Aufzeichnungspflicht für nicht endbesteuertes Kapitalvermögen ab 2023
Das ist ein Knaller den ich bei der Steuerberatungskanzlei TPA Group gelesen habe! Es kommen mit 1.1.2023 „Neue Aufzeichnungspflichten für nicht endbesteuertes Kapitalvermögen“. In der Textgegenüberstellung findet sich auf einmal im § 126 der Bundesabgabenordnung auf eine Aufzeichnungspflicht für „nicht endbesteuerten Einkünfte aus Kapitalvermögen“. Bisher galt dies für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und der …