ich habe eine allgemeine Frage zu den AgE: ich habe ein Konto bei Scalable (DE) und habe dessen Steuerreport angeschaut, wobei mir hier nicht alles klar ist. Verstehe ich es richtig, dass gehaltene ETFs bis zum Meldestichtag (nicht bis zum Ende des Geschäftsjahres) relevant sind? Beispiel: Gerd Kommer ETF (ISIN IE0001UQQ933). Ich habe Anteile zwischen Februar und Juli gekauft, an die OEKB wurde am 15.01.2026 bzw. am 21.01.2025. Ende des Geschäftsjahres ist 30.06. Im Scalable Steuerreport werden keine AgE angeführt. Ist das richtig? Geht es darum, dass ich zum Zeitpunkt des Stichtages 2025 noch… Weiterlesen »

Danke Andreas, relevant sind also alle Anteile zum Zeitpunkt der Meldung an die OeKB am 15.01.2026, in der ja das Jahr 2025 abgedeckt ist.

Hallo Andreas, ich bitte um Entschuldigung für die nochmalige Rückfrage. Scaleable hat mir nun noch folgendermaßen geantwortet und nochmals bestätigt, dass in diesem Fall (noch?) keine AgE anfallen: „Bei Ihrem ETF sah der genaue Zeitstrahl wie folgt aus: – 21.01.2025 (OeKB-Meldedatum): Die erste steuerliche Meldung des ETFs fand statt. Zu diesem Zeitpunkt hielten Sie das Wertpapier jedoch noch nicht. – 24.02.2025 (Ihr Erstkauf): Sie haben die Anteile des ETFs erstmalig erworben. – 15.01.2026 (Nächstes OeKB-Meldedatum): Erst an diesem Tag wurde der nächste ausschüttungsgleiche Ertrag des ETFs offiziell gemeldet. Gerne können Sie den Sachverhalt hier detailliert nachvollziehen: https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/mf/f“ Kann das stimmen… Weiterlesen »

Hallo Andreas,

vorab schon Mal großer Dank für diese super Zusammenstellung. Kurze Rückfrage für die Arbeitnehmerveranlagung 2025. Wenn die im Juni 2026 gemacht wird, zählen dann auch Jahresdatenmeldungen, die z. B. im Januar 2026 oder im Mai 2026 erfolgten (also alle Zuflüsse, die bis zur Einreichung der Veranlagung passiert sind)? Oder sind nur die Ausschüttungsgleichen Erträge zu versteuern, die bis 31.12.2025 über OeKB gemeldet wurden?

Herzlichen Dank für deine Einschätzung!

LG
Christian

Hallo Andreas, Ich hab dieses Jahr angefangen mit Scalable Capital in einen einfachen MSCI World zu investieren. Da ich noch relativ jung bin sehe ich die Chancen auf eine gute Pension derzeit eher schlecht. Außerdem sind die 2,5% Zinsen auf das Tagesgeldkonto meines Empfinden nach sehr atraktiv. Ja, Scalable Capital ist „steuerleicht“, also sie bieten diesen Steuerreport von der KPMG AG, aber ich habe schon öfter gehört, dass dieser fehlerhaft ist und dadurch Zuviel Steuern bezahl werden. Mich würde lediglich interessieren ob dieser Artikel noch aktuell ist, da das Youtube-Video schon 5 Jahre alt ist. Plus ob du mir noch… Weiterlesen »

Hallo Andreas,
könntest du mir bitte anhand eines Praxisbeispiels erklären, wie die Korrektur der Anschaffungskosten genau vorzunehmen ist ? bezieht sich das Feld in der OeKB-Datenbank auf eine gesamte Menge, oder soll ich meinen Fonds unabhängig von der Menge um den Betrag erhöhen, der in diesem Reiter steht? soll ich die Korrektur bei allen meinen Fonds vornehmen, unabhängig davon, ob ich im Vergleich mit dem letzten Jahr dazugekauft habe? Danke und VG Marton

Hallo Andreas, vielen Dank für deine detaillierten Informationen. Die letzten Jahre hat mich das erfolgreich durch den Steuerbescheid-Dschungel gebracht 🙂 Bei den neuen Meldungen der OeKB (etwa seit Q3 2025) ist mir aufgefallen, dass zwei neue Punkte im Reiter „Kennzahlen ESt-Erklärung Privatkunden“ hinzugekommen sind. Vielleicht findest du bei Gelegenheit Zeit ein paar Worte darüber zu verlieren? Ich würd mich jedenfalls über dein/e Wissen/Meinung freuen! – Inländische Dividenden, die in den Verlustausgleich gemäß § 27 Abs. 8 EStG einbezogen werden können (Kennzahl 189) – KESt auf inländische Dividenden, die im Rahmen des Verlustausgleichs gemäß § 27 Abs. 8 EStG berücksichtigt werden… Weiterlesen »

Hallo Andreas, perfekt vielen Dank! Ich hatte mir sowas in der Richtung schon gedacht, aber diese Erklärung ist tatsächlich glasklar! Bei den meisten Fonds könnte man den Punkt in der Steuererklärung ja dann eigentlich weglassen (Vorteil für den Staat, Nachteil für einen selber, aber man verzichtet dann wahrscheinlich ohnehin nur auf einen kleinen Betrag). Wenn man es aber genau nehmen will (oder der Betrag doch größer ist), dann wäre mein naives Vorgehen den Betrag mittels Anteilen hochzurechnen, ggfs. Währungsumrechnung durchzuführen und, um nicht doppelt besteuert zu werden, als Kennzahl 189/899 in die Steuererklärung aufzunehmen – analog zu allen anderen gemeldeten… Weiterlesen »

Hallo Andreas, vielen Dank für deine genauen und gut verständlichen Erklärungen (diese sind besser als bei meiner Bankberaterin). Ich habe eine Frage bez. KESt. Wir haben vor ein paar Monaten den BlackRock Advantage Europe ex UK Equity Fund D EUR Acc gekauft und uns nun gewundert, warum von meinem Konto 1101 € KESt. abgezogen wurden. Laut meiner Beraterin handelt es sich um ausschüttungsgleiche Erträge, für welche zu 60% KESt. zu zahlen ist. Was ich aber nicht verstehe ist, dass sich weder mein Depotwert und auch nicht meine Anteile erhöht haben. Der Depotwert schwankt natürlich jeden Tag auf und ab, aber… Weiterlesen »

Servus Andreas, ich habe versucht, die Ertragsmitteilung von Flatex für den Fonds IE0001UQQ933 (406 Stück) mit der OeKB-Meldung vom 21.01.2025 nachzurechnen. Mir ist nicht klar, wie der steuerpflichtige Ertrag von 103,49 USD in der Ertragsmitteilung zustande kommt. Ich kann natürlich rückwärts rechnen: Die KESt pro Stück laut Position 12 (Meldung) beträgt 0,0698 USD. Wenn ich annehme, dass das 27,5% des steuerpflichtigen Ertrags sind, ergibt sich: 0,0698/0,275 ≈ 0,2538182 USD pro Stück Für 406 Stück wären das ≈ 103,0502 USD, also nicht exakt der Wert in der Ertragsmitteilung (103,49 USD). Frage: Wie berechnet Flatex den steuerpflichtigen Ertrag? Außerdem ist mir aufgefallen,… Weiterlesen »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Bei dem verlinkten Beispiel mit ISIN IE00BNG8L278 und der Meldung vom 17.01.2022 führt die Berechnung zum korrekten Ergebnis. Das ist richtig. In dieser Meldung haben nur 12.3 und 12.4 Werte die restlichen 12.x Positionen sind 0. Die Summe von 12.3 und 12.4 ist 0,0036 also der Wert in Position 12. 0,0036 / 0,275 * 8.622,7 = 112,88 (exakt der Wert aus der Ertragsmitteilung) Bei dem Beispiel hier mit IE0001UQQ933 kann ich sicherlich nicht nur 12.3 und 12.4 verwenden. Dann würde das Ergebnis noch deutlicher abweichen. Ich gehe davon aus, dass ich folgende Positionen addieren… Weiterlesen »

Vielen Dank für die Aufbereitung. Nur zum Verständnis: Ausschlaggebend für die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung ist die Anzahl der Anteile, die ich am Tag der Jahresmeldung besessen habe, richtig? Und ob ich während des vorangegangenen Geschäftsjahres, auf das sich die Meldung bezieht, schon Anteile besessen habe, ist unerheblich? Das heißt es ist denkbar, dass ich im ersten Jahr fiktive Gewinne versteuern muss (wenn der Fonds im Vorjahr an Wert gewonnen hat), auch wenn der Wert meiner Anteile seit meinem Kauf nicht gestiegen ist? (Beim Verkauf würde das durch die erhöhten AK natürlich korrigiert werden).

Vielen Dank!

Hallo Andreas,
ich hätte eine Frage: Kann man die Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge gegenrechnen? z.B.: Durch Fonds A fallen 200,- KEST auf ausschüttungsgleiche Erträge an. Fonds B wird mit 1000,- Gewinn verkauft. Düfen die 200,- als Verlustausgleich auf die 275,- Steuern des Verkaufes von Fonds B angerechnet werden?

Vielen Dank, Andreas

Spitze, vielen Dank für die schnelle Antwort. Deine Arbeit ist echt viel Wert für uns Österreicher. 😉
Schönen Tag, Andreas

Hallo Andreas, vielen Dank für deinen Beitrag und das hilfreiche Video! Ich hätte noch eine kurze Rückfrage zur Umsetzung: Im Jahr 2024 habe ich über Trade Republic zwei ETFs bespart, den iShares Core MSCI World UCITS ETF USD (Acc) (ISIN: IE00B4L5Y983) sowie den iShares Core MSCI EM IMI UCITS ETF USD (Acc) (ISIN: IE00BKM4GZ66). Während meines Investitionszeitraums (ca. Jänner bis Dezember 2024) beim MSCI World ETF finde ich auf my.oekb.at keine Meldung. Heißt das, dass ich für diesen ETF keine ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung angeben muss? Für den MSCI EM IMI ETF gibt es eine Meldung vom 06.08.2024 –… Weiterlesen »

Hallo Andreas, erstmal vielen Dank für deine aufschlussreichen Videos! Ich hätte eine Frage zur Auswahl der richtigen Jahresmeldung im Rahmen meiner Steuererklärung für das Jahr 2024. Mein Depot bei Trade Republic besteht seit Februar 2024, und ich investiere monatlich mittels Sparplan in drei ETFs. Einer dieser ETFs ist der iShares Core S&P 500 UCITS ETF USD (Acc) (IE00B5BMR087). Zu diesem ETF gibt es zwei (relevante) Jahresmeldungen: (1) Meldung vom 16.01.2024 – Geschäftsjahr: 01.08.2022 bis 31.07.2023 (2) Meldung vom 20.01.2025 – Geschäftsjahr: 01.08.2023 bis 31.07.2024 Ein ähnliches Problem habe ich bei meinem zweiten ETF (LU2009202107). Hier wurde die Jahresmeldung jedoch nach… Weiterlesen »

Alles klar, vielen Dank!

Wenn es mehrere Meldungen gab, muss ich die Anzahl der Anteilen dieser Stichtage zusammenrechnen, richtig?

Liebe Grüße
Lukas

Hallo Andreas, Ich halte schon seit einigen Jahren die beiden ETFs IE00BYYHSQ67 und IE00BYYHSM20, da ich immer darauf geachtet habe, dass seitens iShares Ausschüttungs- und Jahresmeldungen in Österreich gemacht werden (eigentlich wäre mir der Vanguard All World High Dividend zB lieber, da hatte ich aber Angst, dass es irgendwann einmal aufgrund der nicht gemachten Ausschüttungsmeldungen zu erhöhter Steuerlast kommt, was mE anscheinend doch unberechtigt war). Mit Entsetzen habe ich festgestellt, dass mir jetzt Anfang April beinahe 1.000 USD Steuern für ausschüttungsgleiche Erträge innerhalb dieser beiden ETFs abgezogen wurden. Der eine hat lt. ÖKB Homepage 0,29 und der andere 0,33 pro… Weiterlesen »

Danke für deine Antwort.

D.h. diese 0,24 sind die ausschüttungsgleichen Erträge des ETFs? Denn nur weil ein ETF gestiegen ist muss ich ja keine Steuern zahlen oder? Das ist ja keine Vorabpauschale wie in Deutschland.
LG Sebastian

Danke für deine überaus verständlichen Antworten! Ich werde weiterhin treuer Leser deiner Seite bleiben.

LG
Sebastian

Hallo Andreas, du schreibst, dass die ausschüttungsgleichen Erträge bei einem Kauf dem Einstandswert aufgerechnet werden, um eine Doppelversteuerung zu vermeiden. Da ich meine ETFs seit einigen Jahren bei TR habe: (1) Muss ich bei einer Veräußerung manuell die bezahlten ausschüttungsgleichen Erträge aufsummieren und selbstständig in dem Steuerreport dem Gewinn gegenrechnen (=abziehen)? Beispiel: 1000€ investiert, 40€ ausschüttungsgleiche Erträge bezahlt, 100€ Gewinn -> In der Steuer einen Gewinn von 60€ (100€-40€) angeben (2) Oder macht das die Steuer für mich automatisch, d.h. ich trage die Werte ein ohne die ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre zu berücksichtigen? Beispiel: 1000€ investiert, 40€ ausschüttungsgleiche Erträge bezahlt,… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr her von Jakob

Hallo Andreas,

vielen Dank für deine schnelle Rückmeldung und deine Hilfe!
Ich habe sowohl den Jahressteuerreport von TR, als auch die Beilage E 1kv durchgeschaut. Leider konnte ich nirgends die Formulierung „Die Anschaffungskosten des Fondsansteils sind zu korrigieren um“ gefunden.
Woher entnehme ich diesen Wert?
Wo trage ich das ein?

Eventuell habe ich es auch nur übersehen 🙂
Bin sehr dankbar für deine Unterstützung, und super YT Videos – über diese habe ich dich gefunden!

Herzliche Grüße
Jakob

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr her von Jakob

Lieber Andreas,

danke für deinen Blog. Ich versuche, meine Steuern für 2024 zu berechnen. Ich habe zwei ETF-Fonds: IE00BDBRDM35 und IE00B4L5Y983. Für beide Fonds wurden Berichte vom 18.12.2023 und 09.01.2025 eingereicht. Es gibt keinen Bericht mit Datum im 2024. Wie kann ich meine Steuern für 2024 berechnen? Für 2023 habe ich den Bericht vom 18.12.2023 verwendet. Soll ich für das Jahr 2024 Werte aus dem Bericht vom 9.1.2025 verwenden und das Datum 31.12.2024 für die Berechnungen verwenden?

LG
Martin

Vielen Dank. Für diese beiden Fonds werden also im Jahr 2024 keine Steuern bezahlt.
Eine ähnliche Frage. Ich habe auch den ETF Fonds LU0908500753. my.oekb.at hat 3 Meldungen im Jahr 2024: 6.2.2024, 8.2.2024 und 16.2.2024 (Fix für Meldung ab 8.2.2024).
Heißt das, dass ich im Jahr 2024 2x Steuern bezahlen muss: 6.2.2024 und 16.2.2024?

LG
Martin

Lieber Andreas, danke für dein Knowhow!

Ich habe mir das gerade für den IE00B60SX170 auf my.oekb angesehen und gesehen, dass 2023 und 2024 keine ausschüttungsgleichen Erträge beim etf angefallen sind. Weißt du wieso das sein kann?

LG
Georg

Hallo Andreas,

Vielen Dank für diese sehr hilfreiche Ressource. Ich hätte allerdings ein paar Fragen, wenn Sie so freundlich wären.
1. Wie werden die Anschaffungskosten korrigiert, wenn die Zahl in der OeKB-Datenbank positiv ist? Wird diese von der Zahl abgezogen, die wir sonst in Feld 937 eingeben würden?
2. Sind diese ausschüttungsgleichen Gewinne auch von der Steuererklärungspflicht befreit, wenn der Gesamtbetrag unter 22 EUR liegt? Selbst wenn dies bei einem ausländischen Brokerage geschieht?

Nochmals vielen Dank!

Hallo Andreas,

Dieser Artikel hat mir schon des Öfteren weiter geholfen, danke dafür!

Nun wollte ich folgenden ETF (IE000BI8OT95) auf my.oekb recherchieren, jedoch gibt es dazu keine genaueren Informationen abgesehen von den allgemeinen Steuerdaten. Da dieser ETF bei Flatex verfügbar ist, gehe ich davon aus, dass er rechtmäßig in Österreich gemeldet und besparbar ist. Wie kommt es also dazu, dass ich hier keine genaueren Infos bekomme?

Beste Grüße
Marie

Vielen Dank für deine Antwort! Dann heißt es wohl vorsichtig sein.

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