Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Zukunftsdepot (ziemlich) fix: 500 Euro Startbonus und KESt-freies Ansparen für Kinder ab Juli 2027

Das Zukunftsdepot soll tatsächlich kommen, ein KESt-freies Depot für Kinder. Das Altersvorsorgedepot? Weiterhin kein Thema, aber jetzt einmal mehr zum Zukunftsdepot: Die Bundesregierung hat sich heute am Samstag, 17. Oktober 2026, nach einem rund neunstündigen Arbeitstreffen im Bundeskanzleramt auf das sogenannte Zukunftsdepot geeinigt. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger präsentierten die Eckpunkte am Abend gemeinsam mit dem Universitätsbudget und dem Medienpaket. Die wichtigsten Punkte vorab:

  • Für jedes Kind, das ab 1. Jänner 2027 geboren wird, zahlt der Staat einen einmaligen Startbonus von 500 Euro ein.
  • Das Zukunftsdepot selbst startet mit 1. Juli 2027.
  • Pro Kind dürfen jährlich bis zu 5.000 Euro eingezahlt werden.
  • Mit dem 18. Geburtstag kann das Geld entnommen werden, die Erträge bleiben frei von der Kapitalertragsteuer (KESt).
  • Ein Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor, viele Details sind offen.

Viel Neues ist also nicht dabei und ein Gesetzesentwurf muss abgewartet werden. Insgesamt gibt es noch so einige Fragen, insbesondere wie das Produkt denn nun tatsächlich aussieht.

Was bisher bekannt ist

Die Idee hatte Stocker Ende August im ORF-Sommergespräch ins Spiel gebracht, die NEOS sehen darin die Umsetzung ihres langjährigen Konzepts eines Chancenkontos und damit sehen sich die beiden Parteien quasi als die Erfinder. Das Depot läuft auf den Namen des Kindes und bleibt bis zur Volljährigkeit gesperrt. Eltern, aber auch Großeltern und andere Dritte, sollen einzahlen können. Laut Stocker ist sowohl der Startbonus als auch die Befreiung von KESt und Spesen bereits im laufenden Budget bedeckt, das Finanzministerium sei im Vorfeld eingebunden gewesen. Weitere Details sollen die zuständigen Fachministerien in den kommenden Tagen nachliefern.

In was soll alles investiert werden können? Welche Banken werden so ein Zukunftsdepot anbieten können? Dazu gibt es noch einige Fragen und wenige bis keine Antworten. Die NEOS haben sich dazu schon einmal geäußert, ob das aber so kommt, ist nicht gesichert. Nach den NEOS soll die Veranlagung in regulierten UCITS-Wertpapieren erfolgen, also etwa in Investmentfonds und ETFs, wobei die laufenden Produktkosten mit 0,5 % p.a. (TER) gedeckelt werden. Banken sollen das Depot selbst kostenlos anbieten, die Eltern wählen das konkrete Produkt aus. Finanziert wird der Startbonus laut NEOS über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Eröffnen die Eltern kein Depot, legt der Bund die 500 Euro vorübergehend selbst an, der Anspruch geht also nicht verloren. Auch für bereits geborene Kinder unter 18 Jahren soll ein Zukunftsdepot möglich sein, allerdings ohne Startbonus. Diese Punkte stammen aus Parteiangaben und sind in den Regierungsunterlagen bisher nicht bestätigt.

EckpunktStand laut Ankündigung
Startbonus500 Euro für Kinder mit Geburt ab 1. Jänner 2027
Start des Depots1. Juli 2027
Einzahlungenbis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr
Sperrfristbis zum 18. Geburtstag
SteuerEntnahme ab 18 KESt-frei
VeranlagungUCITS-Wertpapiere, Kostendeckel 0,5 % p.a. (laut NEOS)
Depotkostenkostenlos (laut NEOS)
Ältere KinderDepot möglich, ohne Startbonus (laut NEOS)

Offene Fragen

Solange kein Gesetzesentwurf vorliegt, bleiben einige für Anlegerinnen und Anleger zentrale Punkte ungeklärt:

  • Steuerliche Mechanik: Gemeldet ist, dass die Entnahme ab 18 KESt-frei ist. Unklar ist, wie laufende Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds und ETFs während der Laufzeit behandelt werden.
  • Produktauswahl: Ob nur OeKB-Meldefonds zugelassen sind, ob reine Aktien-ETFs möglich sind und ob es Vorgaben zur Aktienquote gibt, ist offen.
  • Anbieter: Ob auch Onlinebroker und nicht steuereinfache Anbieter das Zukunftsdepot führen dürfen und ob ein Depotübertrag möglich ist, wurde nicht kommuniziert.
  • Anspruch: Laut NEOS ist ein Wohnsitz in Österreich Voraussetzung. Was bei einem Wegzug vor dem 18. Geburtstag passiert, ist unbeantwortet.
  • Obergrenze: Ob die 5.000 Euro pro Kind und Jahr für alle Einzahlenden gemeinsam gelten, wird erst der Gesetzestext zeigen.
  • Gegenfinanzierung: Laut Stocker ist die Maßnahme bedeckt, derStandard berichtete zuletzt aber, dass gerade die Gegenfinanzierung der KESt-Befreiung bis zuletzt offen war.

Für Eltern heißt das: Bis zum Start im Juli 2027 bleibt Zeit, die endgültigen Bedingungen abzuwarten. Wer bereits jetzt für die eigenen Kinder ein ETF-Sparplan-Depot bespart, muss nichts überstürzen, ob ein Übertrag in das Zukunftsdepot möglich wird, ist derzeit nicht absehbar. Broker-Test.at wird berichten, sobald der Gesetzesentwurf in Begutachtung geht.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information und keine Anlageberatung. Wertpapiere bergen Risiken, einschließlich des Verlusts des eingesetzten Kapitals. Die genannten Renditen sind Annahmen und keine Prognose. Das Zukunftsdepot ist noch nicht gesetzlich beschlossen, Details können sich ändern. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 17. Oktober 2026.

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