Der Steuerreport der BKS Bank wurde ebenfalls rund um den Fristzeitpunkt laut Steuerreporting-Verordnung erstellt. Eine Besonderheit bei der BKS ist jedoch die Art der Zustellung, denn das Steuerreporting wird nicht automatisch versendet, sondern nur auf Anfrage der Kundinnen und Kunden bereitgestellt. Das ist so auch vorgesehen in der SteuerreportingVO.
Besonderheit: Steuerreport nur auf Anfrage
Im Unterschied zu vielen anderen Anbietern, die das Steuerreporting automatisch per E-Mail oder über das Postfach bereitstellen, setzt die BKS auf ein On-Demand-Modell. Das bedeutet, dass Kundinnen und Kunden den Steuerreport aktiv anfordern müssen.
Dieses Vorgehen reduziert zwar den automatischen Versand, kann jedoch dazu führen, dass Anlegerinnen und Anleger ohne entsprechende Anfrage keinen Steuerreport erhalten. Gerade für die fristgerechte Abgabe der Einkommensteuererklärung ist das ein relevanter Punkt.
Inhalte des Steuerreports
Hier Screenshots aus dem Steuerreporting der BKS Bank:






Der Steuerreport der BKS orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben der Steuerreporting-Verordnung und enthält die üblichen Bestandteile:
- Aufstellung der ausschüttungsgleichen Erträge
- Darstellung der KESt-relevanten Beträge
- Berücksichtigung von Verlustverrechnungen
- Ausweis anrechenbarer ausländischer Quellensteuern
- Relevante Daten für die Einkommensteuererklärung
Im Fokus stehen damit die notwendigen steuerlichen Kennzahlen, ohne zusätzliche ausführliche Erläuterungen oder weiterführende Erklärtexte.
Einordnung
Das Modell der Bereitstellung auf Anfrage ist funktional, aber weniger komfortabel als ein automatischer Versand. Kundinnen und Kunden sollten daher rechtzeitig daran denken, den Steuerreport anzufordern, um die steuerlichen Daten vollständig vorliegen zu haben.
Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das, dass die Verantwortung stärker bei ihnen selbst liegt, den Report aktiv einzuholen, während andere Anbieter diesen Prozess automatisieren.
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