Viele Menschen eröffnen ihr Depot online über das Web oder über eine Smartphone App, kaum mehr offline in einer Filiale. Das nennt man einen Fernabsatzvertrag. Für solche Verträge gibt es in Österreich bald neue Regeln und mit diesen Regeln gibt es auch eine Veränderung auf den Websites der Anbieter. Grundlage für das neue Gesetz ist eine EU-Richtlinie aus 2023, die Österreich mit dem Mitte Juli 2026 beschlossenen Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) umsetzt. Ziel ist mehr Transparenz und Wettbewerb bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungen.
Die wichtigsten Neuerungen
- Widerrufsbutton: Bei online abgeschlossenen Verträgen muss künftig eine gut sichtbare Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ während der gesamten Rücktrittsfrist verfügbar sein, nicht nur bei Finanzdienstleistungen, sondern generell bei Fernabsatzverträgen.
- Erweiterte Informationspflichten: Anbieter müssen echte Kontaktmöglichkeiten nennen, konzessionierte Anbieter zusätzlich Website und Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde. Verfolgt ein Produkt ESG-Ziele, muss das offengelegt werden.
- Kein unbegrenztes Rücktrittsrecht mehr: Bisher konnte man bei fehlender Belehrung theoretisch unbegrenzt zurücktreten. Künftig endet die Frist spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Für die Rechtzeitigkeit zählt künftig der Absendezeitpunkt der Widerrufserklärung, nicht deren Zugang beim Anbieter.
- Erläuterungspflicht: Anbieter müssen kostenlos und verständlich darlegen, ob Produkt und Nebenleistungen zur finanziellen Situation des Kunden passen.
Für Bereiche mit spezifischeren EU-Regeln, etwa Anlageberatung durch Wertpapierfirmen oder Wohnimmobilienkredite, greifen die neuen FAGG-Pflichten nur als Auffangnetz, wenn keine vorrangigen Sonderregeln bestehen.
Wie so ein Widerrufsbutton bzw. -link aussehen könnte zeigt ein Screenshot einer regionalen Raiffeisenbank. Diese hat den Widerrufslinks am Ende ihrer Website platziert. Von dort aus kann der Vertrag widerrufen werden.

Zeitpunkt des Inkrafttretens
Ursprünglich sollte das FernFinG mit 18. Juni 2026 wegfallen, um Rückwirkung zu vermeiden, wurde der Termin aber auf 1. Oktober 2026 verschoben. Bis dahin gilt das FernFinG für alle davor abgeschlossenen Verträge weiter. Die neuen FAGG-Regeln für Finanzdienstleister gelten erst für Verträge ab dem 1. Oktober 2026. Wer aktuell ein Depot eröffnet, ist also noch von den bisherigen Regeln erfasst.
Für Anlegende und Broker
Kundinnen und Kunden bekommen künftig mehr Transparenz und einen einfacheren Ausstieg aus Online-Verträgen. Wer sich bisher auf ein unbegrenztes Rücktrittsrecht bei fehlender Belehrung verlassen hat, sollte die neue zeitliche Begrenzung kennen. Broker und Finanzdienstleister müssen ihre Online-Prozesse rund um Vertragsabschluss und Widerruf bis zum Herbst entsprechend anpassen.