Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Zukunftsdepot

Zukunftsdepot

Das Wichtigste in Kürze

  • Achtung: Noch kein Gesetzesentwurf vorhanden. Vieles Spekuation!
  • Die Regierung hat sich am 17. Oktober 2026 geeinigt, Start soll am 1. Juli 2027
  • Bis zu 5.000 Euro pro Kind und Jahr, egal ob von Eltern, Großeltern oder anderen
  • 500 Euro Startbonus für Kinder ab Jahrgang 2027, aber nur mit 15 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt bis zum 18. Geburtstag
  • Kursgewinne bleiben steuerfrei, auf Dividenden und Zinsen fallen weiterhin 27,5 % KESt an
  • Veranlagung in UCITS-Fonds mit maximal 1 % TER oder im neuen Bundesschatz-Zukunftskonto
  • Keine Kontoführungsgebühr, Order- und Depotgebühren bleiben erlaubt
  • Beratungsgespräch vor der Eröffnung verpflichtend, Opt-out möglich
  • Der Gesetzesentwurf soll noch im Oktober in Begutachtung gehen
  •  

In diesem Ratgeber

Die Eckpunkte

Das Zukunftsdepot nimmt Form an. Kinder sollen ab der Geburt ein eigenes Wertpapierdepot bekommen, das bis zum 18. Geburtstag gesperrt bleibt und steuerlich begünstigt ist. Ganz so steuerfrei wie ursprünglich angekündigt wird es aber nicht, und auch beim Startbonus und bei den Kosten gibt es Einschränkungen. Ein Überblick aus Sicht von Anlegerinnen und Anlegern.

Die Eckpunkte

PunktAktueller Stand
EinzahlungBis 5.000 € pro Kind und Jahr, alle Einzahlenden zusammen
Startbonus500 € für Kinder ab 1.1.2027, mit Aufenthaltsbedingung
SteuernKursgewinne steuerfrei, Dividenden und Zinsen laufend mit 27,5 % KESt
VeranlagungUCITS-Fonds mit maximal 1 % TER oder Bundesschatz-Zukunftskonto
AnbieterBanken und Bundesfinanzierungsagentur OeBFA
KostenKeine Kontoführungsgebühr, Order- und Depotgebühren erlaubt
BeratungVerpflichtendes Erstgespräch, Opt-out möglich
ZugriffAb 18, vorher nur in Notlagen mit Genehmigung des Gerichts, dann entfällt der Steuervorteil
Bestehende KinderDepot möglich, ohne Startbonus, mit Steuervorteil
Start1. Juli 2027

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Mehr Informationen

Steuern: Kursgewinne frei, Dividenden nicht

Steuerfrei bleiben nur realisierte Kursgewinne, auch bei der Entnahme ab 18. Dividenden, Zinsen und Ausschüttungen werden laufend mit 27,5 % KESt besteuert. Thesaurierende Fonds sind davon nicht ausgenommen, ihre ordentlichen ausschüttungsgleichen Erträge, also im Kern Dividenden und Zinsen im Fonds, dürften ebenfalls KESt-pflichtig sein. Systematisch naheliegend wäre, nur diese ordentlichen Erträge zu besteuern und Substanzgewinne im Fonds wie Kursgewinne steuerfrei zu stellen. Die OeKB-Meldungen weisen beides ohnehin getrennt aus.

Der wichtige Unterschied zum normalen Depot: Dort senkt die laufende KESt die Steuer beim späteren Verkauf, weil die versteuerten Erträge die Anschaffungskosten erhöhen. Im Zukunftsdepot gibt es diesen Ausgleich nicht, weil der Verkauf ohnehin steuerfrei ist. Die laufende KESt ist hier endgültig.

Variante, 5.000 € pro Jahr, 18 Jahre, 7 % p.a., 1,3 % DividendenEndwert
Komplett KESt-frei, wie ursprünglich angekündigtrund 181.900 €
Zukunftsdepotrund 175.200 €
Normales Depotrund 156.300 €

Die laufende Besteuerung kostet in diesem Beispiel rund 0,35 Prozentpunkte Rendite pro Jahr. Der Vorsprung gegenüber einem normalen Depot bleibt mit knapp 19.000 Euro trotzdem deutlich. Am meisten profitieren breit gestreute Aktien-ETFs mit niedriger Dividendenrendite, weniger dagegen Dividenden- und Anleihenfonds.

Startbonus nur mit 15 Jahren Aufenthalt

Die 500 Euro gibt es laut APA nur, wenn das Kind bis zum 18. Geburtstag 15 Jahre rechtmäßig in Österreich gelebt hat. Berechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Gleichgestellte, dazu zählen EU-, EWR- und Schweizer Staatsbürger und anerkannte Asylberechtigte. Wird bis zum dritten Geburtstag kein Depot eröffnet, wird der Bonus im Bundesschatz veranlagt. Finanziert wird er aus dem Familienlastenausgleichsfonds. Bei 5 % Rendite werden aus den 500 Euro bis zum 18. Geburtstag rund 1.000 Euro, der Bonus ist also eher Anstoß als Vermögen.

Kosten: Der Deckel liegt bei 1 %

Zugelassen sind regulierte UCITS-Fonds mit einer Gesamtkostenquote von höchstens 1 % pro Jahr. Die NEOS hatten 0,5 % gefordert. Breite Index-ETFs liegen meist deutlich darunter, viele aktiv gemanagte Fonds wären aber ebenfalls erlaubt. Dazu kommen Order- und Depotgebühren, nur die Kontoführung muss gratis sein. Über 18 Jahre machen die Kosten schnell mehrere tausend Euro aus, ein genauer Vergleich der Anbieter lohnt sich also.

Verpflichtende Beratung: Hürde für Online-Broker

Vor der Eröffnung eines Zukunftsdepots ist ein Beratungsgespräch verpflichtend. Eltern können darauf verzichten, müssen das aber aktiv tun. Die Inhalte sollen FMA, Banken und Nationalbank gemeinsam erarbeiten. Offen ist, ob es sich um eine echte Anlageberatung nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz handelt, mit Geeignetheitsprüfung und Dokumentation, oder eher um ein standardisiertes Informationsgespräch zu Risiko, Kosten und Ablauf. Davon hängt viel ab.

Für Filialbanken mit Beraterinnen und Beratern ist das ein Heimspiel. Sie haben das Personal, die Prozesse und den direkten Draht zu den Familien, und das Gespräch wird für viele zum Einstieg in die Kundenbeziehung. Online-Broker arbeiten dagegen meist beratungsfrei, sie führen nur Aufträge aus. Für sie heißt die Beratungspflicht: Personal aufbauen, Video- oder Telefonberatung einrichten oder mit externen Partnern zusammenarbeiten. Das kostet, und diese Kosten könnten sich in den Gebühren wiederfinden.

Der wahrscheinlichste Weg für Online-Broker ist das Opt-out, sofern der Gesetzgeber hier mitspielt und das Opt-Out großzügiger auslegt. Wer sich gut auskennt und ohnehin weiß, welchen ETF er besparen will, verzichtet auf das Gespräch und eröffnet direkt online. Wie einfach dieser Verzicht gestaltet wird, entscheidet darüber, ob günstige Online-Broker beim Zukunftsdepot eine echte Alternative zu den Banken werden. Ist das Opt-out mit viel Papierkram oder Hürden verbunden, haben die Filialbanken einen klaren Startvorteil. Genau darauf sollte man im Gesetzesentwurf achten.

Kein Mündelgeld, keine Gerichtsgenehmigung

Laut APA gilt das Zukunftsdepot nicht als mündelsichere Veranlagung und unterliegt damit nicht der Aufsicht des Pflegschaftsgerichts. Eltern können also Aktienfonds wählen, ohne eine Genehmigung einzuholen. Bei klassischen Kinderdepots auf den Namen des Kindes ist das heute eine der größten Hürden.

Wie es weitergeht

Der Gesetzesentwurf soll noch im Oktober in Begutachtung gehen, danach folgt der Beschluss im Parlament. Offen sind vor allem die genaue Behandlung thesaurierender Fonds, die Gestaltung der Beratung und welche Banken und Broker mitmachen. Kritik kommt von Caritas und Volkshilfe: Familien mit niedrigem Einkommen könnten den Rahmen von 5.000 Euro kaum nutzen. Was das Zukunftsdepot für dein Kind bringen kann, rechnest du im Rechner auf zukunfts-depot.at durch.

Hinweis: Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Information und keine Anlage- oder Steuerberatung. Die Angaben beruhen auf bisher bekannten Eckpunkten und Medienberichten, Änderungen sind möglich. Die Beispielrechnung ist vereinfacht und keine Prognose. Wertpapiere bergen Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand: 20. Oktober 2026.

Fazit

Es ist in Österreich leider nicht einfach möglich, ein Wertpapierdepot auf den Namen eines minderjährigen Kindes zu eröffnen und dort das Geld des Kindes zu investieren. Der Gesetzgeber schiebt hier einen Riegel vor und sieht nur bestimmte Veranlagungen als mündelsicher an. Diese sind in den letzten Jahren in Hinblick auf die Rendite leider nachteilig gewesen, insbesondere unter Berücksichtung der Inflation ergab sich so eine negative Realrendite.

Gelder der Kinder können nur dann auch nicht mündelsicher veranlagt werden, wenn beide Elternteile zustimmen und auch das Gericht Zustimmung zu dieser risikoreicheren Veranlagung gibt. Ein Prozedere!

Eine einfachere Möglichkeit ist es, mit seinem eigenen Geld (nicht mit dem Geld des Kindes!) in Wertpapiere zu veranlagen. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Kind volljährig wurde, können diese Wertpapiere auf ein Depot übertragen werden des mittlerweile volljährigen Kindes. Natürlich können diese Wertpapiere auch realisiert werden und ein Geldbetrag dem volljährigen Kind geschenkt werden. Aktuell sind Schenkungen in Österreich steuerfrei, dies kann sich jedoch jederzeit ändern. Auch sollte bei Schenkungen bedacht werden, dass es hier zu etwaigen Meldeverpflichtungen ans Finanzamt kommen kann.

Mehr Informationen auf Zukunfts-Depot.at

Auf der Website Zukunfts-Depot.at stelle ich mehr Informationen zur Verfügung zum Thema:

 

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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