Ein aktueller Support-Chat von Trade Republic, veröffentlicht im sozialen Netzwerk Reddit, bestätigt ein Problem, das für viele Anlegerinnen und Anleger in Österreich erhebliche steuerliche Folgen haben kann. Bei Depotüberträgen von Trade Republic werden die historischen Anschaffungskosten der Wertpapiere nicht an die neue Bank übertragen.
Damit fehlt beim neuen Broker eine zentrale steuerliche Information. Die Folge ist, dass die Wertpapiere dort nicht mehr korrekt steuereinfach behandelt werden können.
Trade Republic bestätigt fehlende Übermittlung der Anschaffungskosten

Die Quelle des Screenshots ist Reddit, der betroffene österreichische User hat diese Information dort veröffentlicht.
Der Support von Trade Republic erklärt dazu:
- Die durchschnittlichen Anschaffungspreise der Wertpapiere können nicht an andere Banken in Österreich übermittelt werden
- Diese Daten werden nur für Kundinnen und Kunden übertragen, die ein Konto bei der deutschen Tochtergesellschaft besitzen und in Deutschland steuerpflichtig sind
- Für Kundinnen und Kunden der österreichischen Niederlassung ist eine Übermittlung dieser Daten nicht möglich – warum und wieso, dazu gab es keine Angabe. Sehr billig die Ausrede. Früher war es sehr wohl möglich, wie das Experiment vor 4 Jahren zeigte.
Damit sind zwar ausgehende Depotüberträge grundsätzlich möglich, die steuerlich relevanten Anschaffungskosten fehlen jedoch beim neuen Broker. Wer tut sich hier freiwillig einen Depotübertrag an?
Gesetzliche Folge: Pauschaler Einstandskurs
Wenn bei einem Depotübertrag keine Anschaffungskosten übermittelt werden, greift in Österreich die Ersatzbemessung nach § 93 Abs. 4 EStG.
Das bedeutet in der Praxis:
- Die neue Bank setzt den Einstandskurs pauschal mit 50 Prozent des Kurswerts zum Zeitpunkt des Übertrags an
- Der tatsächliche Kaufpreis wird nicht berücksichtigt
- Die steuerliche Ausgangsbasis kann stark vom realen Kaufpreis abweichen
Wertpapiere beim neuen Broker nicht mehr steuereinfach
Fehlen die Anschaffungskosten, kann der neue Broker die Kapitalertragsteuer nicht korrekt automatisch berechnen.
Die Konsequenzen:
- Die Wertpapiere gelten steuerlich nicht mehr als steuereinfach
- Die automatisch berechnete Steuer beim Verkauf kann und wird falsch sein
- Die korrekte Berechnung muss über die Einkommensteuererklärung erfolgen
Beim späteren Verkauf müssen Anlegerinnen und Anleger daher selbst den korrekten steuerlichen Gewinn ermitteln.
Hinweise aus der Broker-Test.at Community
Auch in der Broker-Test.at Community wurde in den vergangenen Monaten mehrfach auf dieses Problem hingewiesen. Mitglieder berichteten dort von fehlenden oder falschen Anschaffungskosten nach Depotüberträgen von Trade Republic. In einzelnen Fällen setzte der neue Broker pauschale Anschaffungskosten gemäß § 93 Abs. 4 EStG an, weil die ursprünglichen Daten nicht übertragen wurden. Diese Erfahrungen decken sich mit den aktuellen Aussagen des Trade-Republic-Supports und zeigen, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt und nun anscheinend Standard ist.
Frühere Warnungen auf Broker-Test.at
Bereits im Februar 2026 wurde auf Broker-Test.at in einem Beitrag über Depotüberträge bei Bitpanda und Trade Republic auf verschiedene Risiken hingewiesen. Dort wurde erläutert, dass bei beiden Neobrokern offenbar keine Anschaffungskosten an den neuen Broker übertragen werden.
Depotüberträge zu Trade Republic sind nicht möglich

Die Probleme rund um Depotüberträge betreffen nicht nur Transfers von Trade Republic weg, sondern auch Überträge hin zum Broker. Die sind nämlich gar nicht möglich. Bereits im Oktober 2025 wurde berichtet, dass Depotüberträge aus dem Ausland zu Trade Republic technisch und rechtlich nicht korrekt umgesetzt werden können. Betroffene Kundinnen und Kunden wurden teilweise Wochen nach dem Übertrag aufgefordert, einen sogenannten Reverse Transfer einzuleiten, also die Wertpapiere wieder zurück an die ursprüngliche Depotbank zu übertragen. Trade Republic begründete dies damit, dass Depotüberträge außerhalb Deutschlands derzeit nicht rechtssicher und technisch korrekt umgesetzt werden können.
Mit Steuereinfach-Start im April 2025 sagte Trade Republic, dass diese Funktion „demnächst“ zur Verfügung steht. Jetzt rund ein Jahr später, ist die Meldung noch immer die selbe. Demnächst führt Trade Republic diese Möglichkeit an. Demnächst ist ein zeitlicher Begriff für Trade Republic der nicht nur die nahe Zukunft betrifft.
Laufende Dokumentation wird entscheidend
Wer Wertpapiere von Trade Republic zu einem anderen Broker überträgt, sollte unbedingt sämtliche Transaktionen dokumentieren.
Wichtig sind insbesondere:
- Kaufabrechnungen
- Verkaufsabrechnungen
- Dividendenabrechnungen
- steuerliche Meldungen zu Fonds (ausschüttungsgleiche Erträge)
- Kapitalmaßnahmen
Nur mit diesen Unterlagen lässt sich später der tatsächliche Einstandskurs nachvollziehen.
Fazit
Depotüberträge rund um Trade Republic können für Anlegerinnen und Anleger in Österreich erhebliche steuerliche Probleme verursachen.
- Eingehende Depotüberträge zu Trade Republic sind derzeit praktisch nicht möglich
- Ausgehende Depotüberträge erfolgen ohne Übermittlung der Anschaffungskosten
- Beim neuen Broker werden daher pauschale Einstandskurse angesetzt
- Die korrekte steuerliche Berechnung muss oft über die Einkommensteuererklärung erfolgen
Wer einen Depotübertrag plant, sollte sich dieser Risiken bewusst sein und sämtliche Transaktionsdaten sorgfältig archivieren. Ohne vollständige Dokumentation kann die spätere steuerliche Aufarbeitung sehr aufwendig werden.
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Eigentlich Himmelschreiend dass es hier keine einheitliche Regelung innerhalb der EU gibt, was wie mitzuliefern ist bei Depotüberträgen – Ein Versagen auf ganzer Linie!
Da bin ich ganz deiner Meinung! Ich frage mich auch immer wieder wie es solche Unternehmen überhaupt schaffen eine Banklizenz zu erhalten.