Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Gold und Silber ETC als AIF und somit Nichtmeldefonds (ISIN IE00B4ND3602 und IE00B4NCWG09)?

Update am 25.2.2026: Durch Hinweise aus sehr wissenden Kreisen wurde der Beitrag aktualisiert. Es dürfte sich um einen Alleingang von Trade Republic handeln.

In den vergangenen Tagen wurden einzelne Kundinnen und Kunden von Trade Republic mit einer unerwarteten Steuerbelastung konfrontiert. Betroffen sind unter anderem folgende Wertpapiere:

  • IE00B4ND3602 iShares Physical Gold ETC
  • IE00B4NCWG09 iShares Physical Silver ETC

Nach Rückmeldungen aus der Community war der Support von Trade Republic für entsprechende Anfragen teils schwer erreichbar, teilweise blieben Antworten aus oder fielen inhaltlich unzureichend aus, so zumindest die O-Töne dieser Kundschaften.

Die große Frage: Ist das so richtig was Trade Republic macht oder nicht?

Die Antwort: Kann natürlich nur eine Steuerberatung der Wahl rechtsverbindlich sagen, jedoch lohnt sich eine Spurensuche, warum es zu diesem Fall kam. Vorab: Es scheint alles richtig zu sein, die Wahl des Produktes war semi-optimal.
Update 25.2.2026: Trade Republic dürfte sich bei der Besteuerung dieser beiden ETCs alleinig auf den Datenbankeintrag bei der OeKB verlassen.

Auffällig ist zudem der Zeitpunkt der Besteuerung. Die steuerliche Behandlung von Nichtmeldefonds erfolgt üblicherweise in den ersten Jännertagen. In diesem Fall wurde die Besteuerung jedoch erst im Februar durchgeführt.

Einstufung als AIF

Der Hintergrund liegt in der regulatorischen Einstufung dieser beiden ETCs. Sowohl der iShares Physical Gold ETC als auch der iShares Physical Silver ETC wurden von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als Alternative Investmentfonds, kurz AIF, eingestuft. Wie es zu dieser Einstufung kam ist leider unbekannt.

Eine Nachschau in der Datenbank der Oesterreichischen Kontrollbank zeigt die entsprechende Klassifizierung:

Dort ist ersichtlich, dass diese Produkte als Alternative Investmentfonds (kurz AIF) geführt werden.In diesen beiden ETC Fällen ist auch so, dass keine Meldungen im Sinne eines KESt-Meldefonds vorliegen. Mangels steuerlicher Meldedaten gelten sie damit in Österreich als sogenannte Nichtmeldefonds.

Update am 25.2.2026: Dagegen spricht, dass es sich bei diesen beiden Assets um Zertifikate auf Commoditys handelt. Von den anderen Brokern ist bislang keine Besteuerung als Nichtmeldefonds bekannt. Diese führen diese beiden Assets als Zertifikate die ausschließlich einer Kursgewinnbesteuerung im Falle des realisierten Gewinnes unterliegen.

Besteuerung von Nichtmeldefonds in Österreich

Die Besteuerung von Nichtmeldefonds ist im österreichischen Investmentfondsgesetz geregelt und unterscheidet sich deutlich von jener bei Meldefonds. Während Meldefonds ihre steuerlichen Bemessungsgrundlagen an die OeKB melden, wodurch eine tatsächliche Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge erfolgen kann, kommt bei Nichtmeldefonds eine pauschale Ertragsbesteuerung zur Anwendung.

Konkret gilt:

  • Jährlich wird ein pauschaler Ertrag angesetzt.
  • Dieser beträgt grundsätzlich 90 Prozent der Wertsteigerung des Fondsanteils im Kalenderjahr.
  • Mindestens jedoch 10 Prozent des Rücknahmepreises zum Jahresende.
  • Auf diesen fiktiven Ertrag wird Kapitalertragsteuer in Höhe von 27,5 Prozent eingehoben.

Die Besteuerung erfolgt unabhängig davon, ob tatsächlich Ausschüttungen erfolgt sind. Es handelt sich somit um eine Substanzbesteuerung auf Basis pauschaler Bemessungsgrundlagen.

Gleichzeitig werden die steuerlichen Anschaffungskosten um den besteuerten Betrag erhöht. Dadurch soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Kompaktes Beispiel zur Besteuerung eines Nichtmeldefonds

  • Kauf: 10.000 Euro
  • Wert per 31.12.: 14.000 Euro
  • Wertsteigerung: 4.000 Euro

Pauschaler Ertrag:

  • 90 Prozent von 4.000 Euro = 3.600 Euro
  • Mindestansatz 10 Prozent vom Jahresendwert von 14.000 Euro = 1.400 Euro
    → Ansatz: 3.600 Euro, weil dieser Betrag höher ist

KESt:

  • 3.600 Euro × 27,5 Prozent = 990 Euro Steuer

Anschaffungskosten neu:

  • 10.000 Euro + 3.600 Euro = 13.600 Euro

Bei Verkauf um 15.000 Euro:

  • Steuerpflichtiger Gewinn = 1.400 Euro
  • KESt darauf = 385 Euro

Fazit: Die 990 Euro werden vorgezogen besteuert und über die höheren Anschaffungskosten später berücksichtigt.

Hohe Steuerbelastung durch starke Kursanstiege bei Gold und Silber 2025

Das Jahr 2025 war von massiven Kursanstiegen bei Gold und Silber geprägt. Entsprechend hoch fiel die pauschale Bemessungsgrundlage aus. In Kombination mit der Nichtmeldefonds-Systematik führte dies zu teils erheblichen Steuerabzügen im Depot.

Wichtig ist jedoch: Durch die Erhöhung der steuerlichen Anschaffungskosten wird bei einem späteren Verkauf ein entsprechend geringerer steuerpflichtiger Gewinn ausgewiesen. Wurde im Zuge der Pauschalbesteuerung „zu viel“ Steuer entrichtet, wird dies im Rahmen des Verlustausgleichs beziehungsweise der Gewinnermittlung beim Verkauf beim steuereinfachen Broker steuerlich berücksichtigt werden. So sollte es auch bei Trade Republic sein. Leider ist es bei diesem Broker nicht möglich, die steuerlichen Anschaffungskosten einzusehen.

Die bereits bezahlte Steuer geht somit nicht verloren, sie wird rechnerisch vorgezogen und wirkt sich bei Veräußerung ausgleichend aus.

Informationspolitik von Trade Republic

Für betroffene Kundinnen und Kunden wäre es wünschenswert gewesen, wenn Trade Republic die Hintergründe proaktiv und transparent kommuniziert hätte. Insbesondere bei komplexen steuerlichen Sachverhalten wie der Einstufung als AIF und der daraus resultierenden Nichtmeldefonds-Besteuerung besteht ein hoher Informationsbedarf.

Vorab versendete, teilweise missverständliche E-Mails sowie fehlende oder unzureichende Support-Antworten haben die Unsicherheit zusätzlich verstärkt.

Gerade bei steuereinfachen Brokern erwarten Kundinnen und Kunden eine klare und nachvollziehbare Aufbereitung solcher Sonderfälle.

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3 Kommentare

Hi & thank you for sharing the valuable info!
Am I correct to think that Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) is not classified as AIF at least as of now, and therefore the holdings should not be taxed until the gains are realized?
Alexander.

Danke für den nützlichen Beitrag und die Erklärungen.
Ich hatte in meinem Depot bei Flatex zum Jahresende auch einige Stücke von iShares Physical Silver ETC. Interessanterweise betrachtet Flatex diese ISIN als Zertfikat und deshalb fand Anfang Jänner keine pauschale Besteuerung statt. Übersieht Flatex bei diesem Wertpapier, dass es sich um einen AIF handelt? Mir war diese Tatsache bis jetzt auch nicht bewußt.

Erst als ich vor Kurzem einen Teil von dem Bestand veräußert habe, wurde die KeSt. i.d.H. von 27,5% berechnet und einbehalten (vom erzielten Gewinn).

Oissin

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