Der Steuerreport der Erste Bank musste manuell angefordert werden und wurde so dann Mitte April zugestellt. Am Steuerreport selbst stand im Betreff „Steuerreporting für 2025 per 31.03.2026“. Dieses Steuerreporting wird vermutlich für alle Sparkassen in Österreich ähnlich aussehen, da die Erste Bank als Sparkasse auch die Funktion des Spitzeninsituts übernimmt. Wie bei anderen österreichischen Banken orientiert sich der Report an den gesetzlichen Anforderungen und dient als zentrale Grundlage für die steuerliche Veranlagung von Kapitalerträgen.
Anlegerinnen und Anlegern die steuerliche Zuordnung, die mehrere Kapitalerträge selbst deklarieren müssen.
Inhalte des Steuerreports
Im Steuerreporting der Erste Bank und Sparkassen werden die relevanten Geschäftsfälle der Einzelwertpapierdepots strukturiert dargestellt. Die Aufbereitung folgt dem bekannten Schema österreichischer Banken und beinhaltet unter anderem:
- Einkünfte, auf die der besondere Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 anwendbar ist
- automatisch durchgeführter Verlustausgleich gemäß § 93 Abs. 6 EStG 1988
- positive und negative Einkünfte je Depotposition
- anrechenbare ausländische Quellensteuer
- abgeführte oder gutgeschriebene Kapitalertragsteuer
Die Wertespalten sind klar gegliedert:
- Einkünfte: Höhe der positiven oder negativen steuerpflichtigen Erträge
- QuESt.: anrechenbare ausländische Quellensteuer bzw. deren Reduktion
- KESt.: abgeführte oder gutgeschriebene Kapitalertragsteuer inklusive einbehaltener Beträge durch Schuldnerstellen
Die Darstellung ist sachlich und tabellarisch aufgebaut, ohne ausführliche erläuternde Begleittexte. Damit richtet sich der Steuerreport primär an Kundinnen und Kunden, die bereits mit steuerlichen Grundbegriffen vertraut sind.
Hier ein paar beispielhafte Screenshots:



Einordnung
Die Erste Bank und Sparkassen liefern mit ihrem Steuerreporting eine vollständige und standardisierte Übersicht aller steuerlich relevanten Kapitalerträge. Positiv hervorzuheben ist, dass auch bei der Erste Bank es abläuft wie in der SteuerreportingVO vorgesehen. Eine klare Strukturierung nach gesetzlichen Kennzahlen, wodurch die Daten direkt für die Einkommensteuererklärung nutzbar sind.
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