Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Nichtmeldefonds bei Trade Republic: Kundinnen und Kunden erhalten unklare Steuerwarnung

Update am 9.1.2026: Trade Republic informiert in einem neuen E-Mail, dass ein Fehler unterlaufen sei.

Jetzt ist schon wieder etwas passiert oder besser gesagt, noch nicht passiert, aber angekündigt. Sowohl in der Broker-Test.at Community als auch auf Reddit gab es heute die Information, dass Trade Republic ausgewählte Kundinnen und Kunden anschreibt, dass jetzt zum Jahreswechsel die pauschale Besteuerung von Nichtmeldefonds bei ihnen durchgeführt werden wird, wenn sie den betroffenen Titel oder die Titel zum Jahreswechsel im Depot haben. So löblich die Vorab-Information an die Kundschaften ist, so viel Verwirrung löst sie auch aus. Trade Republic nennt nicht, welche Titel denn genau betroffen sind. Auch nicht auf Nachfrage beim Support. Besonders auffällig ist: Zumindest in zwei bekannten Fällen gibt es gar keinen Nichtmeldefonds im Depot. Womöglich werden Zertifikate in Form von Exchange-Traded-Commodities (kurz ETC) fälschlichlicherweise als Fonds angesehen.

Mit einem Verkauf des Nichtmeldefonds vor dem Jahreswechsel könnte man diese Besteuerung noch umgehen. Wer die betroffenen Assets über den Jahreswechsel hält, der wird nach Aussage von Trade Republic pauschal besteuert. Aber Achtung, heute am 30.12.2025 ist der Handel verkürzt und um 14:00 Uhr schließen die Handelsplätze im deutschsprachigen Raum (z. B. Xetra, L&S Exchange oder Wiener Börse).

Eine Anfrage an das Trade Republic Presse Team wurde versendet, falls eine Stellungnahme eintrifft, wird der Beitrag ergänzt. Folgende Fragen wurden gestellt:

  • Wurde die genannte E-Mail möglicherweise irrtümlich an nicht betroffene Kundinnen und Kunden versendet?
  • Nach welchen Kriterien wurden die angeschriebenen Kundinnen und Kunden ausgewählt?
  • Können Sie bestätigen, dass es bei der steuerlichen Behandlung von Fonds und ETFs zum Jahreswechsel zu keinen Fehlbesteuerungen kommen wird?
  • Ist geplant, betroffene Kundinnen und Kunden konkret über die jeweiligen ISINs zu informieren, insbesondere vor dem Jahreswechsel?

Der Fall ohne Nichtmeldefonds im Depot

Ein Trade Republic Nutzer war so freundlich, mir das entsprechende Anschreiben zur Verfügung zu stellen, ebenso einen Screenshot der Positionen in seinem Trade Republic Depot. Darin befanden sich ausschließlich klassische Aktien, ein in Österreich als Meldefonds bei der OeKB geführter, sehr verbreiteter ETF sowie ein Zertifikat auf eine Commodity in Form eines ETC. Sämtliche dieser Positionen gelten in Österreich nicht als Nichtmeldefonds. Dennoch erhielt diese Kundschaft eine entsprechende E-Mail von Trade Republic, was verständlicherweise für Verunsicherung sorgte.

Darüber hinaus ist mittlerweile ein weiterer vergleichbarer Fall bekannt. Auch hier befinden sich im Depot keine Nichtmeldefonds, sondern ausschließlich Meldefonds sowie ein Gold ETC.

Wurde die „Steuerliche Angaben Nicht-Meldefonds“ E-Mail falsch versandt oder droht tatsächlich ein weiterer Steuerfehler?

Es ist durchaus möglich, dass die E-Mail seitens Trade Republic irrtümlich versendet wurde und dadurch auch nicht betroffene Kundschaften unnötig verunsichert wurden. Ebenso kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Systeme von Trade Republic künftig fehlerhafte steuerliche Einstufungen vornehmen. Ein solcher Vorgang wäre leider kein Novum, insbesondere im sensiblen Bereich der steuerlichen Behandlung wie der Beitrag von August bzw. September zeigt.

Ob diese damaligen Fehler mittlerweile vollständig behoben wurden, ist unklar, da hierzu bislang keine weitergehende Rückmeldung oder Information seitens Trade Republic an Broker-Test.at erfolgt ist.

Anhand des konkret durchgerechneten Beispiels zeigt sich sehr deutlich, welche steuerlichen Auswirkungen die pauschale Besteuerung bei Nichtmeldefonds haben kann. In diesem durchgerechneten Fall wird – fälschlicherweise – die pauschale Besteuerung auf einen vermeintlich betroffenen Gold ETC angewendet.

Beim Gold ETC von Invesco stieg der Kurs im betrachteten Kalenderjahr von rund 245 Euro auf etwa 357 Euro, was einem Kursanstieg von rund 45,7 Prozent entspricht (Quelle Ariva.de). Nach der gesetzlichen Pauschalregelung werden davon 90 Prozent des Kursgewinns als steuerliche Bemessungsgrundlage herangezogen, alternativ mindestens zehn Prozent des Fondsvermögens zum Jahresende. In diesem Fall ergibt sich eine Bemessungsgrundlage von rund 100,9 Euro, auf die 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer entfallen. Die Steuerlast liegt damit bei etwa 27,7 Euro, obwohl kein Verkauf stattgefunden hat. Das Beispiel verdeutlicht, dass insbesondere bei stark gestiegenen Assets, die als Nichtmeldefonds eingestuft werden, die laufende Steuerbelastung erheblich sein kann, selbst wenn die Wertsteigerung nur auf dem Papier besteht. Der Rechner findet sich in diesem Beitrag.

Schon früher Probleme mit Nichtmeldefonds bei Trade Republic

Mit der falschen Besteuerung in Hinblick auf Nichtmeldefonds ist Trade Republic nun wieder auf alten Pfaden unterwegs, siehe beispielsweise die Analyse des Reports von 2023. Diejenigen die schon länger bei Trade Republic sind und die Steuerreports der Vorjahre kennen, wissen, dass der Berliner Neobroker hier immer wieder Probleme hatte und diese Probleme womöglich noch nicht ausgestanden sind. Jetzt mit der Steuereinfachheit kommen hier erneut Fragezeichen zum Jahreswechsel auf.

E-Mail „Steuerliche Angaben“ von Trade Republic

Die E-Mail links im Bild zeigt das Schreiben von Trade Republic an die Kundschaften. Der Betreff? „Steuerliche Angaben“. Nicht sehr treffend gewählt dieser Betreff und es wird leider im Text nicht viel besser, denn der Neobroker gibt nicht an, welche ISIN denn nun betroffen ist.

Ein betroffener Reddit Nutzer berichtet davon, dass angeblich der Support ihm nicht sagen dürfe, um welche ISINs es sich denn handelt.

Was sind Nichtmeldefonds?

In der Hilfe von Trade Republic findet sich der Begriff „Non-Reporting Fonds“, in Österreich wird dazu einfach Nichtmeldefonds gesagt und dazu werden auch viele Informationen gefunden.

Dieser Beitrag erklärt, warum Nichtmeldefonds in Österreich regelmäßig zu steuerlichen Überraschungen führen. Dabei handelt es sich um Fonds und ETFs, die keine steuerlichen Meldungen an die Österreichische Kontrollbank übermitteln. Mangels konkreter Ertragsdaten greift zum Jahreswechsel automatisch eine gesetzlich vorgesehene pauschale Besteuerung.

Diese beträgt 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf 90 Prozent des jährlichen Kursgewinns, mindestens jedoch auf 10 Prozent des Fondswerts per 31. Dezember. Die Besteuerung erfolgt unabhängig von tatsächlichen Ausschüttungen oder der realen Ertragslage und betrifft alle Nichtmeldefonds, die zum Jahreswechsel im Depot gehalten werden.

Besonders betroffen sind viele US-ETFs ohne österreichischen Steuervertreter, US-REITs sowie bestimmte Trust-Konstruktionen. Auch international bekannte Produkte wie VOO oder QQQ gelten in Österreich häufig als Nichtmeldefonds. Maßgeblich ist ausschließlich, ob eine Meldung oder Absichtserklärung bei der OeKB vorliegt.

Die pauschal besteuerten Beträge erhöhen zwar die steuerlichen Anschaffungskosten und werden beim Verkauf berücksichtigt, führen jedoch zu einer vorgezogenen Steuerbelastung und einem Zinseszinseffekt-Nachteil. Um dies zu vermeiden, empfiehlt der Beitrag, vor dem Kauf die ISIN auf my.oekb.at zu prüfen, konsequent Meldefonds zu nutzen oder Nichtmeldefonds vor dem Jahreswechsel zu verkaufen.

Fazit

Die von Trade Republic versendete E-Mail sorgt derzeit für Verunsicherung, da weder betroffene ISINs genannt werden noch klar ist, ob tatsächlich Nichtmeldefonds im Depot vorhanden sind. Besonders problematisch ist, dass zumindest in einem bekannten Fall keine entsprechenden Titel gehalten wurden. Ob es sich um eine fehlerhafte Aussendung oder um ein mögliches Problem in der steuerlichen Abwicklung handelt, bleibt offen. Betroffene Kundinnen und Kunden sollten ihre Depotpositionen genau prüfen und die weitere Kommunikation von Trade Republic aufmerksam verfolgen.

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12 Kommentare
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Man glaubt es nicht, aber ich wurde tatsächlich für einen Meldefonds pauschal besteuert! Ich habe dem Support bereits dies mitgeteilt, aber befürchte, dass nichts weiter passieren wird.. Ich überlege bereits einen Umstieg auf Scalable, dann kann ich meine Steuern endlich wieder selber machen! Was würdest du mir raten?

Bei mir das selbe.
Der Steuerdienstleister von traderepublic hat anscheinend seit 2023 nichts dazugelernt.
Edelmetall ETCs gelten nach österreichischem Steuerrecht als Zertifikate.
Wenn traderepublic Edelmetall ETCs als Nichtmeldefonds besteuert dann sollte man am besten alles verkaufen und das Geld abziehen.

Gleiches Thema bei mir, es handelt sich sicher um den Invesco Gold ETC (IE00B579F325), den ich im Depot habe. Was für eine Vorgehensweise würdet ihr empfehlen? Ich habe es mangels Kontakt-Alternativen mal in den Support-Chat von Trade Republic gestellt.

Erste Antwort vom Chat war leider nichtsaussagend…

Ja, so ist es. Aber ich hoffe doch noch auf Vernunft von TR. Sollte sich etwas tun, stelle ich es hier ein. Lg

Heute erhalten:

Korrektur zu Nichtmeldefonds
Hallo Moritz,

Wir haben dir kürzlich eine E-Mail zur Besteuerung von Nichtmeldefonds zum Jahresende geschickt.

Diese Nachricht betrifft dich nicht. Du hältst keine Nichtmeldefonds in deinem Portfolio.

Es fällt keine Steuer an und du musst nichts tun. Wenn du Fragen zu deinen Beständen hast, steht dir unser Support-Team per Chat zur Verfügung.

Ich denke mal das hängt z.B. mit einem Gold ETC zusammen.
Da fällt ja 27,5 Prozent Steuern in Österreich an.
Sonst sind alle meine ETFs lt. OeKB gemeldete Fonds mit Melde ID Nummer.

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