Was ist ein Margin-Call und die Nachschusspflicht

Was ist ein Margin-Call und die Nachschusspflicht
Der sogenannte Marginhandel bietet bezogen auf den Handel mit diversen Finanzprodukten eine reizvolle Möglichkeit für Anleger, einen Handel zu beginnen und für diesen nur einen vordefinierten Eigenkapitalssatz (Margin) für den Handelsbeginn aufbringen zu müssen. Der Handel auf Marginbasis ist somit ein Handel mit Fremdkapital, der gerne und oft genutzt wird. Solange der Handel zugunsten des Traders verläuft, ist der Marginhandel in jedem Fall vorteilhaft. Doch immer dann, wenn ein Handel zum Nachteil des Anlegers verläuft, besteht die Gefahr des sogenannten Margincalls und der damit verbundenen Nachschusspflicht.

Was ist ein Margin-Call?

Werden bestimmte Finanzprodukte (zum Beispiel Differenzkontrakte CFDs) mittels Margin gehandelt, muss der Anleger für die Eröffnung der Position lediglich einen bestimmten Anteil des Gesamtwertes in Form von Eigenkapital hinterlegen. Dieser Eigenkapitalsanteil wird mit dem Begriff Margin bezeichnet und stellt für den Broker eine finanzielle Sicherheit für den Fall eines Verlustes dar.

Ein Margin-Call:

  • Tritt ein, wenn die Verluste aus einem Margin basiertem Handel den hinterlegten Margin (Eigenkapitalanteil) übersteigen.
  • Zieht eine sogenannte verbindliche Nachschusspflicht mit sich.
  • Bedeutet für den Anleger, dass dieser umgehend die ausstehenden Differenzen im Tradingkonto ausgleichen muss.

Die Bezeichnung Margin-Call stammt, wie viele andere Begriffe aus dem Finanzwesen, aus dem englischen Wortschatz und bezieht sich auf „to Margin“ also etwas zu begrenzen. Hierbei wird der finanzielle Spielraum des Anlegers begrenzt und eine Art finanzieller Puffer zwischen Positionseröffnung und potenzieller Verluste aus einzelnen Positionen geschaffen.

Der Margin-Call als solches tritt erst ein, wenn ein Handel entgegen der Erwartung des Anlegers verlaufen ist und die hinterlegten Eigenkapitalsanteile den tatsächlichen Verlust nicht mehr abdecken und eine Zuzahlung durch den Anleger nötig wird, um die Kontobalance wieder herzustellen.

Die Nachschusspflicht – Was passiert im Falle eines Margin-Calls?

Um einen Handel auf Marginbasis zu eröffnen, benötigt ein Anleger in der Regel nur einen klar definierten Prozentsatz des Gesamtwertes als Eigenkapital. Für die Eröffnung einer Position im Wert von 1.000,00 Euro bei einem Marginsatz von 10 % werden so zum Beispiel lediglich 100,00 Euro benötigt, um den Handel beginnen zu können.

Der vom Anleger hinterlegte Margin ist eine Sicherheitsleistung, die im Tradingkonto hinterlegt wurde und im Falle eines Verlustes die anfallenden Kosten decken soll. Im Falle einer nicht ausreichenden Deckung des Tradingkontos kann es im Falle eines Verlustes jedoch zum sogenannten Margin-Call kommen. Hierbei informiert der Broker seinen Anleger, dass die hinterlegten Werte die tatsächlich angefallenen Verluste nicht denken und eine umgehende Aufstockung des im Tradingkonto hinterlegten Guthabens nötig wird. Diese Aufstockung wird als Nachschusspflicht bezeichnet, der er Anleger seine Handelstransaktionen auf Marginbasis mittels Fremdkapital bestritten hat und somit lapidar gesagt, eine offene Schuld zu begleichen ist.

Mögliche Gefahren und Risiken im Falle eines Margin-Calls

Grundsätzlich ist die Nachschusspflicht in jedem Fall eine Verpflichtung, die der Anleger nicht verweigern kann. Tritt ein Margin-Call auf, so sollten Anleger umgehend ihrer Nachschusspflicht nachkommen und so die ausstehenden Differenzen im Tradingkonto ausgleichen. Erfolgt der Nachschuss an Kapital nicht oder nicht zeitgerecht, drohen vielseitige Folgen. Mitunter kann es dazu kommen, dass:

  • Einzelne Positionen oder alle im Account hinterlegten Positionen glattgestellt / still gelegt werden.
  • Einzelne Positionen oder alle im Account hinterlegten Positionen aufgelöst werden.
  • Durch die Glattstellung / Auflösung zu erwartende Gewinne nicht erwirtschaftet werden können.

Allein diese möglichen Konsequenzen einer nicht erfüllten Nachschusspflicht zeigen auf, wie bedeutsam der Margin-Call im Tradingalltag sein kann. Denn Anleger, die ihrer Nachschusspflicht nicht nachkommen oder den Nachschuss nicht fristgerecht tätigen, können einzelne Positionen oder aber das gesamte betroffene Portfolio zeitweise oder dauerhaft verlieren. So kann es zu durchaus beträchtlichen Verlusten kommen. Darüber hinaus ist die Nachschusspflicht rechtlich verbindend. Würde ein Anleger den Nachschuss schlicht weg dauerhaft verweigern, so kann ein Broker rechtliche Schritte zur Einbringlichmachung der offenen Forderungen in die Wege leiten.

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