KEST-Befreiung bei Behaltefrist von Wertpapieren und Fondsprodukten

Österreich hat seit Jänner 2020 eine neue Regierung und im Regierungsprogramm findet sich im Kapitel “Teilhabe am Kapitalmarkt und private Altersvorsorge” stärken ein Punkt welcher lautet:

  • Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten

Dies klingt für langfristig orientierte Anleger natürlich hervorragend, denn es würde bedeuten, dass es mit einer Bindung über x Jahre es dann für die Kursgewinne zu keinen KESt-Zahlungen kommen würde bei den Kursgewinnen. So einmal die Absicht des Regierungsprogramms. Ob es auch so kommt und wenn, wann dies der Fall sein wird und wie es im Detail aussieht, das steht alles noch in den Sternen. Mehr als Vorfreude darf es also nicht geben, denn in Regierungsprogrammen sind schon sehr viele Dinge gestanden, die so nie gekommen sind.

Video zum neuen Regierungsprogramm

Regierungsprogramm Schwarz - Grün: Kommt die KESt-Befreiung nach einer Behaltefrist?

Nur gesudert darf jedoch auch nicht werden, es ist schon einmal schön, dass es zumindest möglich zu sein scheint, dass es wieder ein Steuerzuckerl für langfristig orientierte Anleger gibt.

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10 Kommentare
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Das frage ich mich auch. Lesen tut man nichts ):

Hallo 🙂
gibt es dazu vielleicht etwas Neues?
DANKE!

Das ist doch eine Entwicklung in die völlig falsche Richtung. Anstatt Kapitalerträge endlich verpflichtend mit dem Einkommenssteuersatz regelzuversteuern wird die Schere zwischen Habenden und Nicht-Sparen-Könnenden weiter geöffnet. Davon abgesehen ist es Ungleichbehandlung, wenn Langfristanleger in Wertpapieren steuerlich bevorzugt werden gegenüber solchen in sparprodukten. (Ja, die Unterscheidung in 27,5% und 25% ist auch so eine Ungleichbehandlung.)

da würde ich doch hoffen es bleibt bei den 27,5%, da EST weit höhere Stufen hat als 27,5% 🙂

Ob sich das nur auf österr. Wertpapiere bezieht?

Bin schon gespannt was davon wirklich umgesetzt wird! Wichtig ist vor allem das Wissen zu Kapitalanlagen und Co zu fördern. Wenn es dann noch Steuer”zuckerl” für Langfristanleger gibt ist es doppelt gut!

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